Samstag, 13. April 2013

Peinliche Starrköpfigkeit

Das Ende einer peinlichen Starrköpfigkeit: Erst nachdem die türkische Zeitung "Sabah" vor das Bundesverfassungsgericht zog, muss das Oberlandesgericht München nun zähneknirschend doch "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern" der NSU-Morde bereitstellen.

Bezüglich der "angemessenen Zahl" ist von mindestens drei Sitzplätzen die Rede. Mehrere Medien zitieren Herrn  Erel (Sabah, Chefredakteur) mit den Worten: "Das Gericht hat uns recht gegeben. Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt. Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt."

  • Meine Meinung:
    Das hätte man auch im Vorfeld auf einfache, unbürokratische Weise regeln können - zumal deutsche Medien angeboten hatten, zugunsten ihrer ausländischen Kollegen auf ihre Plätze zu verzichten. Auch wenn es sich um die starre Haltung eines einzelnen Gerichts handelt, könnte doch im Ausland der Eindruck entstanden sein, dass "die deutsche Justiz" sich "wieder einmal" ausländerfeinlich verhalten hat, und dass über die Einzelheiten zur Mordserie möglichst nur soviel bekannt werden sollte, wie ohnehin schon bekannt ist.


(Quellen: Rhein-Zeitung vom 13.04.2013, taz vom 12.04.2013, Tagesschau vom 12.04.2013, Sabah vom 12.03.2013, Spiegel vom 12.04.2013, Frankfurter Rundschau vom 28.03.2013)

1 Kommentar:

Hermann hat gesagt…

Und dann wird "im Namen des Volkes" Recht gesprochen. Da kann ich nur sagen:"Herr schmeiß Hirn!" Aber ich finde auch gut, dass das Ausland sieht, dass die Demokratie bei uns funktioniert. Ein Segen, dass wir ein Bundesverfassungsgericht haben. Eine Schande, dass das Gericht so oft angerufen werden muss!

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