Die "Zeit" berichtet in einem Artikel auf ihrer Internetseite vom 22.02.2017 über das Schicksal des dreiundzwanzigjährigen Atiqullah Akbari. Herr Akbari sei bei einem Selbstmordanschlag vor dem obersten Gericht in Kabul, bei dem Anfang Februer 20 Menschen getötet wurden, verletzt worden.
Knapp zwei Wochen zuvor war er einer der sechzig Afghanen gewesen, die mit einem Flugzeug von München nach Kabul abgeschoben worden waren. Herr Akbari, der aus Herat stammt, hatte das Glück, das Attentat in Kabul zu überleben. Herat und Kabul - nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Sicherheitslage in den beiden Städten und und ihren Umgebungen "konstant ausreichend sicher" genug, um nach Deutschland geflüchtete Afghanen bedenkenlos dorthin abschieben zu können.
Ein Staat gilt als sicher, wenn Menschen dort politisch nicht verfolgt werden. Sie dürfen weder unmenschlich behandelt noch erniedrigend bestraft werden. Ich habe keinen Hinweis darauf finden können, dass - wie es in letzter Zeit immer wieder heißt - Afghanistan als sogenanntes "Sicheres Herkunftsland" eingestuft wurde. Trotzdem häufen sich die Abschiebungen von Menschen aus Afghanistan, die aus ihrer Heimat flohen, um in Deutschland Schutz von Todesdrohungen, Verfolgung und Gewalt zu suchen.
Im § 29a, Asylgesetz (AsylG):
(1) Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Herkunftsstaat) ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, ..In der Anlage II zu § 29a des Asylgesetzes sind die Balkanstaaten sowie die afrikanischen Staaten Ghana und Senegal verzeichnet (Gesetze im Internet, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 G v. 04.11.2016 - abgerufen am 18.03.2017). Afghanistan ist im Asylgesetz also - bisher zumindest - nicht als "sicherer Herkunfsstaat" gelistet.
(2) Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II bezeichneten Staaten. ..
Aus den Augen, aus dem Sinn
Um afghanische Flüchtlinge trotzdem irgendwie möglichst schnell wieder loswerden zu können, hat die Bundesregierung das Land in Regionen mit "hoher Bedrohungslage" und "konstant ausreichend sichere" Regionen aufgeteilt. In einigen Medien wurde dazu eine entsprechende Landkarte des "Bundesamts für Migration und Flüchtlinge" (BAMF) veröffentlicht. Es gibt auf der Karte viele weitere "weiße" Regionen die nicht explizit erwähnt werden. Deren Sicherheitslage muss dann wohl irgendwo zwischen "konstant ausreichend sicher" und "hohe Bedrohungslage" angesiedelt sein - oder es ist schlicht nicht bekannt, wie es dort um die Sicherheit der Menschen bestellt ist.
Menschen, die in einer Region Afghanistans mit "hoher Bedrohungslage" leben und dort verfolgt und mit dem Tode bedroht werden oder Schutz vor der Gewalt in ihrer Heimat suchen, sollen innerhalb des Landes in eine der als "konstant ausreichend sicher" deklarierten Regionen umziehen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind Asylanträge von Menschen aus Afghanistan in Deutschland somit grundsätzlich erst einmal offensichtlich unbegründet.
Von denjenigen, die - wie Herr Akbari - trotzdem die Strapazen und Gefahren einer Flucht nach Deutschland auf sich genommen haben, sollen möglichst viele möglichst bald zurück nach Afghanistan geschickt werden. Legitimiert wird das mit der Behauptung, die Menschen würden ja in eine der als "konstant ausreichend sicher" eingestuften Regionen Afghanistans abgeschoben. Ob die Abgeschobenen - ebenso wie Herr Akbari - später Opfer eines Terroranschlags oder einer Entführung werden, oder mit viel Glück vielleicht körperlich unversehrt davonkommen interessiert die dafür Verantwortlichen hierzulande nicht. - Aus den Augen, aus dem Sinn!
Herr de de Maizière (CDU, Bundesinnenminister) meint diesbezüglich, die Anschläge der Taliban würden sich gegen staatliche Institutionen und ihre Vertreter, nicht aber gegen die normale Bevölkerung richten, auch wenn diese dabei gelegentlich in Mitleidenschaft gezogen werde. Die Bürger seien zwar Opfer, aber nicht Ziel der Islamisten. Wie die "Zeit" in einem Artikel von 22.02.2017 auf ihrer Internetseite schreibt, hört sich das aus dem Munde Herrn de de Maizières so an (Zitat): "Das ist ein großer Unterschied."
Ich denke, Herr Akbari und andere Opfer der Taliban werden das mit Sicherheit anders sehen.
Welchen Grad an Arroganz braucht es wohl, um Menschen, die uns um Schutz gebeten haben, mit derart fadenscheinigen "Legitimationen" zurückzuweisen und sie mit der Abschiebung kaltblütig der Gefahr für Leib und Leben auszusetzen?
Mit zweierlei Maß
In einem früheren Artikel auf ihrer Internetseite vom 17.11.2016 schreibt die "Zeit", das Bundesinnenministerium habe die Frage, ob sich die Sicherheitslage in Afghanistan verbessert oder verschlechtert habe wie folgt beantwortet (Zitat):
.. "Die Sicherheitslage bleibt auch über 2015 hinaus volatil und weist regionale Unterschiede auf. Eine Verschlechterung der Sicherheitslage im gesamten Land kann daher nicht bestätigt werden." Die Bedrohung sei für Regierungsangehörige und für westliche Besucher am höchsten. "Für die zivile Bevölkerung in den Gebieten unter militantem Einfluss ist die Bedrohung dagegen geringer." Begründung: Die Taliban hätten "wiederholt glaubhaft" versichert, "zivile Opfer zu vermeiden und zivile Infrastruktur zu schonen". ..
- Terroristen, welche die Sicherheit in Deutschland bedrohen, können wohl eher nicht damit rechnen, dass man ihnen derart blauäugig Glauben schenken wird.
Überhaupt scheint es für das Ministerium Herrn de Maizières bezüglich der Beurteilung der Sicherheit für die Zivilbevölkerung deutliche Unterschiede zwischen Deutschland und dem Rest der Welt zu geben - so auch bei der Berechnung einer theoretischen "Gefahrendichte", die als harmlos bezeichnet wird. Darüber berichtet die "Zeit" in ihrem Artikel vom 17.11.2016.
In einem Textbaustein des BAMF mit dem Titel: "Keine Bedrohung im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes in Afghanistan" werde anhand einer Wahrscheinlichkeitsrechnung dargestellt, dass die Sterbewahrscheinlichkeit in Afghanistan bei 27 Millionen Einwohnern und einer geschätzten Opferzahl von 20.000 Menschen bei 0,074 Prozent liegt. Das sei weit entfernt von einer "beachtlichen Wahrscheinlichkeit". Es gebe daher keinen Grund, das Land als Bürgerkriegsflüchtling verlassen zu müssen.
EU-Richtlinien zum Asylrecht fordern, dass niemand zurückgeschickt werden darf, wenn ihm eine tatsächliche Gefahr droht. Die "Zeit" schreibt in ihrem Artikel vom 17.11.2016, um beurteilen zu können, ab wann eine "tatsächliche Gefahr" vorliegt, hätten deutsche Richter das Konzept der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" entwickelt. das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht hätten den nach wie vor schwammigen Begriff in älteren Urteilen mit "überwiegende Wahrscheinlichkeit" übersetzt, womit eine statistische Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent gemeint sei.
In neueren Urteilen werde das nicht mehr als absolute Grenze verstanden. Aber ähnliche Berechnungen, wie die des BAMF, sehen Gerichte weiterhin als ausreichend an, um Asylanträge abzulehnen. So befand das Bundesverwaltungsgericht 2011, ein Verhältnis zwischen Opfern und Bewohnern von 1 zu 800, beziehungsweise eine Sterbewahrscheinlichkeit von 0,125 Prozent sei kein Problem. Der Kläger sei "keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt".
Um zu verdeutlichen, welche Brisanz hinter diesen schwer einschätzbaren statistischen Wahrscheinlichkeiten steckt, vergleicht die "Zeit" die für Afghanistan berechnete "Gefahrendichte" mit der des Zweiten Weltkriegs in Deutschland (Zitat):
.. In den sechs Jahren von 1939 bis 1945 starben in Deutschland schätzungsweise 1,17 Millionen Zivilisten oder 195.000 pro Jahr. Bei einer Bevölkerung von damals 65,3 Millionen ergibt sich eine jährliche Sterbewahrscheinlichkeit für jeden Zivilisten von 0,3 Prozent. Der verheerende Zweite Weltkrieg war hierzulande also nur viermal tödlicher als der Bürgerkrieg in Afghanistan, den das BAMF für harmlos hält. ..
Bei dieser Betrachtung darf nicht vergessen werden, dass der Zweite Weltkrieg für Deutschland nach sechs Jahren beendet war. - Im von Kriegen geschundenen Afghanistan ist dagegen mittelfristig kaum mit einem Ende der bewaffneten Auseinandersetzungen und der Terroranschläge zu rechnen.
"Volatil" (Neusprech)
In einem Schreiben Herrn de Maizières an die Innenminister der Länder heißt es, die Lage sei "volatil und regional unterschiedlich". Die Sicherheit in Kabul, Herat, Bamiyan und Panjshir sei "ausreichend kontrollierbar".
"Volatil" - Das hört sich doch eigentlich ganz nett an: "Volatil" - hat doch einen hübschen Klang, oder? Ich muss allerdings zugeben, dass mir das - wie ich inzwischen gelernt habe - auf das lateinische "volatilis" zurückzuführende Adjektiv bisher unbekannt war. Wikipedia übersetzt "volatilis" mit "veränderlich", "beweglich", "flüchtig" oder "dampfförmig".
Aha: Wenn Herr de Maizière sagt, die Lage sei "volatil und regional unterschiedlich" (Zeit Online vom 22.02.2017), dann meint er mit "volatil" wohl: Die Lage ist "veränderlich" (die drei anderen Übersetzungen ergeben im Kontext "Sicherheitslage" jedenfalls keinen Sinn). Auf den Punkt gebracht heißt das:
Die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern!
Zum Beispiel könnte mit einem Mal direkt neben einem eine Bombe explodieren, die ein Selbstmordattentäter kurz zuvor noch um seinen nun nicht mehr vorhandenen Leib getragen hatte. Von einem Moment zum Anderen hätte sich die örtliche Sicherheitslage für die Opfer dann von "konstant ausreichend sicher" zu "hohe Bedrohungslage" mit Todesfolge verändert. Die Wahrscheinlichkeit, dass man dabei sein Leben verliert, liegt in diesem speziellen Fall nämlich bei 100 Prozent. Wer sich zufällig etwas weiter entfernt vom Zentrum der Explosion aufgehalten hatte, ist vielleicht - mehr oder weniger schwer verletzt - mit dem Leben davongekommen ...
Wenn Herr de Maizière und die Sprecher seines Ministeriums sagen, die Lage sei "volatil und regional unterschiedlich", dann hört sich das für jemanden, der mit dem Begriff "volatil" nichts anzufangen weiß, zunächst so an, als sei die Lage einfach nur "regional unterschiedlich". Herr de Maizière suggeriert mit seiner Wortwahl: Wem sein Leben lieb ist, der müsse sich einfach nur in der richtigen Region Afghanistans aufhalten.
Allerdings muss man dem Herrn Bundesminster zugute halten, dass er ja nicht verschwiegen hat, dass auch das keine Garantie dafür bietet, nicht zum Opfer eines Attentats zu werden. Nur hat er das so geschickt verschleiert ausgedrückt, dass es wohl kaum jemand verstanden haben wird.
- "Volatil" - je länger ich so darüber nachdenke, desto mehr verblasst der hübsche Klang dieses Wortes ... - zumindest im Zusammenhang mit der Abschiebung afghanischer Flüchtlinge aus Deutschland.
Auch der aus dem französischen stammende Familienname "de Maizière" hat ja durchaus einen angenehmen Klang. - Im Zusammenhang mit dem eiskalten Kalkül des Herrn Bundesinnenminsters erzeugt er allerdings deutliche Misstöne, die nicht nur mir zuwider sind.
Vor Abschiebungen nach Afghanistan
wird dringend gewarnt
In der Bundesregierung ist man sich also der Tatsache bewusst, dass es für die Menschen in Afghanistan keinen Schutz vor Verfolgung, Terror, Gewalt und bewaffneten Auseinandersetzungen gibt. Das geht auch aus der Internetseite des Auswärtigen Amts zweifelsfrei hervor (Zitat, abgerufen am 18.03.2017):
Afghanistan: Reisewarnung
(Unverändert gültig seit: 11.11.2016)
Aktueller Hinweis
Am 10.11.2016 hat ein Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Scharif stattgefunden. Das Generalkonsulat ist daher vorübergehend nicht erreichbar.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.
Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierte Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden. ..
In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen Gewaltverbrechen kommen. ..
Im Januar 2016 gab es in unmittelbarer Nähe des Flughafens Kabul eine heftige Detonation, bei der über 50 Zivilisten verletzt wurden. Im April 2016 wurden bei einem Anschlag gegen ein Regierungsgebäude in Kabul 80 Menschen getötet und über 340 teilweise schwer verletzt.
Nach dem Ende der internationalen militärischen Unterstützungsmission ISAF haben die afghanischen Sicherheitskräfte landesweit die Sicherheitsverantwortung übernommen, sehen sich jedoch einer starken Insurgenz gegenüber und haben die Lage nicht überall unter Kontrolle.
Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten wird dringend abgeraten. Wo solche zwingend stattfinden müssen, sollten sie auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht und mit professioneller Begleitung durchgeführt werden. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Es wird davor gewarnt, an ungesicherten Orten zu übernachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.
Konsularische Unterstützung für Deutsche kann grundsätzlich nur in der Hauptstadt Kabul geleistet werden. Hilfe für Deutsche in Not wird durch das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Scharif und die deutsche Botschaft in Kabul geleistet. Die Telefonnummern der Botschaft Kabul und des Generalkonsulats Masar-e Scharif (Anmerkung juwi: Das aufgrund des Anschlags vom 10.11.2016 derzeit nicht erreichbar ist) finden Sie unter "Deutsche Auslandsvertretungen".
1600 Menschen kamen im ersten Halbjahr 2016 bei Kämpfen am Boden, durch Selbstmordanschläge und improvisierte Sprengkörper ums Leben. 3565 Zivilisten wurden verletzt. Das UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) spricht von der höchsten Zahl ziviler Opfer seit 2009. Im Vergleich zu 2015 hätten die Vereinten Nationen im vergangenen Jahr einen Anstieg der bewaffneten Auseinandersetzungen um 22 Prozent festgestellt. Hunderttausende Menschen seien innerhalb des Landes auf der Flucht. Und selbst Mitarbeiter des Roten Kreuzes - die bislang unter einem besonderen Schutz standen - seien inzwischen in Afghanistan nicht mehr sicher.
Petition
In dieses Land sollen nun drei von zehn aus Afghanistan geflohene Schüler einer Schulklasse der Freien Waldorfschule Cottbus abgeschoben werden. Ihre deutschen Klassenkameraden wollen das nicht kampflos hinnehmen. Um ihre Mitschüler vor einem Schiksal, wie das des Herrn Akbari - oder Schlimmerem(!) - zu bewahren, haben sie deshalb unter anderem eine Petition initiiert und bitten um Unterstützung für ihre Petition. Sie schreiben (Zitat):
.. Unsere Mitschüler flohen nach Deutschland, weil irgendwann die Taliban in ihre afghanischen Dörfer kamen, Unterkunft und Essen von den Einwohnern forderten und schließlich auch die Söhne der Familien, um sie für sich zu rekrutieren. Wer sich widersetzte wurde mit Drohbriefen eingeschüchtert, auf brutalste Art und Weise misshandelt, mit unter bis hin zum Tod. Entführungen, tagelange Bombardierungen und die Unfähigkeit von Staat und Polizei geschützt zu werden ließen keine Möglichkeit zu bleiben.
Es kann nicht sein, dass für uns eine akute offizielle Reisewarnung besteht, aber unsere Mitschüler in dieses absolut unsichere Land abgeschoben werden. ..
- Die Petition kann auf der Internetseite der Petitionsplattform Change.org online unterzeichnet werden.
Zum Weiterlesen:
- Kiyaks Deutschstunde: Sichere Herkunftsländer:
Urlaub nein, Abschiebung ja
- Eine Kolumne von Mely Kiyak -
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält Abschiebungen in manche Krisengebiete für zumutbar. Das Erfinden von sicheren Herkunftsländern ist politischer Sport geworden.
(Zeit Online vom 23.11.2016)
- rbb - Weltsichten
Abgeschoben aus Deutschland - in den Krieg
- ein Radiobericht von Jürgen Webermann -
Bund und Länder wollen die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan erhöhen. Davon sind auch Menschen betroffen, die seit Jahren in Deutschland leben, integriert sind, einen Job haben, Steuern bezahlen. Wenig später sitzen sie mit leeren Händen in Kabul, einer Stadt, in der im vergangenen Jahr 300 Menschen durch Bomben um Leben kamen. ARD-Korrespondent Jürgen Webermann hat drei von ihnen getroffen.
(rbb vom 26.02.2017)
(Quellen: rbb vom 26.02.2017, Die Zeit vom 22.02.2017, Die Zeit vom 23.11.2016, Die Zeit vom 17.11.2016, Auswärtiges Amt - Länderinformation Afghanistan, Asylgesetz [AsylG], Schüler der Oberstufe der Freien Waldorfschule Cottbus auf Change.org )