Montag, 28. Dezember 2009

Täter begnadigt - Opfer kaltgestellt

Kurze Zeit vor Ablauf des vom Millitär-Regime Birmas gegen sie verhängten Hausarrests war der Friedensnobelpreisträgerin August 2009 vorgeworfen worden, sie habe den US-Bürger John Yettaw bei sich beherbergt. Dieser hatte sich zuvor ungebeten Zutritt zu dem Gelände ihres Hauses verschafft. Aung San Suu Kyi wurde daraufhin zu drei Jahren Haft mit Zwangsarbeit verurteilt. Auf Anordnung des Chefs des Millitär-Regimes war das Urteil unmittelbar darauf in 18 Monate Hausarrest umgewandelt worden.

Damit hatten die Generäle ihre Absicht in die Tat umsetzen können, die vierundsechzigjährige Oppositionsführerin bis nach den für 2010 angekündigten Wahlen kaltzustellen. Herr Yettaw war ebenfalls angeklagt und zu sieben Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Er war jedoch bereits fünf Tage nach seiner Verurteilung nach einer Intervention des US-Senators Jim Webb wieder freigelassen und in die USA ausgewiesen worden.


Europa und die USA haben von dem Millitär-Regime in Birma wiederholt die bedingungslose Freilassung Aung San Suu Kyis gefordert.

Im Rahmen des Gipfels der Gemeinschaft südostasiatischer Nationen (Asean) hatte Herr Obama (USA, Präsident) als erster Präsident der USA seit 43 Jahren auch einen Vertreter der birmanischen Militärdiktatur getroffen. Bei dem Treffen forderte er die Freilassung von Aung San Suu Kyi sowie weiterer politischer Gefangener. Herr Obama sagte er sei offen für den Dialog mit dem Regime, machte aber auch klar, dass eine Aufhebung der Sanktionen gegen Birma aber nur in Frage komme, wenn deutliche Fortschritte bei der Demokratisierung des Landes sichtbar seien.

Noch Anfang Oktober hatte ein Berufungsgericht den Einspruch der Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi gegen ihre Verurteilung abgelehnt und das vorherige Urteil, nach dem die Friedensnobelpreisträgerin weitere 18 Monate unter Hausarrest bleiben muss, bestätigt.


Vor einer Woche hat Aung San Suu Kyi vor dem Obersten Gerichtshof des Landes die Verlängerung ihres Hausarrests angefochten. Ihre Anwälte argumentierten, die Verurteilung zu weiteren 18 Monaten Hausarrest Anfang August sei nicht rechtmäßig gewesen. Am 21.12.2009 hatten sie die Gelegenheit ihre Argumente vor dem obersten Gerichtshof Birmas vorzutragen. Bisher habe ich jedoch noch keinerlei Informationen darüber gefunden, ob Aung San Suu Kyi in einer Verhandlung vor Birmas oberstem Gerichtshof die Gelegenheit erhalten wird, gegen die Verlängerung des gegen sie verhängten Hausarrests zu kämpfen.

Sollte das Gericht entscheiden, dass das Verfahren fortgeführt wird, müsste die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt ihre Argumente vorbringen. Sollte ihre Beschwerde hingegen zurückgewiesen werden, bleibt Aung San Suu Kyi nur noch die Möglichkeit eines direkten Einspruchs beim Militär-Regime Birmas.

Aung San Suu Kyi hat 14 der letzten 20 Jahre im Gefängnis oder unter Hausarrest verbringen müssen und es besteht die Gefahr, dass mindestens noch einmal ein weiteres Jahr hinzukommen wird, sollte sie vor dem Obersten Gerichtshof scheitern. Der für die erneute Verlängerung des Hausarrests gegen Aung San Suu Kyi verantwortliche Herr Yettaw, gegen den wegen seines myteriösem Schwimmausflugs eine bedeutend höhere Strafe verhängt worden war, durfte jedoch nach wenigen Tagen in die USA ausreisen: Das Schmierentheater, welches das Millitär-Regime in Birma da vor der Weltöffentlichkeit aufführt, stinkt doch zum Himmel!


ZDF Video:

(Quellen: Nordsee-Zeitung vom 22.12.2009, Die Zeit vom 15.11.2009, Deutschland-Radio vom 02.10.2009, N24 vom 04.12.2009, Der Standard vom 21.12.2009, Frankfurter Rundschau vom 16.08.2009)

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