Mittwoch, 23. Dezember 2009

Es tut sich was in Lehe

Unter diesem Motto habe ich in der Vergangenheit von Zeit zu Zeit über Renovierungsarbeiten im Gründerzeitviertel im Süden des Bremerhavener Stadtteils Lehe berichtet - so auch heute, obwohl das Ergebnis dieses Mal leider wirklich keinen Anlass zur Freude bietet.


Eupener-, Ecke Potsdamer Straße (März 2007, Februar 2008)

An der Ecke Eupener-, Potsdamer Straße steht eines der seit Jahren unbewohnten und vom Eigentümer dem Verfall preisgegebenen Gründerzeithäuser. Lange Zeit gab es noch Hoffnung, dass das Gebäude eines Tages wieder instand gesetzt werden könnte. Nach dem Gutachten eines Statikers, das zu dem Ergebnis kam kam, die Erker des Eckhauses seien einsturzgefährdet, musste die Stadt Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit ergreifen und ließ die Erker abreißen. Die öffentliche Sicherheit ist jetzt zwar wiederhergestellt, aber mit seinen zur Zeit nur notdürftig von Spanplatten verschlossenen Wunden bietet das Haus jetzt einen noch schlimmeren Anblick als vorher.



Der Staat hält seine Gesetzgebung für ausreichend: So sehen die Folgen aus!
Oben: August 2009, November 2009 - Unten: Dezember 2009


Auch wenn Bremerhaven stark davon betroffen ist, sind auch andere Städte und Gemeinden von verwahrlosten Immobilien betroffen. Leider gibt es bisher nur äußerst stumpfe Waffen im Kampf gegen den Verfall in den Städten. Es heißt zwar immer: "Eigentum verpflichtet.", aber es gibt nach meiner Kenntnis kein Gesetz, mit dem diese Verpflichtung notfalls auch durchgesetzt werden könnte. Dafür wäre ein entsprechendes Bundesgesetz notwendig, das es so nicht gibt. Bevor die Gemeinden die Möglichkeit zum Eingreifen haben, ist es für die Rettung der Gebäude in der Regel schon zu spät.


Letzte Spuren an der Fassade künden vom Glanz vergangener Zeiten

Ich würde es begrüßen, wenn es ein Gesetz gäbe, mit dem Gebäude vor ihren Eigentümern geschützt werden könnten. Wer nach mehrfacher Aufforderung innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraumes nicht bereit ist, sein Eigentum in Absprache mit der Bauverwaltung instand zu setzen, sollte enteignet werden dürfen. Damit zahlungsunfähigen Opfern von Immobilienspekulanten die Instandhaltung ermöglicht wird, sollte es einen staatlichen Unterstützungsfond geben. Dieser würde dann zwar aus öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen, aber andererseits ist es auch im Sinne der Öffentlichkeit, dass sich ihr Wohnumfeld in einem guten Zustand befindet. Weiterhin sollte es eine rechtliche Möglichkeit geben, Spekulanten, die sich in krimineller Weise mit der Schädigung der Öffentlichkeit eine "Goldenen Nase" verdienen, zu verfolgen und für den Schaden, den sie angerichtet haben, zur Kasse zu bitten. Damit könnten die Steuerzahler bezüglich der Aufrechterhaltung des Unterstützungsfond etwas entlastet werden.

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