Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für eine ganze Reihe von Altbauten gesetzlich vor, dass die Dächer bzw. die obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen gedämmt werden müssen. Die Frist dafür läuft zum Jahresende 2011 ab. Werden die Auflagen nicht erfüllt, kann unter Umständen auch ein Bußgeld verhängt werden. Unter welchen Gesichtspunkten möglicherweise der eigene Altbau betroffen sein könnte, erfährt man heute Abend beim "Modernisierungsstammtisch" der Eigentümerstandortgemeinschaft Lehe (ESG-Lehe), zu dem alle Interessierten Haus- und Wohnungseigentümer herzlich eingeladen sind.
- Veranstaltung
"Dach Dämmen ist Pflicht bis 31.12.2011"
- Am 09.11.2011
- Um 19:00 Uhr
im Seniorentreffpunkt "Kogge"
Goethestraße 23
Referent: Bernhard Schaardt
2 Kommentare:
...und dazu gibt es ja auch Unterstützung der KfW!
@Hermann: Ja, genau, und zwar fünf Prozent, wie ich gestern Abend gelernt habe - vorausgesetzt, man greift etwas tiefer in die Tasche, und dämmt gleich mit einer 24 cm starken Schicht anstelle der in der EnEV 2009 geforderten 14 cm. Die Fördersumme dürfte wohl für das von der KfW für den Antrag geforderte Gutachten und das zusätzliche Dämmmaterial draufgehen. Den Leuten, die sich das Geld für die geforderte Dämmmaßnahme in den meisten Fällen ohnehin aus den Rippen schneiden müssen, ist damit jedenfalls nicht wirklich geholfen.
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