Mittwoch, 31. Juli 2013

Ein Stück aus dem Tollhaus

Da Herrn Holm (CDU, ehemaliger Baustadtrat) Mitte Mai 2013 in den Ruhestand verabschiedet worden war, hatte die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung die freigewordene Stelle bundesweit zur Neubesetzung ausgeschrieben.

Die SPD und die Grünen hatten sich in der Koalitionsvereinbarung auf das Vorschlagsrecht für die Grünen geeinigt. Deren Auswahl aus der Liste der Bewerberinnen und Bewerber fiel auf Frau Dr. Ehbauer, die dann während der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2013 mit der Mehrheit der Regierungskoalition zur neuen Baustadträtin gewählt wurde.

Zwei ihrer Mitbewerber hatten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil sie die Rechtmäßigkeit der Wahl anzweifeln. Aufgrund dessen kann Frau Ehbauer ihr Amt nicht wie geplant zum 01.08.2013 antreten.

Wie einer Pressemitteilung der Bremerhavener Grünen zu entnehmen ist, liegt deren Stadtverordnetenfraktion jetzt ein anonymer Brief vor, der offensichtlich an die ungefähr dreißig unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber übersandt worden ist. Verbunden mit der Aufforderung, rechtliche Schritte einzuleiten, werde darin behauptet, die Auswahlkriterien seien nachträglich geändert worden. Herrn Kaminiarz (Bündnis '90 /Die Grünen, Bremerhaven, Stadtverordnetenfraktion, Vorsitzender) zufolge entspricht diese Behauptung nicht der Wahrheit. In der Pressemitteilung sagt er weiter (Zitat):
"Offensichtlich haben gewisse Kreise in dieser Stadt ein großes Interesse daran, das Verfahren weiter aufzuhalten, ich habe bisher eine ähnliche Vorgehensweise in keinem anderen Bewerbungsverfahren so erlebt! Wir stellen uns aber vor allem die Frage, woher kennt der Schreiber die Namen und Adressen aller Bewerberinnen und Bewerber? Dieser Kreis, der Kenntnis von den Bewerbungsunterlagen hat, kann eindeutig benannt werden. Es sind die Mitglieder im Ausschuss für Verfassung und Geschäftsordnung, die alle  zur Verschwiegenheit der vertraulichen, persönlichen Daten verpflichtet wurden. Wir haben aber schon nach der ersten Bewerbungsrunde  in der nachfolgenden Stadtverordnetenversammlung erleben müssen, dass diese Verschwiegenheit durch die Namensnennung einer Kandidatin gebrochen wurde".

Mit einer Konkurrentenklage müsse jederzeit gerechnet werden. In Anbetracht dieser schmutzigen Kampagne sei es allerdings verwunderlich, dass lediglich zwei  Bewerber ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet haben.

Aus meiner Sicht ist das wieder einmal ein Stück aus dem Tollhaus. Da der von Herrn Karminiarz angesprochene erstmalige Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit einem Bericht der Nordsee-Zeitung vom 22.03.2013 zufolge aus den Reihen der CDU kam, liegt es wohl auf der Hand, wer im "Ausschuss für Verfassung und Geschäftsordnung" von den Grünen als Plaudertasche und Intrigant verdächtigt wird. Aber wer auch immer für diese verfahrene Situation verantwortlich zeichnet: In den Augen der Bremerhavener Bürger dürfte er dem Ansehen der Bremerhavener Politik damit erneut Schaden zugefügt haben.


(Quellen: Bündnis '90 /Die Grünen - Pressemitteilung, Bremerhaven.de vom 23.07.2013, Nordsee-Zeitung vom 14.06.2013, vom 11.06.2013, vom 01.06.2013 und vom 22.03.2013, Sonntagsjournal vom 10.11.2012 )

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