Dienstag, 9. Juni 2015

2 Millionen Unterschriften gegen TTIP und CETA!

StopTTIP!
Grafik: ©StopTTIP!

Gestern Morgen, irgendwann zwischen acht und neun Uhr, unterschrieb der zweimillionste Unterstützer die Forderung der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (sEBI) "Stop TTIP!": Die Institutionen der Europäischen Union und deren Mitgliedsstaaten sollen, die Verhandlungen mit den USA über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP, Transatlantic Trade and Investment Partnership) stoppen und das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA, Comprehensive Economic and Trade Agreement) mit Kanada nicht ratifizieren.

Im Kern richtet sich die Forderung der sEBI gegen die in TTIP und CETA enthaltenen "Investor-Staat-Schiedsverfahren" (ISDS, Investor-State Dispute Settlement) und die Regelungen zur "Regulatorischen Kooperation" (RCC, Regulatory Cooperation Council), mit denen die Demokratie und der Rechtsstaat ausgehöhlt werden würden. Verfassungsrechtler - darunter auch Herr Broß (ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht), erklären, dass ISDS sowohl gegen die nationalen Verfassungen der EU-Staaten (darunter auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland), wie auch gegen europäisches Recht verstoßen.


Diagramm: Unterschriften und Quoren in 18 EU-Staaten

Dargestellt sind EU-Staaten, deren Länderquorum zu mindestens 50 Prozent erfüllt ist
Stand: Siehe Fußzeile Infografik

Mit dem Mauszeiger über den Balken werden die absoluten Zahlen angezeigt
Alternative Darstellung: Auswahl der Option "Anzahl der Unterschriften" (oben)


Inzwischen unterstützen mehr als 2,1 Millionen EU-Bürger "Stop TTIP!" mit ihrer Unterschrift. Notwendig für den Erfolg einer registrierten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) sind eine Million Unterschriften innerhalb eines Jahres. Die sEBI "Stop TTIP!" kann bereits nach acht Monaten die doppelte Menge an Unterschriften vorweisen.

Bürger aus vierzehn Mitgliedsländern der EU haben zudem dafür georgt, dass ihre Länder das zweite, für den Erfolg einer EBI notwendige Kriterium, das Länderquorum, erfüllen. Das sind doppelt so viele Länder, wie mindestens nötig gewesen wären - und gleichzeitig die Hälfte aller EU-Mitgliedsländer. Mit Italien, der Slovakei, Ungarn und Kroatien sind vier weitere EU-Mitgliedsländer auf dem besten Weg, ihre jeweiligen Länderquoren zu erreichen.


EBI / sEBI - Hintergrundinformationen

Der am 15.07.2014 gestellte Antrag des Bündnisses "Stop TTIP!" auf die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative war von der vorhergehenden EU-Kommission am 11.09.2014 abgelehnt worden. Die Begründungen der EU-Kommission sind nach Ansicht des "Stop TTIP!"- Bürgerausschusses nicht stichhaltig.

Aus diesem Grund hat er am 10.11.2014 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gerichtsverfahren sich vermutlich über einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahre hinziehen wird. Deshalb hatte das  Bündnis hinter "Stop TTIP!" beschlossen, seine Europäische Bürgerinitiative parallel dazu selbstermächtigt, d.h. ohne Zulassung durch die Kommission, aber entsprechend der gleichen formalen Kriterien, wie sie für eine registrierte Europäische Bürgerinitiative gelten, durchzuführen.


Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA




(Quellen: Deutsche Wirtschaftsnachrichten vom 09.06.2015, Die Zeit vom 08.06.2015, Stop TTIP!, Europäische Kommission, Wikipedia )

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