Transport und Einsatz plutoniumhaltiger MOX-Brennelemente verbieten! |
Die Mängelliste der ASN liest sich wie folgt:
- Die Vorschriften des Schiffes zum Strahlenschutz sehen die tägliche Durchführung einer Kontrolle der Dosimeter der Besatzung und eine Kontrolle des Laderaums auf Strahlung vor. Die Besatzung konnte den Nachweis der Befolgung dieser Vorschrift nicht führen.
- Das Besatzungsmitglied, das uns begleitete, wusste weder vom Vorhandensein der Strahlenmessgeräte, noch kannte es den Ort ihrer Lagerung.
- Es fehlte der Nachweis, dass Besatzungsmitglieder eine Schulung über die Durchführung des Strahlenschutzes erhalten haben.
- Nach dem International Code for the Safe Carriage of Packaged Irradiated Nuclear Fuel, Plutonium and High-Level Radioactive Wastes on Board Ships (INF Code) § 4.1.1 ist es vorgeschrieben, eine Ventilation oder Kühlung des abgeschlossenen Laderaums in der Art vorzuhalten, dass die mittlere Umgebungstemperatur in diesem Bereich zu keinem Zeitpunkt 55° C übersteigt.
- Die Inspektoren haben festgestellt, dass der Laderaum mit zwei Thermometern zur Direktablesung ausgerüstet war, dass es aber weder eine Übertragung der Temperatur auf die Brücke gab, noch einen Alarm bei Überschreitung der 55 ° C. Es war für die Inspektoen nicht zu erkennen, ob der Laderaum mit einem Brandmeldesystem ausgestattet ist!
- Die unbestrahlten Brennstäbe waren mit einer schwarzen Folie umwickelt, die die Beschriftung verdeckte und Brandlast bei einem Feuer erhöht hätte.
- Es wurde gefordert, die Vollstänidgkeit der Notfallbox für Atomunfälle zu belegen, die sich auf dem Schiff befinden muss.
Die E-Mail war mit der Forderung verbunden, der "Atlantic Osprey" das Anlegen am RoRo-Anleger der Rhenus-Midgard zu untersagen. Aus dem BfS erhielt die Regionalkonferenz die Antwort, die in dem Protokoll der französischen Behörde vom 06.09.2006 enthaltene Darstellung biete keine Grundlage zum Zurückziehen einer Beförderungsgenehmigung aus dem Jahr 2012. Mit der Vorlage eines gültigen Zertifikats der zuständigen englischen Behörde zur Einstufung gemäß INF-Code habe die Genehmigungsinhaberin dargelegt, dass die technische Eignung der "Atlantic Osprey" vorliegt. Einer eigenständigen Prüfung dieses Sachverhalts durch das BfS stünden die internationalen Bestimmungen im Seeverkehr entgegen. Das BfS werde die für die Einstufung gemäß INF-Code zuständige englische Behörde über den Vorgang unterrichten.
Wenn das BfS stillschweigend voraussetzt, dass die vor sechs Jahren festgestellten Mangel inzwischen beseitigt wurden, dann wäre die Antwort aus dem BfS aus meiner Sicht logisch nachvollziehbar. - Allerdings ist die "Atlantic Osprey" wohl nicht nur einmal "dumm aufgefallen".
Aktuell hat der die Umweltschutzorganisation "BUND" (Gruppe Cuxhaven) Herrn Schünemann (CDU, Innenminister, Niedersachsen) mit einem Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt, dass die "Atlantic Osprey" auch in der jüngsten Vergangenheit bei Inspektionen in Frankreich wiederholt durch Sicherheits- und Dokumentationsmängel aufgefallen ist.
So habe die letzte Fahrt von Sellafield (England) nach Nordenham (Ankunft am 23.09.2012) unter Verletzung von Annex 8 (Absätze 11 und 12) des "Paris Memorandum of Understanding on Port State Control" (PMoU) stattgefunden. Die Verletzung dieser internationalen Vorschriften des PMoU ziehe eine umfassende Inspektion beim nächsten Einlaufen in einen Hafen nach sich.
Ferner sei das "Safety Management Certificate" des Schiffes am 29.09.2012 abgelaufen. Eine anschließend erfolgte Fahrt nach Antwerpen sei möglicherweise ohne gültiges Sicherheitszertifikat durchgeführt worden.
Nach einer Auskunft, die der BUND Cuxhaven vom BfS erhalten habe, obliege dem Innenministerium des Landes Niedersachsen die bundesweite Richtlinienkompetenz für Auflagen und Anforderungen an Transporte radioaktiven Materials. Der bevorstehende Transport von Plutonium Mischoxid-Brennelementen (Pu MOX-BEs) berge erhebliches Gefährdungspotential für die Bevölkerung und die Umwelt in weitem Umkreis um den Transportweg. In Anbetracht des erneuten MOX-Brennelement Transports mit der "Atlantic Osprey" fordert der BUND Cuxhaven Herrn Schünemann mit seinem Schreiben auf, zwingende internationale Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Na, da lassen wir und doch mal überraschen, ob das niedersächsische Innenministerium in dieser Sache tätig werden wird ...
Ach ja, ...
... zur Frage, unter welchen Umständen es einer Schiffsbesaztung erlaubt ist, das AIS (automatisches Erkennungssystem) abzuschalten, schreibt der BUND Cuxhaven in einer Stellungnahme zu einem Schreiben von Herrn Bode (CDU, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Niedersachsen), Zitat:
".. Die IMO verweist bei der Abschaltung des AIS ausdrücklich auf "piracy and armed robbers" also Piraterie und bewaffnete Räuber, die unmittelbar drohen müssen. Das AIS ist sofort nach Wegfall der Bedrohung wieder einzuschalten.
NATO und EUNAVFOR sprechen in BMP4 vom Herbst 2011 sogar die ausdrückliche Empfehlung aus, im Hochrisikogebiet am Horn von Afrika das AIS-Signal unbedingt eingeschaltet zu lassen.
Der Rechtfertigungsversuch des Ministers kann nur als Kniefall vor den Interessen der Atomindustrie gewertet werden. Er läßt Forderungen nach Überwachung und Kontrolle des Schiffes zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung völlig außer Acht. .."
(Quellen: Grohnde - Nein Danke!, Wikipedia, Aktion-Z/Arbeitskreis Wesermarsch)
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