Aufgrund zahlreicher Proteste gegen die viel zu kurze Frist für Einwendungen gegen den Neubau von zwei weiteren Atomreaktoren in der tschechischen Atomkraftanlage Temelín ist diese vom 05.06.2012 bis zum 18.06.2012 verlängert worden.
Tschechien ist eines der vier Länder, die von der EU die Gleischstellung von Atomkraftwerken mit erneuerbaren Energien fordern. Wäre das der Fall, dann wäre es nach der Logik der Regierungen Tschechiens, Großbritaniens, Frankreichs und Polens möglich, den Neubau von Atomkraftwerken zu subventionieren.
Großbritanien denkt darüber hinaus sogar daran, garantierte Abnahmepreise für Atomstrom einzuführen, damit die Meiler einigermaßen rentabel Atommüll produzieren können. Wie jedoch der Rückzug der Atomkonzerne RWE und E.ON aus Neubauprojekten in Großbritanien zeigt, sind neue Atomkraftwerke allein aufgrund der viel zu hohen Baukosten ohne staatliche Subventionierung nicht durchfürbar. Diese Einschätzung teilt auch die Europagruppe der Grünen und spricht von einer Bankrotterklärung: Atomkraft sei nicht nur riskant sondern auch nicht wettbewerbsfähig.
Angesichts dessen, dass es weltweit kein einziges betriebsbereites Lager für die sichere Lagerung hochradioaktiven Atommülls gibt und niemand dafür garantieren kann, dass die bereits angehäuften Atommüllberge in einem heute noch (politisch) als "sicher" eingestuften Lager auch nach vielen Millionen Jahren noch sicher von der Biosphäre abgeschlossen sein werden, ist schon der weitere Betrieb der bereits existierenden Atomkraftwerke in höchstem Maße verantwortungslos.
Gegenüber allen nachfolgenden Generationen wäre es geradezu kriminell, wenn die für den Bau neuer Atomkraftwerke Verantwortlichen dafür auch noch mit Milliardenbeträgen aus unseren Steuerkassen belohnt werden würden. Deshalb gehören diejenigen, die den Neubau von Atomkraftwerken genehmigen, subventionieren, sich am Bau neuer Atomkraftwerke beteiligen oder neue Atomkraftwerke betreiben bis an ihr Lebensende hinter Gitter.
Wie mit den Super-GAUs in den Atomkraftanlagen "Tschernobyl" (Ukraine, April 1986) und "Fukushima" (Japan, März 2011) auf drastische Weise hinreichend belegt wurde, ist es der Glaube an einen sicheren Betrieb von Atomkraftwerken eine reine Illusion. Mit weiteren Super-GAUs und grenzüberschreitenden radioaktiven Kontaminierungen weiter Landstriche ist jederzeit zu rechnen.
Die beiden bereits gebauten Atomreaktoren in der Atomkraftanlage "Temelín" sind extrem störanfällig und wären in Deutschland nicht genehmigungsfähig. Darüberhinaus entspricht das tschechische Verfahren zur UVP - insbesondere aufgrund von Mängeln bezüglich der in der europäischen UVP vorgesehenen Bürgerbeteiligung(!) - bis heute nicht dem EU-Recht. Vor zwei Jahren hatte der Europäische Gerichtshof Tschechien deshalb dazu verpflichtet, seine nationale UVP der europäischen Gesetzgebung anzupassen. Erst zu Beginn dieses Jahres hat Tschechien darauf mit einer unverbindlichen Absichtserklärung reagiert.
Vor mehr als zwei Jahren hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, Stellung zur veröffentlichten Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum geplanten Ausbau der Atomkraftanlage "Temelín" zu beziehen. Aufgrund der vielen Einwendungen dagegen beauftragte die tschechische Regierung im Jahre 2010 Gutachter mit einer Bwertung der Umweltverträglichkeitsstudie und der eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis dieser Bewertung liegt nun als "Gutachten zu den Unterlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. dem Ges. Nr. 100/2001 GBI. i. d. g. F." vor. Über möglichen Auswirkungen heißt es darin, die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls sei extrem gering.
Vorsicht, Sarkasmus: Sollte sich aber - natürlich nur rein hypothetisch betrachtet - doch einmal ein Unfall ereignen, dann käme es selbstverständlich zu keinerlei Überschreitung von Grenzwerten. Da es also (wie in solchen Fällen von verantwortlicher Seite üblicherweise allgemein immer sofort versichert wird) zu keinerlei Gefährdung der Bevölkerung kommen kann, erübrigen sich Überlegungen zum Schutz derselben von ganz alleine.
Wie das "Umweltinstitut München" auf seiner Internetseite schreibt, liegt bezüglich des geplanten Neubaus zweier weiterer Atomreaktoren in der Anlage bisher noch nicht einmal eine klare Aussage darüber vor, für welchen Reaktortyp die Planer sich entscheiden werden. Tatsache sei jedoch, dass bislang weltweit noch keiner der in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genannten potentiellen Typen in Betrieb ist. Es gebe weder Betriebserfahrungen noch nennenswerte Risikostudien dazu. Daher könne auch keine detaillierte Bewertung der möglichen Auswirkungen erfolgen.
Bis zum 18. Juni besteht weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP gegen den Neubau von zwei weiteren Atomreaktoren in der Atomkraftanlage "Temelín" in Tschechien Stellung zu beziehen. Dafür hat das "Umweltinstitut München" auf seiner Internetseite ein Formular mit einem Text für eine E-Mail an die Verantwortlichen vorbereitet, den man aber auch individuell anpassen kann.
(Quelle: Umweltinstitut München mit Pressemitteilung vom 01.06.2012, Der Stadndard vom 22.05.2012, Pressemitteilung der Europagruppe der Grünen vom 13.04.2012)
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