Mittwoch, 19. November 2008

Zum Buß- und Bettag ...

Das sogenannte
böse Gewissen
sollte eigentlich
das gute heißen,
weil’s ehrlich
die Wahrheit sagt.

Wilhelm Busch


Der Mensch behauptet ja von sich selbst, er sei ein vernunftbegabtes Wesen. Im Artikel 3 ihres Katechismus, "Die Freiheit des Menschen", erklärt die katholischen Kirche, Gott habe den Menschen als vernunftbegabtes Wesen erschaffen. Seine Freiheit sei die in Verstand und Willen verwurzelte Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und aus eigenem Antrieb bewusst zu handeln. "Solange sich die Freiheit nicht endgültig an Gott, ihr höchstes Gut, gebunden hat, liegt in ihr die Möglichkeit, zwischen Gut und Böse zu wählen, also entweder an Vollkommenheit zu wachsen, oder zu versagen und zu sündigen."

Der Buß- und Bettag ist für die evangelischen Christen ein Tag, an dem sie darüber nachdenken, ob die Entscheidungen, die sie getroffen haben richtig waren, oder ob sie mit ihrem Handeln oder mit ihrer Untätigkeit oder Gleichgültigkeit anderen geschadet haben. Das ist eine individuelle, ganz persönliche Gewissensprüfung. Wer weiß, dass sein Handeln falsch war, weil er damit anderen Menschen Schaden zugefügt hat, der hat ein schlechtes Gewissen. Dieses vor Gott und sich selbst ehrlich einzugestehen bietet jedoch auch die Chance, die gleichen Fehler nicht ein weiteres Mal zu begehen und beim nächsten Mal "guten Gewissens" die richtigen Entscheidungen zu treffen.


Der Buß- und Bettag wurde 1532 auf kaiserliche Anordnung im mittelalterlichen Straßburg offiziell eingeführt. In der Folgezeit wurde der Feiertag in den deutschen Ländern an unterschiedlichen Tagen begangen. Auf Initiative der zuständigen staatlichen Stellen legte Preußen den Buß und Bettag im Jahre 1893 auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr fest.

Im Zweiten Weltkrieg verlegten die Nazis den Buß- und Bettag auf einen Sonntag. Damit schafften sie einen zusätzlichen Arbeitstag, um die Produktivität der Rüstungsindustrie zu steigern. Nach dem Krieg wurde der Feiertag wieder eingeführt und auf als gesetzlicher Feiertag auf den bewährten Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr gelegt.

1995 strich die damalige Bundesregierung den gesetzlichen Feiertag in allen Bundesländern (bis auf Sachsen) ersatzlos. Mit den an diesem zusätzlichen Arbeitstag erwirtschafteten Mitteln sollte die Pflegeversicherung dauerhaft sicher finanziert werden. Die sichere Finanzierung der Pflegeversicherung war durch diese Maßnahme jedoch nicht von Dauer, die Abschaffung des Feiertages hingegen schon.


(Quellen: Wikipedia, EKD)

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Mit dem "vernunftbegabten Wesen" ist das so eine Sache. Es gibt auch den Spruch: "Der Versuch der Natur, ein vernunftbegabtes Wesen hervorzubringen, muß als gescheitert betrachtet werden."
Das war im übrigen schon damals klar, das die Pflegversicherung durch den Buß-/Bettag nicht "gerettet" wird.

juwi hat gesagt…

Klar war das klar. Alle haben das gewusst. Nur die Politiker haben so getan, als wüssten sie das nicht.

Aber darum ging es ja letztlich auch gar nicht. Das war nur ein willkommener Anlass der damaligen Bundesregierung, den Arbeitgebern einen Gefallen zu tun.

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