Sonntag, 14. Juni 2009

Verwahrloste Immobilien in Innenstädten

Die Nordsee-Zeitung berichtete am 13.06.2009, die Stadt Bremerha-
ven solle ein Vorkaufsrecht erhalten, auf dessen Grundlage ihr ermöglicht werden soll, auf verwahrloste Gebäude zugreifen zu können. Damit soll der Teufelskreis aus Immobilienspekulantentum und Zwangsversteigerung durchbrochen werden. Die Stadtverordne-
tenversammlung habe dazu einstimmig ein Ortsgesetz beschlossen.


Um den Wohnungsleerstand in Bremerhaven zu verringern, sind in den vergangenen Jahren in den Neubausiedlungen aus den sechziger und siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts an den Stadträndern viele Häuser - zum Teil der Gebäudebestand ganzer Straßenzüge - "zurückgebaut" (dass heißt abgerissen) worden. Bei den sechzehn von der Verwaltung ausgewählten Gebäuden, die jetzt von dem neuen Ortsgesetz erfasst werden sollen, handelt es sich jedoch nicht um uniforme Gruppen von Wohnblocks am Stadtrand, sondern um einzelne Häuser aus der Gründerzeit in den gewachsenen innerstädischen Stadtteilen Geestemünde und Lehe. Der Zustand der leerstehenden Gebäude wirkt sich negativ auf die Nachbarschaft aus.


Das graue Haus in der Rickmersstraße wurde abgerissen ...

Auch andere Städte und Gemeinden sind von der Verwahrlosung einzelner Gebäude in ihren Stadtzentren betroffen. Ein generelles Vorkaufsrecht für die Kommunen müsste auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden. Nach meinen Informationen stoßen Städte und Gemeinden mit ihrer Forderung nach einem solchen Gesetz dort jedoch bisher auf taube Ohren. Ich würde es begrüßen, wenn es ein Bundesgesetz gäbe, auf dessen Grundlage Eigentümer verwahrloster Immobilien, denen der Zustand ihrer leerstehen-
den Gebäude offensichtlich völlig egal ist, gesetzlich zur Instandhaltung ihres Eigentums gezwungen werden könnten. Wenn diese der Aufforderung zur Instantsetzung auf Grundlage eines solchen Gesetzes nicht nachkommen sollten, müsste als letzte Möglichkeit auch ein erzwungener Verkauf der verwahrlosten Gebäude an die Gemeinde zum aktuellen Schätzwert möglich sein.


... Die Lücke wird jetzt von einem ein Bretterzaun "verziert"

Im Leher Ortsteil Goethestraße gibt es großflächig noch durchgehende Häuserzeilen aus der Gründerzeit mit ihren Schmuckfassaden. Für jede verwahrloste Immobilie in einer solchen Häuserzeile sollte meiner Ansicht der Grundsatz "Sanierung vor Abriss" gelten. So wie diese Häuser jetzt aufgrund ihres verwahrlosten Zustands im Stadtbild auffallen, würden nach einem Abriss auffällige hässliche Löcher im Stadtbild zurückbleiben. Ein Beispiel für ein solches Loch kann man in der Rickmersstraße, in der Nähe der Einmündung der Goethestraße besichtigen. Anstelle des abgerissenen Hauses "ziert" jetzt ein hässlicher Bretterzaun die Lücke zwischen den Nachbarhäusern. Durch die Baulücke hindurch sind jetzt die Wohnblocks des Neubauviertels im westlichen Abschnitt der Lessingstraße zu sehen.

(Quelle: Nordsee-Zeitung vom 13.06.2009)

2 Kommentare:

togo hat gesagt…

Einfach nur ärgerlich. In Bremerhaven - und ganz besonders in Lehe - gibt es eine Vielzahl an Häusern, die in anderen Städten Phantasiemieten kostne würden. Bei uns dagegen verkommen sie...

Chris hat gesagt…

Ich bin auch der Meinung, dass solche Fassaden absolut erhalten werden sollten, denn wenn so ein Haus erst einmal abgerissen ist, entsteht dort doch in den seltensten Fällen bald etwas neues, attraktives. Das Geld, was in den Abriss gesteckt wird, könnte man wirklich ebstens dafür nutzen, aus den alten beständen, neue und gepflegte, wenn nicht sogar interessante und kreative Objekte zu machen. Man sollte so ein leerstehendes Haus doch als Chance und nicht als Belastung ansehen.

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