Sonntag, 22. November 2009

Freibrief für Raser?

Die Wirtschaftswoche berichtete am 20.11.2009, das Bundesver-
fassungsgericht habe erklärt, dass eine verdachtsunabhängige automatische Videoaufnahme gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Deshalb sei das Bußgeld gegen einen Temposünder aufgehoben worden, der mit einer solchen Videoaufnahme überführt worden sei.


Daraufhin seien auch Temposünder freigesprochen worden, die durch das Foto von herkömmlichen, festinstallierten Radarmessgeräten überführt werden sollten, deren Kameras durch die überhöhte Geschwindigkeit vorbeifahrender Raser ausgelöst wurden. Diese Meldung verbreitete sich wie ein Lauffeuer unter den Autofahrern der Nation und großer Jubel breitete sich aus.


Viele Verkehrsregeln dienen der Sicherheit und dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und/oder der Anwohner von Straßen. Dazu gehören auch Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das allgemeine Frohlocken über die mögliche Illegalität von "Blitzern" kann ich deshalb überhaupt nicht nachvollziehen. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, der hat von einem "Blitzer" nichts zu befürchten. Alle anderen fürchten sie zu Recht.

Raser, die andere Verkehrsteilnehmer und Unbeteiligte in Lebensgefahr bringen, handeln kriminell. In meinen Augen überwiegt der Schutz der Allgemeinheit gegenüber dem Recht auf informelle Selbstbestimmung von Rasern, die mit ihrem Verhalten die Beschädigung fremden Eigentums, sowie Verletzungen oder den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nehmen. Wenn die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Verkehrsregeln nicht überwacht werden, sind sie wirkungslos und das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden. "Blitzer", also Messgeräte, welche die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge messen, und deren Fotokameras von zu schnell fahrenden Fahrzeugen ausgelöst werden, um so das Fahrzeug und den Fahrzeugführer identifizieren zu können, sind geeignete Mittel, um verantwortungslose Raser für ihr gefährliches Verhalten zu bestrafen. Wer "Blitzer" für illegal erklärt, der kann auch gleich einen großen Teil der Straßenverkehrsordnung außer Kraft setzen, da Geschwindigkeitsbeschränkungen dann nur noch mit erheblichen personellen Aufwand feststellbar wären.

Ich wundere mich im Zusammenhang mit von der Polizei vereinzelt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen schon eher darüber, dass es nicht illegal ist, wenn davor im Rundfunk und in der Presse gewarnt wird. Es gibt sogar Sender, die daraus ein fröhliches "Blitzer-Flitzer-Meldespiel" machen. Die chronischen Raser gehen anschließend kurz vor der Kontrollstelle mal eben kurz vom Gas, um sofort wieder zu beschleunigen, sobald sie den Kontrollpunkt passiert haben.

Aufnahmen von Videokameras, die "verdachtsunabhängig" pauschal jedes vorüberfahrende Fahrzeug erfassen, lassen sich auch für andere Zwecke missbrauchen. Daher kann ich den diesbezüglichen Standpunkt der Richter gut nachvollziehen. Allerdings können sie dann auch gleich alle anderen verdachtsunabhängigen, bildbasierten Überwachungsanlagen für illegal erklären (Videoüberwachung zur Auflärung von Ladendiebstahl, Überwachungskameras an Geldautomaten zur Identifizierung von EC-Karten-Dieben und -Fälschern, allgemeine Videoüberwachung öffentlicher Plätze etc.).


(Quelle: wiwo.de vom 20.11.2009)

1 Kommentar:

Lucki hat gesagt…

Hola Juwi,
im Grunde gebe ich Deinem Beitrag Recht. Ich selbst verfüge über ein KFZ, das 250 PS auf die Straße bringt, dennoch gehöre zu den sogenannten Reisefahrern, die mit dem Auto gemütlich ans Ziel gelangen wollen. Außer Fernsehen bietet das Auto alles, auch DVD für die Enkelin;-). Dennoch muss ich auch in GE immer wieder feststelllen, das die Radarkontrollen an den Stellen gemacht werden, die keinen Unfallschwerpunkt bieten, in Tempo 30-Zonen, dann wenn die Kinder Ferien haben etc. Das finde ich schon als Abzocke. Die auf der Autobahn als Verkehrsrowdies gefasst werden, die liegen doch unter 1%. Also für mich ein schwaches Beuteschema, das auch auf Raserei im Stadtverkehr zu verkehrsunüblichen Zeiten nicht gerecht wird. Verkehrskontrollen ja, aber bitte keine Abzocke, da wo man mal 5 km zu schnell war, weil man nicht auf den Tacho geschaut hat, sondern auf den Verkehr geachtet und sich mit dem Beifahrer vielleicht unterhalten hat.
Ich fordere keinen Freibrief für Raser und Drängler!!
Ähnliche Phänomene findet man aber auch bei den sogenannten "Parksündern". Auch hier sind manche Städte mehr als "unfreundlich", indem sie ihren Besuchern kaum Parkmöglichenkeiten anbieten. Hier vor allem im süddeutschen Raum z. B. Offenbach.
Einen schönen Wochenanfang wünsche ich Dir, Obwohl bei uns Land unter gemeldet wird und seit 14 Uhr Nacht herrscht;-)
LG Lucki
Ehrlich muss ich gestehen, dass ich schon seit Jahren kein "Ticket" in irgendwelcher Weise bekommen habe, auch kein Punkte in Flensburg...smile.

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