Freitag, 15. Mai 2009

Abschaffung der 5%-Sperrklausel

Heute berichtet die Nordsee-Zeitung über ein Urteil, das der Staatsgerichtshof gestern zur Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Wahl der Bremerhavener Stadtverordneten-
versammlung verkündet hat.


Nach einem Volksbegehren war die Fünf-Prozent-Klausel im Dezember 2006 abgeschafft worden. Die Bremerhavener Stadtverordneten-
versammlung hatte sich im Februar 2008 jedoch mit den Stimmen von CDU und SPD für die Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Klausel ausgesprochen. Daraufhin beantragten die Fraktionen von SPD und Grünen in der Bürgerschaft im Mai 2008 die Wiedereinführung der Sperrklausel.

Die Nordsee-Zeitung schreibt, das Gericht betone in seinem Urteil, dass eine Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht mit der Bremischen Landesverfassung vereinbar sei. Ein solche Hürde greife ohne verfassungrechtlich tragfähigen Grund in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien ein.

Damit stellt das Gericht fest, dass es bei der Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Wahl der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung bleibt und schiebt der groben Missachtung des demokratisch bekundeten Willens von mindestens 70000 Bürgern, die sich im Jahre 2006 mit ihren Unterschriften für die Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel eingesetzt hatten, einen Riegel vor.

Die FDP in der Bremischen Bürgerschaft hatte bereits vor dem Beschluss zur Wiedereinführung der Sperrklausel angekündigt, sie strebe für den Fall, dass die Bürgerschaft die Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel beschließen sollte, eine Klage vor dem Staatsgerichtshof an.

Auch in anderen Bundesländern sind in der Vergangenheit die Sperrklauseln aufgrund von Klagen außer Kraft gesetzt worden. So hatte das Bundesverfassungsgericht am Am 13.02.2008 einer Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und Linken stattgegeben und die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen als verfassungswidrig erklärt, da sie die Chancengleichheit kleinerer Parteien verletze. In dem Urteil heißt es unter anderem, auch ortsgebundenen, lediglich kommunale Interessen verfolgenden Wählergruppen müsse eine chancengleiche Wahlteilnahme gewährleistet werden. Mit der Begründung, die Wiedereinführung der Sperrklausel für die Kommunalwahlen in Bremerhaven würde die Wahrung der Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verletzen, urteilte jetzt auch der Staatsgerichtshof in ähnlicher Weise. Nur kurze Zeit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein, war am 11.04.2008 auch in Thüringen die Fünf-Prozent-Sperrklausel für rechtswidrig erklärt worden. Bereits vorher wurde die Fünf-Prozent-Sperrklausel in den meisten Bundesländern bei Kommunalwahlen schon nicht mehr angewandt.

Vor dem Hintergrund der vorgergehenden Urteile der Gerichte zur Fünf-Prozent-Sperrklausel in anderen Bundesländern hätten die Parteien, welche die Wiedereinführung der der Fünf-Prozent-Klausel angestrebt hatten, sich und den Bürgern eine ganze Menge Ärger ersparen können. Die Parteien hören sich zwar selbst immer gerne von "Bürgerbeteiligung" reden, haben jedoch auch in diesem Fall mit ihrem Handeln wieder einmal deutlich gezeigt, was sie wirklich davon halten. Das Urteil des Staatsgerichtshofs zur Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Wahl der Stadtverordneten-
versammlung in Bremerhaven zeigt auch, dass sich das Bollwerk "Ignoranz" der Politik gegenüber den Wünschen und Sorgen der
Bürger offensichtlich nur noch mit Klagen vor Gerichten durchbrechen lässt ... - und bei zukünftigen Wahlen vielleicht mit dem Kreuzchen an einer anderen Stelle auf dem Stimmzettel als bisher. Wenn die Stimmen für kleine Parteien, die bisher an der Sperrklausel scheiterten, zukünftig auch im Stadtparlement Gehör finden, dann könnte die Überlegung, wem man seine Stimme gibt, bei vielen Wählerinen und Wählern sicher etwas differenzierter ausfallen als bisher.

Die SPD schrieb gestern in einer Presseerklärung, das Ergebnis sei eine klare Niederlage. Daran gäbe es nichts zu deuteln, und es sei ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Außerdem heißt es in der Pressemitteilung, nach Auffassung des Staatsgerichtshofes rechtfertige die Einheitlichkeit des Wahlrechts für die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eine Wiedereinführung der Sperrklausel nicht. Herr Günthner (SPD, Fraktionsvorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion) erklärte für die SPD, seine Partei hätte sich diese Einheitlichkeit für das Land Bremen sehr gewünscht.
  • Wenn das tatsächlich so ist, und nicht nur als vorgeschobener Grund zur Aushebelung des Bürgerbegehrens herhalten musste, dann sollte die SPD in Bremen vielleicht einmal darüber nachdenken, die Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Kommunalwahlen auch in Bremen abzuschaffen.

Auf den Internetseiten der CDU habe ich noch keine Stellungnahme zum Urteil des Staatsgerichtshofs von gestern finden können. Die FDP, die Linken und die Bremerhavener Grünen begrüßen das Urteil.

(Quellen: Nordsee-Zeitung vom 15.05.2009, SPD, FDP)

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