Aufgrund der Klage von Gegnern des von der schwarz-gelben Bundesregierung vorangetriebenen Atommüll Endlagers bei Gorleben darf die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten am Salzstock vorerst nicht beginnen.
Schön, wenn es zwischen all den atompolitischen Horrormeldungen auch einmal etwas positives zu berichten gibt. Die "Lüneburger Landeszeitung" zitiert heute einen Sprecher des Verwaltungsgerichts Lüneburg mit den Worten: "Es dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden." Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg hat daher eine aufschiebende Wirkung.
Geklagt hatten Greenpeace, die Rechtshilfe Gorleben, Andreas Graf von Bernstorff, der Elbfischer Christian Köthke und die Salinas GmbH. Am Donnerstag hatte sich die Kirchengemeinde Gartow angeschlossen, die ebenfalls Salzrechte besitzt. Greenpeace wertet den Stopp der Arbeiten in Gorleben als ersten Schritt zur Aufgabe des gesamten Standortes.
Ob Greenpeace mit seiner Einschätzung recht behält, wird die Zukunft zeigen. Aber vielleicht zwingt die neue Situation die Bunderegierung ja dazu, endlich über alternative Standorte für Atommüllendlager nachzudenken ... - vielleicht sogar in Bayern? Wenn es der unheiligen Allianz zwischen der wespenfarbenen Bundesregierung und den Atomkonzernen nicht rechtzeitig gelingen sollte, ein für die Dauer von einigen Millionen Jahren sicheres Atommüllendlager vorzuweisen dann besteht vielleicht ja auch die Chance, dass sich die Sache mit den Betriebsgenehmigungen für die Atomkraftwerke über kurz oder lang von selbst erledigt.
Der NDR schreibt auf seiner Internetseite, die Landeskirche unterstütze die Klage der Kirchengemeinde Gartow gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld. Bei der Erkundung des Gorlebener Salzstocks würden notwendige Bedingungen nicht eingehalten, die von der Landessynode beschlossen worden seien. So fände zum Beispiel keine gleichzeitige Erkundung mindestens eines weiteren Standortes statt. Weiterhin bemängelt die Landeskirche fehlende standortunabhängige Sicherheitskriterien nach internationalem Standard, die in einem transparenten öffentlichen Verfahren zu entwickeln seien. Hinsichtlich des außerordentlich hohen Gefährdungspotentials bei der Endlagerung hochradioaktiven Atommülls bedürfe es bei einer Entscheidung dieser Reichweite eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses. Dieser müsse Parteien, gesellschaftliche Gruppen und Wahlperioden übergreifen.
In der "Elbe-Jeetzel-Zeitung" ist heute zu lesen, die aufschiebende Wirkung der Klagen sei darin begründet, dass das Landesamt für Bergbau vergessen hätte, seinem Antrag die notwendige Klausel zum Sofortvollzug hinzuzufügen. Auf diese Unachtsamkeit habe das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jetzt mit einem nachträglichen Antrag auf Sofortvollzug reagiert.
Weiter berichtet die "Elbe-Jeetzel-Zeitung" das Lüneburger Verwaltungsgericht gehe davon aus, dass mehr als ein Jahr bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vergehen könne. Aber auch dann sei noch völlig offen, ob die Erkundungsarbeiten sofort wieder aufgenommen werden könnten. Möglicherweise könne der Fall nämlich auch noch vor dem Oberverwaltungsgericht landen, da sich die Klagen von Greenpeace, der Rechtshilfe Gorleben, von Anwohnern und der Kirche gegen die Verlängerung des Betriebsplans richten. Sie begründen das damit, dass sich sämtliche Voraussetzungen, wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen, seit 1982 geändert hätten, und der Betriebsplan daher überholt und somit rechtswidrig sei.
Busse aus der Region und dem Rest der Republik nach Dannenberg
(Quellen: Landeszeitung Lüneburg vom 22.10.2010, NDR vom 22.10.2010, Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 22.10.2010)
1 Kommentar:
Das hab ich heute auch schon mit Freunden gelesen.
Danke übrigens für Deinen Link bei uns... ich werd mir das Video mal bookmarken.
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