Freitag, 8. Oktober 2010

Der doppelte Oberbürgermeister

Über die Rechtmäßigkeit der Wahl eines neuen Oberbürgermeisters, während der andere sich für den Rest seiner Amtszeit lediglich beurlauben lässt, also de facto weiterhin im Amt ist, wurde in der letzten Zeit in der Lokalpresse oft berichtet.

Am 5. Oktober 2010 hat die Regierungskoalition Herrn Grantz (SPD, Sozialdezernent) in der nicht-öffentlichen Sitzung des Bremerhavener Geschäftsordnungsausschusses gegen erhebliche Bedenken der Opposition zum Nachfolger von Herrn Schulz (SPD, Oberbürgermeister) bestimmt. Die Oppositionsparteien "Bündnis 90 /Die Grünen" und "Die Linke" haben deswegen gerichtliche Schritte gegen die für Anfang November geplante Neuwahl eines (zweiten) Oberbürgermeisters in Bremerhaven angekündigt.

Herr Eversberg wird in einem E-Mail-Verteiler von "Bündnis 90 /Die Grünen" mit den Worten zitiert: "Wir haben die Koalition mehrfach erfolglos darauf hingewiesen, dass ihr Vorgehen nicht der Stadtverfassung entspricht. Wir werden daher versuchen per Eilantrag an das Verwaltungsgericht das, aus unserer Sicht rechtswidrige, Verfahren zu stoppen und damit auch Schaden von der Stadt abwenden. ... Politisch gesehen versucht die SPD, ihren Machterhalt in Bremerhaven auch mit offensichtlich unzulässigen Mitteln durchzusetzen, die Kolleginnen und Kollegen müssen aber endlich zur Kenntnis nehmen, dass diese Stadt nicht ihnen gehört."

Ähnlich äußert sich dazu auch Herr Müller (Die Linke). Er vertritt die Auffassung, es sei ungeklärt, ob ein amtierender OB beurlaubt und dann zusätzlich ein neuer Oberbürgermeister gewählt werden könne. Die logische Folge sei, dass Bremerhaven dann zwei gewählte Oberbürgermeister hätte. Er stellt die Frage, was zum Beispiel passieren würde, wenn Herr Schulz während seiner Beurlaubung auf die Idee käme, seinen Amtsgeschäften wieder nachgehen zu wollen. Die Linke habe die Große Koalition mehrfach gebeten, von ihrem Vorhaben abzurücken. Diese Chance sei von der SPD und der CDU vertan worden. Für eine rechtlich einwandfreie, demokratische und transparente Lösung werde Die Linke jetzt den Rechtsweg beschreiten müssen.

Der Nordsee-Zeitung berichtete am 06.10.2010, auch die FDP habe rechtliche Bedenken geäußert hat. Diese sei für eine Verschiebung der Entscheidung bis nach der Kommunalwahl im Mai 2011 eingetreten.


Nun ist es ja leider so, dass es der Opposition in Bremerhaven ebenso geht, wie allen Bremerhavener Bürgern: Die Große Koalition sitzt mit ihrer Stimmenmehrheit immer am längeren Hebel, und gegen die Arroganz der "Mächtigen" ist in Bremerhaven derzeit nichts auszurichten - es sei denn, man zieht vor Gericht. Ansonsten liegt es am 22. Mai 2011 in der Hand der Bremerhavener Bürger, die Mehrheitsverhältnisse in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Kreuzchen auf dem Stimmzettel dahingehend zu ändern, dass die absolute Macht der Großen Koalition aus SPD und CDU gebrochen wird, und wechselnde Mehrheitsverhältnisse zukünftig wieder für mehr Bewegung in der Bremerhavener Politik sorgen.


(Quellen: Bündnis 90 /Die Grünen, Die Linke, Nordsee-Zeitung vom 06.10.2010)

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