Freitag, 20. Februar 2015

Bremen bekommt ein Wohnungsaufsichtsgesetz


Neues Wohnungsaufsichtsgesetz in Bremen (Buten un Binnen vom 18.02.2015)

Nachdem es zuvor Diskussionen über das Für und Wider für ein Wohnungsaufsichtsgesetz nach dem Vorbild des Landes Nordrhein-Westfahlen gegeben hatte, war in der lokalen Presse vor fünf Monaten zum ersten Mal über die Absicht berichtet worden, in Bremen ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Am 18.02.2015 hat die Bremische Bürgerschaft nun in erster Lesung einen einstimmigen Beschluss dafür gefasst.

Obwohl die beiden rund sechzig Kilometer voneinander entfernt liegenden Städte Bremen und Bremerhaven zusammen ein gemeinsames Bundesland bilden, gibt es doch deutliche Unterschiede zwischen den Situationen auf dem Wohnungsmarkt. Während in Bremen bezahlbarer Wohnraum knapp wird, kämpfen wir hier in Bremerhaven gegen Wohnungsleerstand und verwahrlosende Immobilien.

Mit dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz, das Mindeststandards für Mietwohnungen benennt, soll sichergestellt werden, dass alle Mieter menschenwürdig wohnen können. Darüber berichtete das Regionalmagazin "Buten un Binnen" in seiner Sendung vom 18.02.2015.

In Bremen beabsichtigt die Bürgerschaft damit gegen "Miet-Haie" vorzugehen, die das knappe Wohnraumangebot nutzen, um die Mieten immer weiter in die Höhe zu treiben. In Bremerhaven erhoffen wir uns von dem neuen Gesetz ein Werkzeug für die Behörden, mit dem sie bereits dann etwas gegen die Verwahrlosung von Wohngebäuden unternehmen können, bevor sie unaufhaltsam zur "Schrottimmobilie" mutieren, weil Immobilenspekulanten sie als Abschreibungsobjekte missbrauchen, ohne in deren Instandhaltung zu investieren.

In einem Artikel auf ihrer Internetseite vom 19.02.2015 zitiert die taz dazu Frau Wendland (Die Grünen, Bürgerschaftsfraktion, sozialpolitische Sprecherin) mit den Worten (Zitat):
"Wenn der Aufzug nicht funktioniert, können wir dem Eigentümer eine Frist setzen, um ihn zu reparieren. Passiert nichts, bestellt die zuständige Behörde einen Handwerker." Sollte der Eigentümer die Rechnung nicht begleichen, erfolge ein Eintrag ins Grundbuch: "Damit wird die Kommune Miteigentümer und kann verhindern, dass der Besitzer mit der Immobilie spekuliert."

Außerdem wird das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz eine Handhabe gegen die Überbelegung von Wohnraum bieten. Jeder Bewohner hat demzufolge Anspruch auf mindestens neun Quareatmeter. Für Kinder unter sechs Jahren müssen mindestens sechs Quadratmeter Wohnraum vorhanden sein. Sofern zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung stünde heißt es im Bericht der taz weiter, könne die zuständige Stadtgemeinde anderenfalls die Räumung verlangen. Der Immobilienbesitzer müsse dann sowohl für die Verwaltungskosten, wie auch für die Umzugskosten aufkommen.


In den zurückliegenden Diskussionen hieß es gelegentlich, ein Wohnungsaufsichtsgesetz verstoße gegen das Eigentumsrecht der Immobilienbesitzer. Das trifft insofern nicht ganz zu, als es den Behörden nicht erlaubt, den Eigentümer einer Wohnung oder einer Immobilie, die ausschließlich er selbst bewohnt, zu Sanierungsmaßnahmen zu zwingen. Bezüglich aller anderen möglichen Fälle, in denen das neue Gesetz zur Anwendung kommen könnte, gilt immer noch der alte Grundsatz: "Eigentum verpflichtet!"
  • Meine Meinung:
    Kein Immobilienbesitzer hat das Recht, infolge seines Handelns bzw. seiner Untätigkeit die Wohnqualität und damit den Wert der Gebäude in seiner Nachbarschaft zu schädigen oder letztlich gar ganze Quartiere in den Ruin zu treiben. Diesbezüglich könnte das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz in Bremerhaven zukünftig ein wertvolles Werkzeug sein.

Zum Weiterlesen


(Quellen: Buten un Binnen vom 19.02.2015, taz vom 19.02.2015, Weser-Kurier vom 19.02.2015)

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