Montag, 27. September 2010

Der Gipfel des Glücks


Da hatte das Bundesverfassungsgericht ja gesagt, die geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verstießen gegen das Grundgesetz.
Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Die gesetzlichen Vorschriften würden nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes genügen. Zudem verstießen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip.

Der gesetzliche Leistungsanspruch müsse so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers decke. Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkäme, dann sei das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.

Kinderarmut, gerade im Zusammenhang mit "Hartz-IV", ist in Deutschland vielerorts nicht mehr zu übersehen. Auch dieser Umstand müsse zukünftig bei der Berechnung der Hartz-IV-Beträge berücksichtigt werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die Festsetzung des Sozialgelds für Kinder auf 60 Prozent desjenigen der Erwachsenen beruhe auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der physischen Existenz auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Für unabweisbare besondere Notwendigkeiten, etwa Kleidung in Übergröße oder Klassenfahrten, sei eine Härte-Klausel erforderlich.


Der Gipfel des Glücks?

Am letzten Wochenende berichteten die Medien über die diesbezüglichen "Anstrengungen" der Bundesregierung. Diese gipfeln jetzt darin, dass die Hartz-IV-Beträge für die Erwachsenen monatlich um gerade einmal 5 Euro von 359 auf 364 Euro angehoben werden.

Die Höhe der Regelsätze für die Kinder bleibt unverändert wie bisher. Eigentlich hätten die Hartz-IV-Beträge für Kinder sogar noch gesenkt werden müssen. Die Koalitionsvertreter hätten aber entschieden, diese Sätze nicht zu senken: "Es soll einen Vertrauensschutz für Hartz-IV-Familien geben, die sich auf diesem Niveau eingerichtet haben", sagte Frau von der Leyen am Wochenende in der Tageschau.

Was haben die Hartz-IV-Abhängigen doch wieder einmal für ein Glück gehabt. Statt weniger als vorher, haben sie jetzt sogar noch fünf Euro mehr im Monat zur Verfügung.

Der unverhoffte Segen für die Hartz-IV-Abhängigen wurde dann wieder hübsch garniert mit Begriffen wie "Anreiz, arbeiten zu gehen", "Chance für die Wiedereingliederung in den ersten Arbeistmarkt", ... etc. - wenn das man nach der Revolution der Energieversorgung jetzt nicht auch noch in die Revolution des deutschen Arbeitsmarktes und den Beginn der fetten Jahre gipfelt.

Ach ja, ich vergaß fast zu erwähnen: Die Beträge wurden natürlich nicht einfach nur real um fünf Euro angehoben, sondern zusätzlich auch noch virtuell um weitere 20 Euro. Wie das funktioniert? Zigaretten- und Alkohol seien Genussmittel, die nicht existenzsichernd sind, und deshalb bei der Berechnung der Hartz-IV Beträge nicht (nicht mehr?!) zu berücksichtigen - erklärte Frau von der Leyen (CDU, Bundesarbeitsministerin). Bisher seien dafür rund 20 Euro veranschlagt worden.


Alles Kettenraucher und Alkoholiker?

Mir fehlen die Worte! Da unternimmt Frau von der Leyen durch die Blume den Versuch, alle Hartz-IV Abhängigen quasi als Kettenraucher und Alkoholsüchtige zu stigmatisieren, deren Drogenkonsum nicht mehr wie bisher finanziert werden soll, und glaubt, der plumpe Täuschungsversuch bezüglich der wahren Höhe (5 Euro; nicht die schöngerechneten 25 Euro) der von Bundesverfassungsgericht geforderten Anpassung der Hartz-IV Regelsätze würde dann schon niemandem auffallen.

Ein großer Teil der Betroffenen müsste sich jetzt eigentlich zum wiederholten Mal verschaukelt vorkommen. Diejenigen unter den Hartz-IV-Abhängigen, die weder rauchen noch saufen (das soll ja selbst in den besten Kreisen gelegentlich einmal vorkommen), haben nämlich auch zukünftig gerade einmal ungefähr 17 Cent pro Tag mehr in der Haushaltskasse. Am Ende der Woche reicht das für ein Pfund abgepacktes Schwarzbrot aus dem Supermarkt, das aber bereits den ersten Tag im Brotkorb einer vierköpfigen Familie nicht übersteht. Margarine, Wurst oder Käse lassen sich dann aber von den 17 Cent pro Tag schon nicht mehr finanzieren. Der saufende und rauchende Rest der Hartz-IV Abhängigen kann wählen, ob er sich zwei Flaschen Bier mehr hinter die Binde kippt, oder das zusätzliche Geld lieber in eine zusätzliche Schachtel Zigaretten investiert.

Allerdings muss man der Bundesregierung auch zugute halten, dass sie ja so ganz nebenbei das Steuergeschenk an die Hotel-Besitzer (der FDP sei Dank), die milliardenschweren Subventionen im Zusammenhang mit den angestrebten Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke, den Krieg in Afghanistan, die Pensionen und Managerboni der Hyper Real Estate Bank und viele weitere, gewichtigere Dinge zu verkraften hat. Solchen Zahlungsverpflichtungen muss sie natürlich - wie immer - vorangig nachkommen. Die Hartz-IV Abhängigen werden deshalb wohl einsehen müssen, dass sie mit einem Pfund Schwarzbrot pro Woche zusätzlich eigentlich doch ganz gut bedient sind *).


*) Achtung: Sarkasmus!

(Quellen: Tagesschau vom 09.02.2010 und vom 26.09.2010, Spiegel online vom 26.10.2010, ZDF-Heute vom 21.09.2010)

1 Kommentar:

Helmut hat gesagt…

KEINE BONU FÜR HARTZ IV LER !!!!
Wo kommen wir denn da hin, wenn solche Menschen auch noch Anspeüche stellen wollen. Schließlich ist nach der Rettungsaktion für marode und systemrelevante Banken (HRE, HSH Nordbank und Commerbank) KEIN finazieller Spielraum mehr, um zusätzliche Kohle an irgend Jemanden zu verteilen. Die können ja auch zwei Pullis übereinander anziehen, wenn ihnen kalt ist !!!
Hallo Juwi, ich hoffe du verstehst meine Aussagen im Mail, die ja sehr zynisch sind...
Grüße an die Küste
Helmut

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