Mittwoch, 12. August 2009

Heute billiger im Angebot: Eissporthalle - Nachtrag

Ein Leser meines Artikels "Heute billiger im Angebot: Eissporthalle" schrieb in einem Kommentar: "Das Verfahren ist eine öffentliche Vergabe. Vergleiche mit dem eigenen Hausbau oder ähnlichem sind also nicht treffend."

Wenn es seitens der Politik zu einem Beschluss zur Vergabe des Auftrags für den Bau einer neuen Eissporthalle kommen sollte, dann ist das Verfahren eine öffentliche Vergabe, da der Beschluss von gewählten Vertretern der Bürger der Stadt Bremerhaven herbeigeführt werden würde. Insofern stimme ich dem Kommentar des Lesers uneingeschränkt zu. Als Demokrat würde ich einen solchen Beschluss selbstverständlich respektieren. Deshalb muss ich aber noch lange nicht damit einverstanden sein.


Unterscheid zwischen privater und öffentlicher Auftragsvergabe?

Damit, dass "das Verfahren eine öffentliche Vergabe" ist, begründen zu wollen, dass Vergleiche mit dem privaten Hausbau nicht zutreffend seien, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Die "öffentliche Vergabe" wird nämlich anschließend mit "öffentlichen Geldern", also den Geldern der Bremerhavener Steuerzahler (überwiegend Privatleute), finanziert. Wenn die gleichen Personen, die anderen Institutionen seit Jahren eine finanzielle Unterstützung mit der Begründung verwehren, die Kassen der Stadt seien leer, dann kann eigentlich logischerweise auch für den Bau einer neuen Eissporthalle kein Geld mehr vorhanden sein. Das heißt, dass ein Neubau in Auftrag gegeben werden würde, für den Kredit über ein 15,7 Millionen Euro aufgenommen werden müsste. In Anbetracht der ohnehin astronomischen Verschuldung der Stadt Bremerhaven wäre die Aufnahme eines solchen Kredits aus meiner Sicht unverantwortlich.

Sollte die neue Eissporthalle tatsächlich gebaut werden, dann würden alle Bremerhavener Bürger über viele Jahre hinweg auf wichtigere Projekte verzichten müssen, weil das Geld für die Abzahlung der Schulden für ein Projekt benötigt werden würde, das ausschließlich dem örtlichen Eishockey Club und seinen Fans zugute käme. Dafür hatte Herr Teiser (CDU, Bürgermeister und Kämmerer) bereits im Juni 2008 eine anschauliche Rechnung vorgestellt, und empfohlen, die Pläne zum Bau einer neuen Eissporthalle aufzugeben. Selbst wenn es in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit für den Bau einer neuen Eissporthalle geben werden würde, dann entspräche diese Mehrheit wohl kaum dem Verhältnis der Anzahl der Angehörigen des Eiskockeyclubs und seiner Fans zur Anzahl aller anderen Bremerhavener Steuerzahler.

Ein privater "Häuslebauer" würde nur dann ein Haus bauen können, wenn er sich das auch leisten kann. Wenn er zusätzlich zu seinem Eigenkapital einen Kredit aufnehmen wollte, dann würde er sehr genau rechnen, ob er neben den Mitteln zur Abzahlung des Kredits auch noch genug zum Leben und für andere Dinge zur Verfügung hätte. Erst dann würde er die Bank um einen Kredit bitten, für den die Bank außerdem Sicherheitsgarantien verlangen würde, bevor sie ihm den gewünschten Kredit gewähren würde. Sollte die Bank Zweifel haben, dass ihr potentioneller Kreditnehmer den Kredit auch zurückzahlen kann, dann würde sie ihm den Kredit verwehren.

Die einzige Sicherheitsgarantie, welche die Stadt Bremerhaven in Anbetracht ihrer leeren Kassen anbieten könnte, wären die zu erwartenden Steuereinnahmen ihrer Bürger. Da das Geld offensichtlich jetzt schon an allen Ecken und Enden fehlt, hatte Herr Teiser im Mai 2009 nicht einmal mehr Steuererhöhungen ausgeschlossen.
  • Soweit mit bekannt ist, kann man nur Geld ausgeben, das entweder vorhanden ist, oder für das es entsprechende Gegenwerte in Form von garantierten Sicherheiten gibt. Das gilt sowohl für öffentliche wie auch für private Gelder.

Der Schreiber des Kommentars zu meinem Artikels "Heute billiger im Angebot: Eissporthalle" fragt sich außerdem, warum die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats nicht im Aufsichtsrat auch Mitglieder der Stadthalle sein sollten. Sie seien öffentlich durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Grundsätzlich ist auch aus meiner Sicht nichts dagegen einzuwenden, wenn dem Aufsichtsrat der Stadthalle auch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats angehören. In diesem Falle sieht es allerdings ein wenig danach aus, als würde der Bock zu Gärtner gemacht.

Nach meinen Informationen setzt sich der Aufsichtsrat der Stadthalle aus neun Mitgliedern zusammen, von denen zwei aus dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und vier aus der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat entsendet werden. Drei Arbeitnehmervertreter werden von den Mitarbeitern der Stadthalle nach den Bestimmungen des BetrVG gewählt. Einer der drei Arbeitnehmervertreter wird von Ver.di im Einvernehmen mit Betriebsrat für Wahl vorgeschlagen.

Die Vertreter der Stadt Bremerhaven sind also mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Aufsichtsrat der Stadthalle vertreten. Das sagt natürlich überhaupt nichts darüber aus, wie die Empfehlung des Aufsichtsrates an die Stadtverordnetenversammlung zustande gekommen ist. Da den Arbeitnehmervertretern aber an der sicheren Finanzierung ihres Arbeitsplatzes gelegen sein wird, könnte ich mir vorstellen, dass sie einem Neubau nicht zustimmen würden, wenn sie deswegen Bedenken hätten.

Wenn der Aufsichtsrat der Stadthalle der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt den Bauauftrag zu erteilen, dann sind einige seiner Mitglieder möglicherweise die gleichen Personen, welche der Empfehlung anschließend folgen werden. Es macht schließlich keinen Sinn, in dem einem Gremium dafür und im anderen dagegen zu stimmen. Es ist nur gut, dass der Stadtverordnetenversammlung auch noch andere Personen angehören. Viele der Stadtverordneten sind allerdings wiederum Mitglied der gleichen Parteien, denen auch die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt im Aufsichtsrat der Stadthalle angehören.


Öffentliches Interesse für Verwendung öffentlicher Gelder

Aber zurück zum eigentlichen Kern meines Artikels vom 7. August 2009.

Aufgrund dessen, dass es sich bei der Vergabe eines Auftrags zum Bau einer Eissporthalle um ein öffentliches Verfahren handelt, für den öffentliche Gelder ausgegeben werden sollen, besteht selbstverständlich auch ein öffentliches Interesse daran, wie in Bremerhaven mit öffentlichen Geldern umgegangen wird.

Mit der Begründung es seien schließlich schon 3 Millionen Euro für eine neue Eissporthalle verpulvert worden, bevor mit dem Bau überhaupt begonnen wurde, möchte der Aufsichtsrat der Stadthalle laut einem Bericht in der Nordsee-Zeitung vom vom gleichen Tag gerne, dass mindestens weitere 15,7 Millionen Euro aus öffentlichen Geldern dafür zur Verfügung gestellt werden. Die Folgekosten für die Öffentlichkeit, die sich aus dem Betrieb und der Abzahlung der Schulden für den Bau ergeben, wurden im diesem Zusammenhang aber wohl nicht erwähnt.

Wenn im Zusammenhang mit Nachverhandlungen über ein Angebot finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter für den Fall eingegangen worden sein sollten, die diesem einen Anspruch auf Entschädigungen für den Fall einräumen, dass dieser keinen Auftrag zum Bau einer Eissporthalle erhalten würde, dann sähe das in meinen Augen so aus, als hätten sich die Bremerhavener Verhandlungspartner nur deshalb darauf eingelassen, damit der Anbieter überhaupt noch weiter mit ihnen verhandelt. Trotzdem würde die Stadt immer noch glimpflicher davon kommen, wenn sie den Auftrag zum Bau nicht erteilen würde.

Alles in allem wurde jedoch aus meiner Sicht im Zusammenhang mit den Eissporthallen-Plänen bereits jetzt in unverantwortlicher Weise mit öffentlichen Geldern (unseren Steuergeldern!) umgegangen. Eine Vergabe zum Bau einer Eissporthalle würde dem ganzen allerdings noch die Krone aufsetzen.

15,7 Millionen Euro für den Neubau einer Eissporthalle plus Folgekosten sind in Anbetracht der leeren Stadtkasse für mich immer noch ein triftiger Grund, den Bauauftrag nicht zu vergeben. Immer noch sind die bereits ausgegebenen 3 Millionen Euro, plus einem eventuellen Anspruch des Anbieters im Falle der Nichtannahme seines Angebots, aus meiner Sicht immer noch das geringere Übel.

Ich persönlich werde dieses und ähnliche Ereignisse in Bremerhaven jedenfalls bei der nächsten Wahl zu Stadtverordnetenversammlung entsprechend honorieren.


(Quellen: Nordsee-Zeitung, SthVeranstGesVertr § 7 Aufsichtsrat, Abs. 2)

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