Mittwoch, 23. August 2017

Demokratische Einflussnahme soll reduziert werden

Darauf läuft ein von der Bremischen Bürgerschaft initiierter Volksentscheid hinaus, der zusammen mit der Bundestagswahl am 24.09.2017 im Lande Bremen stattfindet.

Auf Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU, DIE LINKE und der FDP vom 09.05.2017 hat die Bremische Bürgerschaft am 10.05.2017 einstimmig beschlossen, die Bürger über eine Verlängerung der Wahlperiode um ein Jahr von bisher vier auf fünf Jahre abstimmen zu lassen. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen verabschiedet.

In einem "Informationsheft zum Volksentscheid", das mit der Wahlbenachrichtigung verschickt wurde, heißt es (Zitat): "Der Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für den Gesetzentwurf  auf 'Ja' lautet. Dies gilt jedoch nur, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten zugestimmt hat."


Die Befürworter der Verfassungsänderung begründen ihren Vorstoß unter anderem damit, dass alle anderen Bundesländer eine längere Wahlperiode haben als das Land Bremen. Das ist aus meiner Sicht nicht mehr als eine Feststellung, aber kein Grund dieVerfassung des Landes Bremen zu ändern.

Weiter heißt es, dass Geld eingespart werden würde, wenn Wahlen seltener durchgeführt werden würden. Wenn ich seltener Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen kann, kommt das einer Beschneidung meiner demokratischen Rechte gleich. Ich werde meine Rechte jedoch nicht für Geld verkaufen, das wahrscheinlich in irgendwelchen "Töpfen" landen würde, von denen ich ohnehin nichts hätte.

Außerdem gibt es durchaus andere Ansätze, mit denen sich bei Wahlen viel Geld einsparen ließe. Ich denke da beispielsweise an die Ausgaben für den dichten "Schilderwald" mit den nichtssagenden Schlagworten auf den Plakaten im Vorfeld von Wahlen. Ich persönlich mache meine Wahlentscheidung nicht von hohlen Sprüchen abhängig, oder davon, ob ich einen Kugelschreiber, rote Rosen oder Luftballons geschenkt bekomme, sondern davon, ob eine Partei in der Vergangenheit meine Interessen vertreten hat, ob sie ihre Versrechen gehalten hat und davon, was sie in ihrem Programm für die kommende Legislaturperiode ankündigt.


In der - aus Sicht der Parteien - wohl noch am ehesten nachvollziehbaren Begründung für die von ihnen angestrebte Verlängerung der Leguslaturperiode heißt es, die Abgeordneten hätten dann mehr Zeit für die Umsetzung großer Reformvorhaben.

Wenn die Abgeordneten sich allerdings mit der Umsetzung ihrer Vorhaben, für die sie gewählt wurden, wie bisher an der dafür zur Verfügung stehenden Zeit orientieren, wird auch bei einer um ein Jahr verlängerten Legislaturperiode nicht mehr dabei herauskommen, als wir es von ihnen in der bisherigen vierjährigen Legislaturperiode gewöhnt sind. Die Verlängerung der Legislaturperiode hätte allerdings zur Folge, dass wir ein Jahr länger warten müssten, bevor wir die Chance hätten, die Politik der in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Parteien bei der darauffolgenden Wahl mit unserem Kreuzchen auf dem Stimmzettel zu unterstützen oder abzulehnen.

Bei den im Wahlkampf verkündeten Absichten handelt es sich in den Regel um diejenigen, von denen die Politiker annehmen, dass sie damit bei den Wählern gut ankommen. Andere Pläne, die eher auf Ablehnung stoßen würden, werden dagegen nicht unbedingt "an die große Glocke gehängt". Das stellt sich für viele Wähler aber oft erst nach der Wahl heraus. Sollte die Legislaturperiode nach dem anstehenden Volksentscheid im Lande Bremen von vier auf fünf Jahre verlängert werden, müssten diese Wähler ein Jahr länger warten, bevor sie die Umsetzung der Pläne einer Partei, die gegen ihre Interessen verstoßen, vielleicht noch stoppen könnten. Es könnte aber genau das Jahr sein, in denen es einer Partei - gegen alle Widerstände seitens der Bürger - vielleicht doch noch gelingen würde, ihre Pläne in die Tat umzusetzen.


  • Ich werde einer Beschneidung meiner demokratischen Einflussnahme nicht zustimmen. Die mit dem Volksentscheid gestellte Frage, ob die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen dahingehend geändert werden soll, dass die der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft um ein Jahr verlängert wird, werde ich deshalb auf jeden Fall mit "NEIN" beantworten.

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