Freitag, 26. November 2010

Ein Sieg für die genetische Vielfalt

Ich freue mich ja immer, wenn in den Medien auch einmal über etwas Positives berichtet wird. Gentechnik-Befürworter wollten vor dem Verfassungsgericht Erleichterungen erkämpfen. Sie haben ihren Kampf verloren: Die Richter urteilten, das geltende Gentechnikgesetz greife nicht unzulässig in die Berufsfreiheit von Gentechnik-Landwirten ein.

Sie gaben gaben damit den Gentechnik-Gegnern Recht und untermauerten mit Ihrem Urteil die geltenden Gesetze. Neben den Chancen der Gentechnik seien die gesundheitlichen und ökologischen Risiken und insbesondere auch Nachteile für die gentechnikfreie Landwirtschaft zu bedenken.

Die Verfassungshüter verwiesen in ihrer Begründung auf den Schutz des Gemeinwohls vor den Gefahren der Gentechnik. Der Gesetzgeber müsse nicht nur die von der Nutzung der Gentechnik einerseits und deren Regulierung andererseits betroffenen Interessen in Ausgleich bringen. Er habe gleichermaßen den in Artikel 20a des Grundgesetzes enthaltenen Auftrag zu beachten, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Dieser Auftrag könne auch die Risikovorsorge gebieten. Zu den über die deutsche Verfassung geschützten Umweltgütern gehören die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Sicherung eines artgerechten Lebens bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Der Erkenntnisstand der Wissenschaft insbesondere bei der Beurteilung von Ursachenzusammenhängen und langfristigen Folgen eines solchen Einsatzes von Gentechnik sei noch nicht endgültig geklärt. Deshalb treffe den Gesetzgeber auf diesem Gebiet eine besondere Sorgfaltspflicht.

Der Stern gab in seiner Onlineausgabe vom 25.10.2010 die "etwas umgangssprachlichere" Formulierung von Herrn Söder (CSU, Bayern, Umweltminister) wieder. Das Urteil bestätige, "dass es sich hier um eine nicht ausgereifte Technologie handelt".

Aber den Genpfuschern geht es ja auch gar nicht in erster Linie um eine ausgereifte Technik. Ihnen geht es vielmehr darum, möglichst die gesamte Landwirtschaft des Planeten zu beherrschen, indem sie die Landwirte von ihren Produkten abhängig machen. Patente auf gentechnisch veränderte Nahrungsmittel sichern ihren Profit. Dass dabei die für die natürliche Evolution notwendige genetische Vielfalt zum Teufel geht, interessiert sie nicht im geringsten.


Mehr zum Thema:


(Quellen: Stern vom 25.11.2010, Tagesschau vom 24.11.2010)

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es gibt einfach Themen, die - trotz ständiger Wiederholung - niemals an Brisanz oder Aktualität verlieren. Das ist so eines. :/

lG,
DerSinn

Frau Momo hat gesagt…

Ich bin leidlich froh über das Urteil. Lieber wäre es mir allerdings, es gäbe hier überhaupt keine Genfelder.

juwi hat gesagt…

@Frau Momo: Da gebe ich dir recht. Angesichts des Frontalangriffs auf die Gegner der Gentechnik konnte man aber auch nicht mehr als das jetzige Urteil erwarten. Gefreut haben mich an der Begründung des Urteils die diversen Verweise auf die Artikel im Grundgesetz, die von den christlichsten aller Politiker immer wieder gerne ignoriert werden - insbesondere den Artkel 20a. Eine freundliche Erinnerung an das Versprechen jedes Bundesministers, seine ganze Kraft zum Nutzen des Volkes einsetzen und Schaden von ihm wenden zu wollen, wäre noch das Sahnehäubchen auf der Urteilsbegründung gewesen.

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