Mittwoch, 3. Dezember 2014

Herr Gabriel will CETA: Koste es, was es wolle

Zur Petition der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative "Stop TTIP!" ... 

Anfang Mai hatte sich Herr Gabriel (SPD, Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler) noch eindeutig gegen Investorschutzklauseln im Rahmen der angestrebten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) bzw. den USA (TTIP) ausgesprochen. Seinen Äußerungen im Deutschen Bundestag am 27.11.2014 ist zu entnehmen, dass sich das inzwischen geändert hat.

Jetzt nimmt er die Demontage der demokratischen Gesetzgebung und die Absenkung hoher europäischer und deutscher Standards zugunsten der Geschäftsinteressen multinationaler Konzerne billigend in Kauf - Hauptsache, es kommt zum CETA-Vertragsabschluss. Damit missachtet er ebenso einen Beschluss des SPD-Parteikonvents wie den Willen von mehr als 990.000 Bürgerinnen und Bürger, die in den vergangenen Wochen bereits die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA unterzeichnet haben.

Rückblende

Während seiner Eröffnungsrede anlässlich des "Dialogforums zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft" am 05.05.2014 hörte sich das noch ganz anders an. Damals sagte Herr Gabriel (Zitat):
".. Die Sorgen, dass ein solches Abkommen bestehende Schutzstandards gefährdet, beschäftigt übrigens nicht nur die europäischen Verbraucher, sondern auch in den Vereinigten Staaten gibt es eine ähnliche Debatte. Die Bundesrepublik hat sich von Beginn an sehr intensiv an der Formulierung des europäischen Verhandlungsmandats beteiligt. Das von den Mitgliedstaaten erteilte Verhandlungsmandat spiegelt unsere Verhandlungsziele - übrigens auch unsere Bedenken - eindeutig wider. Die Bundesregierung will im Einklang mit dem Mandat u. a. die nachhaltige Entwicklung als maßgebliches Verhandlungsziel durchsetzen. Sie will hohe Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und Datenschutzstandards im Einklang mit geltendem Recht sicherstellen. Sie will die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge und übrigens insbesondere auch die kulturelle Vielfalt in Europa schützen und - da gibt es einen Hauptkonfliktpunkt - sie ist - und das war schon die alte Bundesregierung - sie ist der Überzeugung, dass wir zwischen zwei entwickelten Demokratien und Rechtsstaaten, Europa und den Vereinigten Staaten, dass wir keine besonderen Investitionsschutzabkommen brauchen, die immer in Gefahr sind, die verfassungsrechtliche Grundordnung und auch die Freiheit des Gesetzgebers auf beiden Seiten der Verhandlungspartner zu beeinträchtigen. .."

Heute, ziemlich genau 6 Monate später, verweist er vordergründig zwar weiterhin darauf, dass "ein Investitionsschutzabkommen zwischen zwei entwickelten Rechtssystemen wie den Vereinigten Staaten und Europa eigentlich nicht notwendig" wäre, stellt die gefährlichen Klauseln zum Investitionsschutz in CETA und TTIP, mit denen multinationalen Konzernen die Brechstange für die Demontage des freiheitlich demokratischen Rechtssytems in die Hand gegeben werden soll, aber auch nicht mehr grundsätzlich in Frage.


CETA - koste es, was es wolle

Während der 70. Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.2014 hatte Frau Hajduk (Bündnis '90 /Die Grünen, MdB) Herrn Gabriels Auffassung in Zweifel gestellt (Zitat): ".. dass Entschädigungsansprüche, die sich aus mediativen Schiedsgerichtsverfahren ergeben, definitiv keinen indirekten Druck auf Gebietskörperschaften ausüben können .."

Es ginge bei dieser Thematik nicht immer nur um die Bundesrepublik. Es könne auch um eine Kommune gehen. In dem Fall würden sich internationale Großunternehmen und die Rechtsabteilung einer Kommune vor internationalen Schiedsgerichten gegenüberstehen. Aufgrund seiner Bedeutung sei das Kapitel Investitionsschutz es wert, diskutiert zu werden. Die Diskussion im Bundestag sei also keine Schauveranstaltung, sondern eine sehr ernste Debatte. Frau Hajduk erinnerte Herrn Gabriel daran, "welchen Resonanzboden das in der Bevölkerung hat" und stellte fest, dass die Bedenken nicht parteigebunden sind. Vielmehr herrsche eine allgemeine Verunsicherung.

Herr Gabriel ging auf ihre Fragen ein, indem er meinte, die Öffentliche Daseinsvorsorge der Kommunen sei von den Investorschutzklausen ausgenommen (Zitat): ".. Ich bin sicher, dass unser Begriff von öffentlicher Daseinsvorsorge von diesem Abkommen ausgenommen bleibt. .."

Was immer auch "unser Begriff von öffentlicher Daseinsvorsorge" bedeuten mag: Mit Rechtssicherheit hat diese Auskunft jedenfalls nichts zu tun. Herr Ernst (Die Linke, MdB) belehrte Herrn Gabriel jedenfalls darüber, dass die Thematik "Abwasser" - zweifelsohne ein Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge der Kommunen - ebenfalls ein Bestandteil des CETA Vertragswerks ist.

Herrn Gabriel versuchte weiterhin die Bedenken zu zerstreuen, indem er darauf hinwies, dass es bereits 130 Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern gibt. In jedem dieser Länder gäbe es amerikanische Konzerne, von denen bisher kein einziger versucht habe, über ein Schiedsgericht gegen deutsche Gesetze vorzugehen. Es gäbe gar keine Erfahrung, die den Eindruck rechtfertigt, das könnte passieren. Herr Krischer (Bündnis '90 /Die Grünen) hatte jedoch spontan ein Beispiel parat und forderte Herrn Gabriel auf, doch einmal zu erzählen, "was ein schwedischer Konzern macht".
  • Gemeint war der Atom- und Energiekonzern "Vattenfall", der Deutschland wegen des schwarz-gelben "Atomausstiegs" vor einem internationalen Schiedsgericht auf 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt hat. Aber das ist noch nicht alles: Wie die Frankfurter Rundschau am 26.10.2014 berichtete, geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass noch einmal etwa neun Millionen Euro an Verfahrenskosten hinzukommen werden. Somit könnte das Investitionsschutzabkommen, dessen sich Vattenfall bedient, den Steuerzahler insgesamt mindestens 5,6 Milliarden Euro kosten.

    Auch Vattenfalls Steinkohlekraftwerk "Moorburg" ist ein schönes Beispiel dafür, dass sehr wohl auch kommunale Interessen - in diesem Falle diejenigen Hamburgs - zum Gegenstand von Verhandlungen vor einem internationalen Schiedsgericht werden könnten. Die Geschichte, die sich bis heute hinzieht, begann im Jahre 2004 mit der Ankündigung des Vattenfall-Konzerns, in Hamburg-Moorburg ein Kohlekraftwerk bauen zu wollen. Damals hatte die CDU das Sagen in der Hansestadt. Der Widerstand in der Bevölkerung gegen die Kohlekraftwerkspläne war schnell erwacht.

    Vier Jahre später drohte Vattenfall der nun schwarz-grünen Regierungskoalition offen mit Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe, sollte das Kraftwerk nicht genehmigt werden. Im April 2009 machte der Konzern seine Drohung war und verklagte die Bundesrepublik Deutschland wegen hoher Umweltauflagen vor dem Weltbank-Schiedsgericht in Washington. Nachdem beide Parteien sich auf einen Vergleich geeinigt hatten, kündigte Vattenfall am 26.08.2010 an, seine Klage wegen Investitionsbehinderungen beim Weltbank-Schiedsgericht fallen zu lassen.

    Im Folgenden verzögerten mehrfach technische Pannen und daraus resultierende neue Auflagen der Hamburger Behörden die Inbetriebnahme der Kraftwerks. Am 21.03.2014, wenige Monate vor der geplanten Inbetriebnahme, strengte die Umweltschutzorganisation "BUND" vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Eilverfahren an, mit dem Vattenfall daran gehindert werden soll, weiterhin Elbwasser zur Kühlung zu nutzen ...

Wie zu erwarten kam Herr Gabriel der Aufforderung Herrn Krischers nicht nach und fuhr stattdessen mit seiner Rede fort. Kurz darauf sprach er Frau Hajduk erneut an und sagte (Zitat):
".., bereits die alte Bundesregierung hat in Bezug auf die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten gesagt, dass sie ein Investitionsschutzabkommen zwischen zwei entwickelten Rechtssystemen wie den Vereinigten Staaten und Europa eigentlich nicht für notwendig hält. Die Antwort der Amerikaner ist relativ einfach – die der Europäer auch –: Es geht nicht um Deutschland, sondern um Länder wie Rumänien und Bulgarien, mit denen es amerikanische Investoren in Europa ebenfalls zu tun haben und bei denen auch Deutschland Schwierigkeiten hat, den Investitionsschutz für seine Unternehmen sicherzustellen. .. Es gibt ja durchaus Streitverfahren in erheblichem Umfang über deutsche Investitionen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von denen wir nicht den Eindruck haben, dass sie mit dem Wettbewerbsrecht in der EU oder mit den Regeln der WTO in Einklang zu bringen seien. Deswegen, finde ich, müssen wir als Deutsche aufpassen, dass wir bei diesem Thema keine nationale Bauchnabelschau betreiben. .."


Rumänien, Bulgarien und deutsche Nabelschau

Will heißen: Weil "Länder wie Rumänien und Bulgarien" im Ruf stehen, keine vertrauenswürdigen Handelspartner zu sein, sollen sich alle anderen EU-Staaten - inklusive Deutschland - zulasten ihrer freiheitlich demokratischen Grundordnung dem Diktat internationaler Konzerne unterwerfen? Nein, umgekehrt wird ein Schuh daraus: Mit nicht vertrauenswürdigen Partnern aus nicht vertrauenswürdigen Ländern macht man keine Geschäfte - es sei denn, man nimmt sich die Freiheit, trotzdem in solchen Staaten zu investieren. - Wenn sich später herausstellen sollte, dass ein Konzern, der in Erwartung fetter Gewinne ein solches Risiko eingrgangen ist, sich dabei verkalkuliert hat, dann muss er allerdings auch bereit sein, die Folgen zu tragen.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass es den Verfechtern der Investitionsschutzklauseln in den Vertragswerken zu CETA und TTIP darum geht, hohe Standards in allen an die Verträge gebundenen Staaten auszuschalten. Im Übrigen stellt sich die Frage, warum "Länder wie Rumänien und Bulgarien" überhaupt in die EU aufgenommen wurden, wenn sie - wie Herr Gabriel es andeutet - im allgemeinen nicht als vertrauenswürdig gelten. Ich frage mich, welche Konsequenzen die Regierungen von "Rumänien und Bulgarien" aus einer solchen, diskriminierenden Pauschalklatsche ziehen, wenn es um die künftige "partnerschaftliche" Zusammenarbeit innerhalb Europas, insbesondere aber mit Deutschland geht.

Wenn Herr Gabriel den Gegnern der Investitionsschutzklauseln im Zusammenhang mit TTIP und CETA unterstellt, es ginge ihnen nur darum, "eine nationale Bauchnabelschau zu betreiben", dann offenbart er ihnen gegenüber eine ebenso arrogante Haltung, wie zuvor schon gegenüber "Ländern wie Rumänien und Bulgarien".


CETA - koste es, was es wolle

Mit derartigen polemischen Rundumschlägen versucht Herr Gabriel offensichtlich davon abzulenken, dass es ihm inzwischen kaum noch um den Schutz grundlegender demokratischer Freiheiten geht, sondern ausschließlich um den Abschluss der "Freihandels"-Abkommen CETA und TTIP: Koste es was es wolle ... - auch wenn der Preis dafür der Verlust der staatlichen Souveränität bei der Gesetzgebung sein sollte.

Mein Widerstand gegen CETA und TTIP richtet sich - ebenso wie der vieler anderer Mitbürger - nicht gegen den Abschluss von Verträgen, die den freien Handel zwischen den Nationen gewährleisten sollen, sondern auschließlich gegen die Demontage unserer Demokratie infolge der in den beiden Vertragswerken vorgesehenen Investorschutzklauseln und die Aushebelung hoher europäischer - und somit letztlich auch deutscher - Standards im Umwelt- und Klimaschutz, im Verbraucherschutz, bei den Arbeitnehmerrechten oder bei der Gesundheitsvorsorge, sowie in vielen weiteren Bereichen unseres täglichen Lebens.

Wenn die Regierungen der USA und Kanadas darauf bestehen, dass TTIP und CETA ohne Investorschutzklauseln oder/und die Absenkung europäischer und nationaler Standards nicht zu haben sind, dann dürfen die EU, die Bundesregierung und die Regierungen alle anderen EU-Staaten den beiden Abkommen nicht zustimmen. Multinationale Konzerne - ebenso wie auch nationale Unternehmen und alle Bürger eines Landes - haben sich an geltendes Recht zu halten.

Niemandem - abgesehen von demokratischen Mehrheiten innerhalb einer demokratischen Gesellschaft - darf gestattet werden, maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung der Europäischen Union, Deutschlands oder irgendeines anderen demokratischen Staates zu nehmen. Genau das hatte Herr Gabriel während seiner Eröffnungsrede anlässlich des "Dialogforums zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft" Anfang Mai noch eindeutig bekräftigt (Zitat):
".. In den Verhandlungen geht es auch um grundlegende Legitimationsfragen. Werden die Rechte und Fähigkeiten von demokratisch gewählten Regierungen das Allgemeinwohl und die eigene Rechtsordnung zu schützen, eigentlich durch ein solches Freihandelsabkommen eingeschränkt, oder kann man diese Sorge berechtigt abwenden und abwehren? Können die Bürgerinnen und Bürger noch freie politische Grundsatzentscheidungen treffen, ohne Klagen von ausländischen Firmen fürchten zu müssen, die ihre Investitionen durch eine Veränderung der Politik in Gefahr sehen? Wenn es ein demokratisches Grundprinzip gibt, dann ist es dann der Reversibilität von Entscheidungen. Minderheiten akzeptieren Mehrheiten in einer Demokratie gerade deshalb, weil sie die Chance haben, bei einer nächsten Wahl aus der Minderheit zur Mehrheit zu werden und eine einmal getroffene Entscheidung wieder zu verändern. Die Reversibilität demokratischer Entscheidungen ist das Grundprinzip der Mehrheitsdemokratie und darf durch kein Abkommen - welcher Art auch immer - in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden. .."

Das gilt insbesondere für multinationale Konzerne und deren Lobbyisten, die ihren Einfluss bereits bei den Verhandlungen zu den "Freihandels"-Abkommen genau dazu nutzen, während die Bürger und die Parlamente der Staaten auf beiden Seiten des Atlantiks außen vor bleiben. Insbesondere in seiner Funktion als Vizekanzler wäre es die Aufgabe Herrn Gabriels, die "verfassungsrechtliche Grundordnung" zu verteidigen, wenn er sie in Gefahr sieht - denn auch Herr Gabriel hat bei seinem Amtsantritt geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, sowie das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen.

Stattdessen nimmt er mit seiner jetzt bekundeten Zustimmung zum "Freihandels"-Abkommen CETA billigend in Kauf, dass unsere Grundrechte mit hoher Wahrscheinlichkeit den Geschäftsinteressen multinationaler Konzerne zum Opfer fallen werden. Sollte es tatsächlich zum Vertragsabschluss zwischen der EU und Kanada über CETA kommen, dann wäre auch die Verhandlungsposition gegenüber den USA erheblich geschwächt: Argumente gegen Investorschutzklauseln im TTIP-Abkommen würden von der US-Regierung dann wohl kaum noch ernst genommen werden.


Foodwatch Petition

In Reaktion auf den Vorstoß Herrn Gabriels hat die Verbraucherschutzorganisation "Foodwatch" eine Petition gegen CETA initiiert. Sie richtet sich an die Mitglieder des SPD-Parteivorstands und lautet:
".. ein wesentlicher Kritikpunkt an den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA sind Investorenschutzklauseln. Diese könnten dazu führen, dass Konzerne Staaten vor private Schiedsgerichte zerren und versuchen, zum Beispiel verbraucherfreundliche Kennzeichnungsgesetze wegzuklagen. Und sie könnten dazu führen, dass verbraucherfreundliche Gesetze in Zukunft gar nicht erst zustande kommen aus Angst vor solchen Klagen. Der SPD-Vorsitzende, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat diese Kritik geteilt und noch im Mai 2014 mit drastischen Worten vor solchen Klauseln gewarnt: Investitionsschutzabkommen, so Sigmar Gabriel wörtlich, seien
„immer in Gefahr […], die verfassungsrechtliche Grundordnung und auch die Freiheit des Gesetzgebers auf beiden Seiten der Verhandlungspartner zu beeinträchtigen“.

Jetzt hat sich Sigmar Gabriel festgelegt: Er will dem bereits ausgehandelten CETA-Abkommen zwischen EU und Kanada zustimmen, obwohl es genau solche Investorenschutzklauseln enthält. Mit anderen Worten: Herr Gabriel nimmt in Kauf, unsere verfassungsrechtliche Grundordnung zu gefährden, weil er sich davon wirtschaftliche Impulse erhofft und weil „der Rest Europas dieses Abkommen will“. Für eine „nationale Bauchnabelschau“ habe Europa kein Verständnis, entgegnete er den Kritikern Ende November 2014 im Bundestag.

Wir meinen: Wer die verfassungsrechtliche Grundordnung verteidigt, betreibt keine „Bauchnabelschau“! Vielmehr wäre es die Aufgabe eines Vizekanzlers, Bundesministers und SPD-Chefs, die „verfassungsrechtliche Grundordnung“ zu verteidigen, wenn er sie in Gefahr sieht. Und nicht einem Abkommen zuzustimmen, das die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger opfert für die vage Aussicht auf (bestenfalls geringe) wirtschaftliche Impulse – und das zugleich eine gefährliche Blaupause wäre für das TTIP-Abkommen mit den USA.

Als Mitglieder des SPD-Parteivorstandes bitten wir Sie: Stoppen Sie Ihren Parteivorsitzenden helfen Sie mit, das CETA-Abkommen in seiner jetzigen Form zu verhindern! Kein Freihandelsabkommen darf unsere verfassungsrechtliche Grundordnung gefährden. .."

Die Petition kann auf der Internetseite von Foodwatch online unterzeichnet werden ...



Zur Petition der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative "Stop TTIP!" ...

Hier geht's zum Online Formular der Petition gegen CETA und TTIP auf der Internetseite der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative "Stop TTIP!", der sich bereits mehr als 993.000 Bürger angeschlossen haben. Je mehr es werden, desto größer ist die Chance, die EU-Kommission doch noch zum Einlenken zu bewegen ...



(Quellen: Foodwatch vom 03.12.2014 und vom  02.12.2014, Die Zeit vom 28.11.2014, Süddeutsche Zeitung vom 27.11.2014, EurActiv vom 27.11.2014, Frankfurter Rundschau vom 26.10.2014, NDR vom 21.03.2014, BMWI - Rede Herrn Gabriels vom 05.05.2014, 70. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 27.11.2014 - Plenarprotokoll)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen



Eigene Meinungen, konstruktive Kritik, Anregungen etc. sind jederzeit willkommen.

Nettikette
Bitte achtet auf den »guten« Ton.
Beschimpfungen und ähnliches werden im Papierkorb veröffentlicht.


Anonyme Kommentare:
Wenn ihr "Anonym" bei "Kommentar schreiben als" auswählt, dann lasst mich und die anderen Leser bitte wissen, wer ihr seid.

Um faire Diskussionen zu gewährleisten, werde ich Kommentare ohne "Identität" in Form einer E-Mail-Adresse, einem Namen oder zumindest einem Nicknamen nicht veröffentlichen!

Zum Schutz vor Spammern müssen die Kommentare erst von mir freigeschaltet werden. Ich bitte dafür um euer Verständnis.