Leerstand Hafen-, Ecke Werftstraße: Für dieses Haus kommt das Gesetz zu spät |
Ich hatte bereits von derartigen Plänen gehört. Mein letzter Kenntnisstand war jedoch, dass Land Bremen wolle erst einmal abwarten, welche Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen damit gemacht werden. Daher war ich sehr erfreut, als mein Blick beim Überfliegen der Titelzeilen heute Morgen auf den Artikel in der Nordsee-Zeitung fiel.
Wenn der Bericht zutreffen sollte, und das Gesetz tatsächlich bereits im Oktober dieses Jahres wirksam werden sollte, dann hätte die Stadt endlich die Möglichkeit, rechtzeitig und wirksam auf die die beginnende Verwahrlosung von Immobilien zu reagieren. Bisher musste sie dem Verfall sehenden Auges zusehen, bis ein Haus nicht mehr zu retten war und eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, so dass sie den Abriss verfügen konnte.
Paragraph 2 des Wohnungsaufsichtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass die Städte und Gemeinden auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum und dazugehörige Nebengebäude und Außenanlagen hinzuwirken haben. Insbesondere bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen können sie regelmäßige Überprüfungen durchführen.
Wenn ein Eigentümer den Auflagen zur Erhaltung seiner Immobilie nicht nachkommt, drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Das Geld stünde dem Eigentümer also so oder so nicht mehr für andere Ausgaben zur Verfügung. Deshalb ist die Investion in den Erhalt der Immobilie in jedem Fall die bessere Alternative.
Auf den vom Haus- oder Wohnungseigentümer eigengenutzten Wohnraum findet das Gesetz jedoch keine Anwendung. Wenn der Eigentümer in seiner Wohnung zwischen Müll und Gerümpel haust, dann müssen die Gemeinde und die Nachbarn das so hinnehmen.
Die Rolle der Mieter ...
Beim genaueren Hinsehen besteht darin auch der Schwachpunkt des Gesetzes. Dass es auf den vom Eigentümer selbst genutzten Wohnraum keine Anwendung findet, ist dem Schutz des Eigentümers vor willkürlichen Anordnungen der Gemeinde gezollt. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings: Nur solange noch eine Wohnung in einem verwahrlosenden Haus vermietet ist, stellt das Wohnungsaufsichtsgesetz ein wirkungsvolles Werkzeug dar.
Sobald alle Wohnungen eines Hauses - bis auf den vom Eigentümer selbst genutzten Wohnraum - leer stehen, hat die Gemeinde keine Handhabe mehr, um mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz gegen die Verwahrlosung des betreffenden Gebäudes vorzugehen. Das gleiche gilt entsprechend für komplett leerstehende Immobilien, deren letzte Eigentümer sich verspekuliert haben und die ihr Eigentum dem Verfall preisgeben.
Hinzu kommt, dass die Stadt keinen Grund sehen wird, ein Gebäude zu kontrollieren, dass äußerlich in Ordnung ist, in dem aber innen "der Wurm drin steckt". Es wird also auf die Mieter ankommen, dass die Stadt über Misstände informiert wird, die der Eigentümer nicht beheben will, obwohl er Kenntnis davon hat. Letztlich wird es aber ja auch im Interesse der Mieter liegen, dass Mängel in der von ihnen genutzten Wohnung behoben werden. Mit entsprechenden Forderungen standen sie einem gleichgültigen Vermieter bisher schließlich machtlos gegenüber.
... und der Stadt
Abschließend heißt es im Bericht der Nordsee-Zeitung, Herr Friedrich sehe in Bremerhaven derzeit keine akuten Gefahren. Als "Versicherung für die Zukunft" sei das Gesetz aber dennoch nützlich. Bezüglich der bereits - teilweise seit vielen Jahren - leerstehenden Immobilien trifft das natürlich zu, da das Gesetz hier wirkungslos ist.
Trotzdem fallen aber auch aktuell immer noch Menschen, die ihr Geld gewinnbringend anlegen wollen, auf die "Angebote" dubioser Spekulanten herein, die ihrerseits ihre Objekte gewinnbringend wieder abstoßen wollen. Ich beobachte in Bremerhaven seit einigen Jahren das Phänomen der "nachwachsenden Schrottimmobilien": Wenn die letzte Spekulationsruine gerade abgerissen worden ist, setzt bei den Nächsten bereits der Verfall ein. Hier ist die Wachsamkeit der Stadt Bremerhaven gefragt, damit das schöne neue Wohnungsaufsichtsgesetz am Ende nicht doch zu spät zum Einsatz kommt.
Zum Weiterlesen
- juwi's welt vom 10.04.2011:
Nachwachsende Schrottimmobilien
(Quellen: Nordsee-Zeitung vom 16.09.2014, Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
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