Samstag, 1. Februar 2014

Der Weg ist frei für die neue Baustadträtin

Mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen hat in Bremerhaven jetzt ein politisches Ränkelspiel ein glückliches Ende genommen, dass Mitte des letzten Jahres zu einer unendlichen Geschichte zu werden drohte.

Nachdem der ehemalige Bremerhavener Stadtrat, Herr Holm (CDU), im Mai 2013 in den Ruhestand verabschiedet worden war, hatte die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung im darauffolgenden Monat Frau Ehbauer mit 26 Stimmen bei 20 Gegenstimmen und einer ungültigen Stimme zur neuen Baudezernentin gewählt.

Eigentlich hätte sie ihr Amt daraufhin bereits im August des letzten Jahres antreten sollen. Das war jedoch vorerst an Zweifeln der CDU bezüglich der in der Stellenausschreibung geforderten mehrjährigen Leitungserfahrung Frau Ehbauers gescheitert.

Herrn Bödeker (CDU, Stadtverordnetenfraktion, Vorsitzender) zufolge hätte Frau Ehbauer die Anforderungen der Stellenausschreibung aufgrund ihrer fehlenden Leitungserfahrung formal nicht erfüllt. Das gehe, so Herr Bödeker, aus der ursprünglichen Bewertung der Bewerbung Frau Ehbauers durch das Personalamt hervor. Herr Kaminiarz (Bündnis '90 /Die Grünen, Fraktionsvorsitzender) habe daraufhin veranlasst, die Bewertung entsprechend anzupassen. Das sei ein ungeheuerlicher Vorgang, der vom Rechtsamt geprüft werden müsse.

Herr Kaminiarz begegnete dem Vorwurf damals mit der Klarstellung, er habe lediglich auf einen Bewertungsfehler hingewiesen: Aus dem Lebenslauf der Bewerberin gehe eindeutig hervor, dass sie sehr wohl über Leitungserfahrung verfügt.

Zwar gab es später die Bestätigung dafür, dass die von den Grünen vorgeschlagene Kandidatin die in der Ausschreibung vorausgesetzten Anforderungen erfüllt, aber Klagen zweier unterlegener Bewerber vor dem Bremer Verwaltungsgericht, die sowohl die Qualifikation der künftigen Stadträtin, wie auch das Bewerbungsverfahren beanstandet hatten, führten zu weiteren Verzögerungen.

Wie einer Pressemitteilung der Bremerhavener Grünen zu entnehmen ist, liegt deren Stadtverordnetenfraktion ein anonymer Brief vor, der offensichtlich an die ungefähr dreißig unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber übersandt worden war. Verbunden mit der Aufforderung, rechtliche Schritte einzuleiten, werde darin behauptet, die Auswahlkriterien seien nachträglich geändert worden. Wenn auf irgend etwas in dieser Angelegenheit das Adjektiv "ungeheuerlich" zutrifft, dann jawohl darauf, dass es in Bremerhaven Politiker gibt, die es offensichtlich nötig zu haben, derart hinterhältige Mittel anzuwenden, um ihren politischen Gegnern und den Bürgern dieser Stadt das Leben schwer zu machen.

Im Oktober 2013 wurden die beiden Klagen zurückgewiesen. Hätte dagegen nicht eine unterlegene Mitbewerberin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingelegt, dann hätte Frau Ebauer ihr Amt im Dezember letzten Jahres antreten können.

Mit Beschluss vom 30. Januar hat das Gericht die Beschwerde jetzt zurückgewiesen. Frau Ehbauer hofft nun, dass sie ihre Stelle als Baudezernentin bereits zum ersten März antreten kann. Ich denke, da wird sie wohl nicht die einzige sein.


(Quellen: Weser-Kurier vom 31.01.2014, Nordsee-Zeitung vom 24.10.2013 und vom 14.06.2013, Bündnis '90 /Die Grünen - Pressemitteilung vom 30.07.2013)

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