Die Medien berichten seit einigen Tagen darüber, dass der Bundesregierung für 2,5 Millionen Euro eine CD mit Bankdaten deutscher Bürger von Schweizer Konten zum Kauf angeboten wurde. Schätzungen zufolge könnte der Ankauf der CD 100 Millionen Euro an fälligen Steuernachzahlungen in die Staatskasse spülen. Allerdings ist die "Ware" wohl kaum auf legale Weise in die Hände des Anbieters gelangt: Das heißt, die CD wurde gestohlen.Nach dem Kauf der CD mit Bankdaten deutscher Bürger von Liechtensteiner Banken Anfang 2008 ist das jetzt bereits der zweite Fall, in dem ein Hehler der Bundesrepublik Deutschland für sehr viel Geld gestohlene Ware anbietet. Weil
Hehlerei für andere einen Anreiz schafft, Vermögensstraftaten zu begehen, werden Hehler bestraft. Im
Paragraph 259 des Strafgesetzbuches heißt es dazu: "Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Kratzer im LackSollte die Bundesregierung die angebotene CD kaufen, dann würde sie zum zweiten Mal in großem Stile einen Hehler unterstützen, anstatt ihn für seine kriminelle Tat zu bestrafen. Da sie dem Hehler mit dem Ankauf der offensichtlich gestohlenen CD beim Absatz seiner Beute helfen würde, könnte sich die Bundesregierung gleich selbst mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestrafen.
Das hätte zwar den möglicherweise positiven Nebeneffekt, dass Neuwahlen zum Bundestag erforderlich wären, da mindestens 51 Prozent der Bundestagsabgeordneten für einige Zeit hinter schwedischen Gardinen verschwänden, und damit unter anderem die Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke vom Tisch- und ein Ende des Afghanistan Abenteuers wahrscheinlicher werden könnte, würde aber dem Label "Rechtsstaat" der Bundesrepublik Deutschland einen weiteren unschönen Kratzer im Lack bescheren.
In den Augen des Herrn Schäuble (CDU, Bundesfinanzminister) glühen allerdings schon recht deutlich die die Dollar Zeichen. Die Süddeutsche Zeitung zitiert ihn heute mit den Worten: "Wir können jetzt nicht das Gegenteil machen von dem, was wir vor zwei Jahren gemacht haben." Der Kauf der CD folge der Linie der Vorgängerregierung, der er als Innenminister angehört habe. Na, wenn das so ist, dann muss das wohl seine Richtigkeit haben: Warum sollte der Finanzminister jetzt nicht billigen, was dem Innenminister damals recht war ...
Eine rechtstaatliche LösungNicht, dass jetzt jemand meint, ich wäre ein Fan der Steuerhinterzieher. Die Steuern sind unser gemeinsames Vermögen. Wer Steuern hinterzieht, der beklaut uns alle - jeden einzelnen Steuerzahler! Deshalb müssen die Steuerhinterzieher ebenso bestraft werden, wie der Hehler. Ich würde den Anbieter der CD festnehmen, anklagen und einsperren. Mit der beschlagnahmten CD würde ich zur Schweizer Regierung gehen, und darum bitten, das hinterzogene Steuervermögen auf das Konto des deutschen Finanzministeriums zu überweisen. Der Schweiz kann schließlich auch nicht daran gelegen sein, in den Ruf zu kommen, kriminelle Machenschaften zu unterstützen. Dann hätten die Schweizer Politiker keinen Grund sich über bundesdeutsche Hehlerei zu
empören, und alle wären glücklich -
bis auf den Hehler und die Steuerhinterzieher natürlich.
(Quellen: Wikipedia, Süddeutsche Zeitung vom 02.02.2010, Neue Züricher Zeitung vom 02.02.2010)