Dienstag, 11. Oktober 2011

Zurück in die Zukunft - 1984 ist Morgen

Als Georges Orwell im Jahre 1948 gerade seinen Roman über einen fiktiven Staat fertiggestellt hatte, in dem der allgegenwärtige "Große Bruder" alles und jeden überwacht und selbst die intimsten Gedanken jedes einzelnen Bürgers kennt, da lag "1984" aus seiner Sicht wohl noch in einer fernen Zukunft. Für uns ist 1984 Vergangenheit - Schnee von gestern. Trotzdem könnte man manchmal meinen, "1984" stünde uns erst noch bevor.

Dieser Verdacht drängt sich jedenfalls angesichts der Meldungen vom Wochenende unwillkürlich auf, denen zufolge dem "Chaos Computer Club" (CCC) eine Kopie einer staatlichen Software für das heimliche Ausspähen von Computern zugespielt worden ist. Wie der CCC auf der Titelseite eines Berichts über seiner Analyse des Trojaners schreibt, hätten diejenigen, die das Programm auf ihren Computern gefunden hätten, einen begründeten Anlass zu der Vermutung, dass es sich möglicherweise um einen "Bundestrojaner" handeln könnte.

Der CCC hat die Software analysiert und kommt dabei zu ungeheuerlichen Erkenntnissen. Die dem Club zugespielte Software gehört der Kategorie "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (Quellen-TKÜ) an, die ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie verwendet werden darf. Das gilt allerdings nur solange, wie dabei die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.02.2008 eingehalten werden. Den Angaben des CCC zufolge werden diese Auflagen im Falle der untersuchten Software jedoch in keiner Weise eingehalten.

Die untersuchten Trojaner seien nicht nur dazu in der Lage, höchst intime Daten auszuleiten, sondern sie böten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstünden außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch von Dritten ausgenutzt werden könnten.


Vom großen Lauschangriff ...

Die Funktionen der vom CCC analysierten Software gehen demnach weit über das Abhören von Kommunikation hinaus und verletzen die expliziten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Wie der CCC auf seiner Internetseite weiter berichtet, ist offensichtlich von Anfang an eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners vorgesehen.

Über das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien hinaus sei damit sogar ein digitaler "Großer Lausch- und Spähangriff" möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen werde. Es sei nicht einmal versucht worden, softwaretechnisch sicherzustellen, daß die Erfassung von Daten strikt auf die Telekommunikation beschränkt bleibt. Das Gegenteil sei der Fall: Die heimliche Erweiterung der Funktionalitäten des Trojaners zur Computerwanze sei von vorneherein vorgesehen gewesen.


... über gefälschte Beweise ...

Ein solcher Vollzugriff auf einen Computer, auch durch unautorisierte Dritte, könne etwa zum Hinterlegen gefälschten, belastenden Materials oder zum Löschen von Dateien benutzt werden und stelle damit grundsätzlich den Sinn dieser Überwachungsmethode in Frage.


... bis hin zum Eigentor ...

Selbst ein Angriff auf die behördliche Infrastruktur sei mithilfe der untersuchten Trojanern denkbar. Schon mäßig begabte Angreifer seien damit in der Lage, sich den Behörden gegenüber als eine bestimmte Instanz des Trojaners ausgeben um damit gefälschte Daten abliefern. Von einem entsprechenden Penetrationstest habe der CCC bisher jedoch abgesehen.


... ist alles denkbar

Doch schon die Funktionen des "nackten" Trojaners - also ohne nachgeladene Programme - seien besorgniserregend. Im Rahmen des Tests habe der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner geschrieben, mit deren Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten – inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten.

Wie auf der Internetseite des CCC zu lesen ist, werden die ausgeleiteten Daten und Kommandos zur Tarnung der Steuerzentrale über einen in den USA angemieteten Server umgelenkt. Die Steuerung der Computerwanze finde somit jenseits des Geltungsbereiches des deutschen Rechts statt. Durch die fehlende Kommando-Authentifizierung und die inkompetente Verschlüsselung stelle dies ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar. Außerdem sei fraglich, wie ein Bürger für den Fall, dass die Daten im Ausland verlorengehen sollten, sein Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf ausüben könne.


Verfassungswidriger Trojanereinsatz

Damit aber würden sich die Behörden im rechtsfreien Raum bewegen und somit die Rechte betroffener Bürger umgehen. Wie die Frankfurter Rundschau in einem Kommentar vom 09.10.2011 richtig bemerkt, scheint damit wohl klar zu sein, dass die Überwachung mithilfe des "Bundestrojaners" verfassungswidrig ist.

Die Bundesverfassungsrichter hätten in ihrem Urteil zur Online-Durchsuchung schon im Jahre 2008 eindringlich gewarnt: "Wird ein komplexes informationstechnisches System zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung technisch infiltriert (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), so ist mit der Infiltration die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen." Es bestünde damit die Gefahr, dass weit mehr als die laufende Telekommunikation überwacht werden könne. Wie recht die Richter damals hatten, zeigen die Arbeit und der Bericht des CCC sowie ein Urteil des Landsgerichts Landshut vom Januar 2011.


Ein Dementi und weitere belastende Dokumente

Die ARD-Tagesschau berichtete am 09.10.2011, das Innenministerium habe die vom CCC erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen. Das Bundeskriminalamt habe die Software nicht eingesetzt. Ob dieses Dementi der Wahrheit enspricht, sei einmal dahingestellt. Die Tagesschau zitiert aber auf ihrer Internetseite in einem Artikel vom 09.10.2011 einen Sprecher des Bundesinnenministeriums mit den Worten: "Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich." Das lässt - über den bisher nicht widerlegten Verdacht des CCC gegen die Bundesbehörden hinaus - reichlich Raum für Spekulationen, ob möglicherweise andere Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten.

Wie am 10.09.2011 in einem Artikel auf der Internetseite der Frankfurter Rundschau zu lesen war, belegen Dokumente aus dem Bayerischen Justizministerium, in welchem Ausmaß schon vor Jahren mit der Überwachung begonnen worden ist und dass der Staat privaten Firmen die Kontrolle über das Programm der Trojaner überließ. In einem Schriftwechsel zwischen Ministerium, Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten, welcher der Frankfurter Rundschau ihren Angaben zufolge vorliegt, ginge es um eine Spionagesoftware, die von der Firma DigiTask entwickelt wurde.

Demnach sei schon vor vier Jahren mit der Entwicklung und dem Einsatz von rechtswidriger Überwachungssoftware begonnen worden. In der "Leistungsbeschreibung" von DigiTask fänden sich alle Spionage-Funktionen, die beim jetzt aufgetauchten Trojaner als rechtswidrig gebrandmarkt werden.

Kurz darauf gab es die Bestätigung, dass bayerische Behörden den Trojaner eingesetzt hatten. Es sei aber alles mir "rechten Dingen" zugegangen. In einem Artikel vom 11.09.2011 zitiert die Tagesschau Herrn Herrmann (CSU, Bayern, Innenminister) auf ihrer Internetseite  mit den Worten: "Die bayerische Polizei und die Justiz tun nur das, wozu sie durch entsprechende Gesetze ausdrücklich ermächtigt sind. Verstöße kann ich keine erkennen. Es geht um Maßnahmen, die in der Strafprozessordnung des Bundes klar geregelt sind und die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für die Verfolgung schwerer Verbrechen für zulässig erklärt hat." Bei dem, was, der CCC herausgefunden hat geht es meines Erachtens jedoch nicht darum, dass diese Maßnahmen, in der Strafprozessordnung des Bundes klar geregelt sind, sondern allein um die Tatsache, dass der dafür verwendete Trojaner weit mehr Möglichkeiten zur Verfügung stellt, als diejenigen, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für die Verfolgung schwerer Verbrechen für zulässig erklärt hat.

Schon allein dadurch, dass die Software die oben genannten Möglichkeiten eröffnet, deren mögliche illegale Verwendung außerdem von niemendem kontrolliert werden könnte, ist der Einsatz des Trojaners nach meinem Verständnis verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgerichts hatte in seinem Urteil von 2008 Online-Untersuchungen nämlich nur für den Fall für zulässig erklärt, dass sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird. Die Sicherstellung der rechtlichen Vorgaben durch technische Vorkehrungen ist jedoch nach den Erkenntnissen des CCC in keiner Weise gewährleistet.


Landsgericht Landshut verbietet Screenshots

Von diesen theoretischen Betrachtungen einmal ganz abgesehen, hatten bayerische Behörden den Trojaner bereits in der Praxis für illegale Zwecke missbraucht. Wie der Bayerische Rundfunk am 10.01.2011 auf seiner Internetseite schreibt, habe Frau Tausendfreund (Grüne, Bayern, Innenpolitische Sprecherin) gesagt, bei der Verwendung des Trojaners hätten bayerische Ermittler mit Hilfe der Überwachungssoftware nicht nur Telefongespräche überwacht, sondern auch alle 30 Sekunden Screenshots vom Rechner eines Verdächtigen aufgenommen, sobald dieser seinen Internet-Browser oder Skype benutzte. Im Januar habe das Landsgericht Landshut die Aufnahme von Bildschirmfotos für rechtswidrig erklärt und dem LKA weitere Aufnahmen verboten.

Dieser Fall aus der Praxis bestätigt den Bericht des CCC bezüglich der Analyse des Trojaners. Der Vorwurf Herrn Herrmanns gegen den CCC, dieser habe falsche Behauptungen in die Welt gesetzt, wirkt dagegen eher wie eine hilflose Schutzbehauptung - zumal er, wie die Tagesschau in ihrem Artikel vom 11.10.2011 schreibt, nicht gesagt habe, was der Club konkret falsch gemacht hat.


Wiederholungstäter

Darüber hinaus müssen im Falle der dem CCC zugespielten Sofware - entgegen des Dementis aus dem Bundesinnenministerium - wohl auch Bundesbehörden involviert gewesen sein. Herr Schladt (Anwalt, Bayern, Landshut), der dem CCC den Trojaner von der Festplatte seines Mandanten zukommen ließ, schreibt dazu auf " ijure.org", Zitat: "Aufgespielt wurde der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle meines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen. Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes - etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt - im Wege der Amtshilfe beteiligt waren."

Die Ermittlungsbehörden hätten auch im Fall seines Mandanten wieder eindeutig von der verfassungswidrigen Screenshot-Funktion Gebrauch gemacht - und das obwohl das Landsgericht Landshut erst im Januar die Aufnahme von Screenschots für rechtswidrig erklärt und dem LKA weitere Aufnahmen verboten hatte! Die auf diese illegale Weise erlangten Beweismittel seien zum Gegenstand der Ermittlungsakte gemacht worden.

Der ARD-Tagesschau zufolge schrieb Herr Rieger (CCC) in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", Trojaner würden immer wieder zur Kommunikationsüberwachung eingesetzt. Dazu gebe es "landauf, landab in den letzten Monaten Hinweise - etwa, wenn sich Informationen in den Akten fänden, die über das am Telefon besprochene weit hinausgehen, oder Bildschirmfotos vom Rechner des Beschuldigten auftauchen. Darauf, das dieses nicht aus der Luft gegriffen ist, weist unter anderem auch die Ankündigung Herrn Galls (SPD, Baden-Württemberg, Innenminister) hin, er werde den Einsatz der Software in Baden-Württemberg stoppen. Wie auf der Seite des Bayerischen Rundfunks zu lesen ist, habe auch Baden-Württemberg eingeräumt, den Trojaner genutzt zu haben.


Kein Vertrauen in Trojaner

Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, Bundesjustizministerin) soll sich wohl besorgt über den Einsatz von Trojanern geäußert haben. Wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis durch die Technik nicht eingehalten würden, dann schwände das Vertrauen der Bürger.
Also: Was das Vertrauen in geheimdienstliche Tätigkeiten und sonstige der Geheimhaltung unterworfene Vorgänge angeht, da kann ich Frau Leutheusser-Schnarrenberger beruhigen ... - zumindest was mich betrifft. Vertrauen in die "ordnungsgemäße" Anwendung von Computerviren, Spyware, Trojanern etc. habe ich noch nie gehabt. Das gilt insbesondere dann, wenn Landes- oder Bundesbehörden genau die Methoden derjenigen anwenden, die sie ansonsten (zu Recht!) strafrechtlich verfolgen.

Was diejenigen unter uns angeht, die bisher der Meinung waren, sie hätten ja nichts zu verbergen (lass den Staat doch ruhig schnüffeln) könnten die schlimmsten Befürchtungen der Frau Leutheusser-Schnarrenberger allerdings schnell zur Gewissheit werden.

Herr Wiefelspütz (SPD-Bundestagsfraktion, innenpolitischer Sprecher) sagte der ARD-Tagesschau zufolge, Zitat: "Wenn nur die Hälfte dessen stimmt, was berichtet wurde, dann wackelt die Wand." Falls mit dem Einsatz des Trojaners gegen geltendes Recht verstoßen worden sein sollte, dann habe Bayern ein großes Problem an der Backe. Das werde dann massive Konsequenzen haben müssen.

Herr Krings (CDU, Bundestagsfraktionsvize) habe den CCC hingegen kritisiert. Seiner Ansicht nach habe der Club die Sicherheitsbehörden leichtfertig unter Generalverdacht gestellt. Bisher gebe es keinerlei Belege dafür, dass die analysierte Software tatsächlich illegal eingesetzt worden sei. Nun ja: Diese Belege sind ihm ja inzwischen wohl nachgeliefert worden ...

  • Ein aktueller Vergleich mit den bedrückenden Zuständen in Georges Orwell's "1984" trifft bisher wohl eher auf Diktaturen à la China, Birma, Nordkorea oder andere totalitäre Systeme zu, als auf die Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Seit dem Anschlag auf das World-Trade-Center in New York am 11. September 2001 sind aber auch in den "westlichen Demokratien" in besorgniserregendem Maße Bestrebungen einiger Regierungen zu beobachten, immer raffiniertere Überwachungsmethoden einzuführen und parallel dazu die freiheitlichen Rechte der Bürger immer weiter einzuschränken. Deshalb ist es wichtig, dass es Menschen - wie in diesem Falle die Mitglieder des CCC - gibt, die das Fachwissen haben, über geltendes Recht hinausgehende Bestrebungen zu erkennen und die solche Machenschaften öffentlich machen.


Zum Weiterlesen:



(Quellen: ARD Tagesschau vom 11.10.2011, FR vom 10.10.2011, FR vom 10.10.2011, ijure.org vom 10.10.2011, Bayerischer Rundfunk vom 10.09.2011, ARD Tagesschau vom 09.10.2011, ARD Tagesschau vom 09.10.2011, Spiegel vom 09.10.2011, FR vom 09.10.2011, FR vom 08.10.2011, CCC vom 08.10.2011, ijure.org vom 28.01.2011, Bundesverfassungsgericht vom 27.02.2008, Wikipedia - Chaos Computer Club - Online-Durchsuchung - Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme)

Montag, 10. Oktober 2011

Ein Herbstspaziergang in Lehe


Ein Herbstspaziergang im südlichen Lehe

Heute könnt ihr mich auf einem herbstlichen Video-Streifzug durch den Süden des Bremerhavener Stadtteils Lehe begleiten. Zu sehen gibt es Impressionen aus dem Gebiet zwischen der Pestalozzistraße im Westen, der Geeste im Süd-Osten, dem Saarpark und dem Stadtpark Lehe im Osten sowie der Rickmersstraße im Norden.

Vom Frühjahr bis zum Spätsommer ist das Leher Gründerzeitviertel im Ortsteil "Goethestraße" mit seinen Straßenbäumen, Blumen in den Vorgärten entlang der Goethestraße und dem alten Baumbestand in den Hinterhofgärten der Innenhöfe ein grünes Viertel. Bevor - so ab Ende Oktober / Anfang November - an der Geeste wieder "die grauen Nebel wallen" und die Äste der Bäume während des Winters wieder kahl sein werden, erstrahlen das Quartier, der Saarpark und der Stadtpark Lehe um diese Jahreszeit noch einmal in einem explosionsartigen Farbenrausch aus Grün-, Gelb-, Braun- und Rottönen. Ich genieße in jedem Jahr diese kurze Zeit mit den letzten warmen Tagen des Altweibersommers im September, die oft auch noch bis in den sprichwörtlichen "Goldenen Oktober" hinein anhält. In diesem Jahr ist es damit allerdings wohl erst einmal wieder vorbei. Heute Morgen war der Himmel wieder wolkenverhangen und es regnete ...

Die Musik zu meinem Herbst-Video ist dieses Mal so etwas wie ein "Ein-Mann-Ensemble"-Experiment. "Bunt sind schon die Wälder" ist - wie ich finde - eines der schönsten traditionellen deutschen Herbstlieder. Die einzelnen Instrumente (Trommel, Gitarren) und die beiden Stimmen für den Gesang habe ich nacheinander aufgenommen, mit dem Computer bearbeitet (Schnitt, Anpassung der Lautstärke) und anschließend alles zusammengemischt. Da mir für die Tonlage des Liedes die passende Flöte fehlte und ich keine Geige spiele, habe ich auch dafür in die Trickkiste meines Computers gegriffen.

Mit diesem Video findet meine kleine Serie von Spaziergängen durch die Jahreszeiten im "südlichen Lehe" ihren Abschluss. Meine anderen Spaziergänge gibt es hier zu sehen:


Spaziergänge durch das Jahr im südlichen Lehe


Sonntag, 9. Oktober 2011

Der letzte Henker Europas

Oberst Oleg Alkajew, Leiter eines Erschießungskommandos (1996-2001, Minsk, Belarus)

Am 19. März 2010 wollte Frau Sviatlana Zhuk im Gefängnis von Minsk (Belarus, "Weißrussland") ein Paket mit Lebensmitteln für ihren Sohn Andrei Zhuk abgeben. Die Beamten wiesen sie ab und teilten ihr mit, ihr zum Tode verurteilter Sohn sei "verlegt" worden. Man wies sie an, ihren Sohn nicht mehr zu besuchen. Drei Tage später erfuhr sie von Gefängnismitarbeitern, dass ihr Sohn erschossen wurde.

Das berichtet die internationale Menschenrechtsorganisation "Amnesty International" auf ihrer Internetseite. Weiter heißt es dort, Todeskandidaten würden erst direkt vor der Hinrichtung darüber informiert. Bis dahin müssten sie ständig damit rechnen, zur Hinrichtung abgeholt zu werden. Nach Verkündung des Hinrichtungsbefehls werde dem Betroffenen eine Augenbinde angelegt und das Todesurteil unverzüglich durch einen Pistolenschuss in den Hinterkopf vollstreckt. Manchmal seien dafür auch mehrere Schüsse erforderlich.

Zu der ohnehin gegen die Menschenrechte verstoßenden Todesstrafe kommt in Belarus noch der grausame Umgang mit den Familien der zum Tode verurteilten Gefangenen  hinzu. Die Familien haben keine Möglichkeit, Abschied von ihrem Angehörigen zu nehmen.

Von seiner Exekution erfahren sie erst nach seinem Tod - oft erst auf Nachfrage und mit verharmlosenden Worten. Der Gefangene "habe das Gefängnis verlassen" heißt es dann zum Beispiel (Oberst Oleg Alkajew, Leiter eines Erschießungskommandos, in einem Video von Amnesty International). Wenn man es nicht besser wüsste, dann könnte man aus einer solchen Anwort schließen, dem Gefangenen sei die Flucht gelungen oder er sei überraschenderweise aufgrund guter Führung aus dem Gefängnis entlassen worden. Belarus, der letzte Henker Europas, ist auch noch zu feige, den Angehörigen die ganze Wahrheit zu sagen. Nicht einmal der Leichnam des Toten wird der Familie übergeben und selbst Angaben über den Bestattungsort werden ihnen vorenthalten..

Belarus ist das letzte Land Europas, in dem Todesurteile verhängt und auch vollstreckt werden. Informationen über die Todesstrafe behandeln die Behörden in Belarus als Staatsgeheimnis. Laut Amnesty International sollen dort seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 rund 400 Menschen zum Tode verurteilt und exekutiert worden sein. Verlässliche Daten über die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen sind aufgrund der Geheimhaltung jedoch nicht verfügbar.

Da das Justizsystem von Belarus schwere Mängel aufweise, sei das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in diesem Land besonders hoch, schreibt Amnesty International. Prozesse fänden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und "Geständnisse" seien teilweise auf Zwang durch Folter und Misshandlungen zurückzuführen.


Internationaler Tag gegen die Todesstrafe 2011

Amnesty International zum internationalen Tag gegen die Todesstrafe 2011

Anlässlich des morgigen internationalen Tages gegen die Todesstrafe appelliert Amnesty International an Herrn Lukaschenko (Belarus, Präsident):
Sehr geehrter Präsident Lukaschenko,

Belarus ist das letzte Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das die Todesstrafe noch vollzieht. Im Justizsystem kommt es immer wieder zu Fehlern, internationale Standards für faire Gerichtsverfahren werden nicht eingehalten: „Geständnisse“ werden zum Teil unter Folter erzwungen, die Gefangenen haben oftmals keinen Zugang zu effektiven Berufungs- und Beschwerdeinstanzen. In der Regel erfahren sie den Hinrichtungstermin erst direkt vor der Vollstreckung.

Amnesty International, das nichtstaatliche belarussische Menschenrechtszentrum „Viasna“ sowie das belarussische „Helsinki Komitee“ lehnen die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, denn sie verletzt das Recht auf Leben und ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe.

Bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Belarus fordern wir einen sofortigen Hinrichtungsstopp. Alle anhängigen Todesurteile müssen in Haftstrafen umgewandelt werden.

Jeder, der sich dem Appell an Herrn Lukaschenko anschließen möchte, kann ihn auf der Internetseite von Amnesty International online unterzeichnen.


Ein Job wie jeder andere auch?

Herr Alkajew berichtet in einem Interview von seiner früheren "Arbeit" ...
Anfangs fühlte ich mich nicht wohl. Dann merkte ich, dass es ein Job war wie jeder andere und es ging.


Ich sagte dem Verurteilten, dass er hingerichtet würde. Ich sagte ihm nur absichtlich nicht, dass er sofort hingerichtet würde, sondern, dass man ihn an einen anderen Ort brächte. Der Verurteilte behielt die Hoffnung, dass ihm noch etwas Zeit blieb. In Wirklichkeit sollte er in den nächsten Minuten hingerichtet werden. Er verließ den Raum voller Hoffnung. Ich glaube, ich habe ihm das Sterben erleichtert.

Ein Mann kämpft um jede Sekunde seines Lebens.


Von den Angehörigen kommen meistens die Mütter und gewöhnlich ist es ein großer Schock für sie. Sie werden hysterisch, denn sie alle hoffen auf ... - ich weiß nicht worauf sie hoffen.

Ich habe viel Leid gesehen, das ist nicht schön.


Wenn man ihnen sagt, dass ihr Sohn oder Verwandter "gemäß dem Urteil gegangen ist", gehen sie alle zum Chef, zu mir, um sicherzustellen, dass das stimmt. Ich wiederhole, dass er nicht mehr im Gefängnis ist, aber ich sage nicht, dass er erschossen wurde. Das durfte ich nicht. Er hat "das Gefängnis verlassen", das ist alles. Wir sagten nicht wann, wie und wo. Ich verstehe ihr Leiden.

Das war das schwerste an meiner Arbeit.


Viele Angehörige begriffen, dass ihre Lieben hingerichtet worden waren. Sie fragten mich, wo sie beerdigt würden und wie sie an den Leichnam kämen und warum man ihnen den Leichnam nicht übergäbe.


Ich konnte diese Fragen nicht beantworten.

Oberst Oleg Alkajew war von 1996 bis 2001 Leiter des Erschießungskommandos in einem Gefängnis in Minsk. Wenn Mörder töten, dann ist das ein Verbrechen ... - aus meiner Sicht das schwerste Verbrechen, dass ein Mensch begehen kann. Wenn Staatsangestellte das gleiche tun, dann ist das eine Arbeit, wie jede andere auch? Nach meinem Verständnis spricht daraus die ganze perverse Menschenverachtung der Justiz eines Staates, der sich das Recht anmaßt, über Leben oder Tod eines Angeklagten zu entscheiden und sich damit auf die gleiche Stufe mit jedem x-beliebigen gemeinen Mörder stellt.


  • "Warum kann ich nicht zum Grab meines Sohnes? Angehörige werden sehr grausam behandelt."
    Sviatlana Zhuk, Mutter von Andrei Zhuk

  • "Unsere Söhne teilten sich das Brot. Vielleicht liegen sie im selben Grab. Wie soll sich eine Mutter fühlen? Mein Herz ist schwer ... Ich hätte mit ihm zusammen sterben wollen."
    Varvara Yuzepchuk, Mutter von Vasily Yuzepchuk

  • "Todeskandidaten hassen Türen. Solange die Türen verschlossen sind, leben sie. Der Tod wartet immer hinter der Tür."
    Oleg Alkajew, ehem. Leiter des Untersuchungsgefängnisses in Minsk, Belarus.

  • "Sie haben mich drei Tage pausenlos geschlagen, und dann habe ich ein Geständnis unterschrieben."
    Amnesty International: Ein junger Mann unter Mordanklage, Oktober 2008 

  • "Staaten können nicht gleichzeitig die Menschenrechte achten und die Todesstrafe verhängen und vollstrecken."
    Amnesty International


Zum Weiterlesen


(Quelle: Amnesty International - gegen die Todesstrafe)

Morgendämmerung über Lehe

Bremerhaven-Lehe, Uhlandstraße: Morgendämmerung
Wenn ich mit unserer Hündin "Cleo" Sonntag morgens die erste "Runde drehe", dann beginnt es um diese Jahreszeit draußen gerade hell zu werden. An den vergangenen Tagen war vom Himmel über den Straßen der Stadt aber nichts zu sehen. Die Schatten zwischen den Häusern verschwammen nahtlos mit dem Grau der darüberhinwegrasenden Wolken, die außerdem auch reichlich Wasser unter sich zurückgelassen haben.

Heute sieht es aber draußen dafür aber so freundlich aus, wie es der Himmel heute Morgen verprochen hatte.

Ich wünsche euch allen einen schönen Sonntag.

Freitag, 7. Oktober 2011

Petition: Privacy by Default

Mich stört es schon lange, dass man, um die Sicherheit seiner Daten oder seine Privatsphäre zu schützen, ständig darauf achten muss, dass auch ja alle standardmäßig offenen "Löcher" in Online-Anwendungen oder auf dem PC installierten Programmen gestopft sind.

Wer das Problem nicht erkennt oder allzu locker damit umgeht, weil ihm die Änderung der Konfiguration zu lästig ist, der plaudert ohne sein Wissen unter Umständen mehr von sich aus, als ihm eigentlich lieb sein kann.

Softwarehersteller oder Onlineanbieter nehmen in der Regel bei den Voreinstellungen in ihren Produkten und Angeboten keinerlei Rücksicht auf den Datenschutz. Ganz im Gegenteil: Je mehr Nutzerdaten ihnen zur Verfügung stehen, desto mehr Geld können sie damit verdienen. Um die Voreinstellungen optimal zu ändern, muss man wissen wie und wo man dabei ansetzen muss. Wie die "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) treffend bemerkt, wird Datenschutz damit zu einem "Privileg für Experten". Die bzbv hat deshalb eine Petition an den Bundestag initiiert, mit der sie unsere Volksvertreter dazu auffordert ein Gesetz zu erlassen, dass den Softwareherstellern oder Onlineanbietern vorschreibt, die Voreinstellungen nach dem Prinzip "Privacy-by-Default" vorzunehmen.

Alle Produkte und Dienstleistungen müssten dann bei ihrer Auslieferung oder ihrer ersten Inanspruchnahme so voreingestellt sein, dass der optimale Schutz der Nutzerdaten gewährleistet ist. Standardmäßig dürften nur noch diejenigen Daten erfasst, verarbeitet und weitergegeben werden, die für die Nutzung der Software oder des Online-Angebots unbedingt erforderlich sind. Der Text der Petition lautet wie folgt:

Von: Gerd Billen (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) aus Berlin

An: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in Deutschland

Der Deutsche Bundestag möge in den Datenschutzgesetzen regeln, dass die Grundeinstellungen von Produkten und Diensten so zu gestalten sind, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben oder verarbeitet werden.

Begründung: Technische Systeme werden immer komplexer und Datenverarbeitungen immer unübersichtlicher. Zudem sind die Voreinstellungen vieler Produkte und Dienste nicht datenschutzfreundlich gestaltet. Wer die Kontrolle über seine Daten behalten will, muss erst langwierig nach den richtigen Einstellungen in Sozialen Netzwerken, Browsern oder Smartphones suchen. Viele Menschen verfügen nicht über die Fähigkeiten oder die (zeitlichen) Ressourcen, sich intensiv mit diesen Fragen auseinander zu setzen.

Eine Lösung bietet das Prinzip „Privacy-by-Default“. Demnach müssen alle Produkte und Dienstleistungen bei ihrer Auslieferung oder ihrer ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein. Es werden dann nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich. Erst dieses Prinzip schafft eine echte Wahlfreiheit. Denn eine bewusste Wahl kann der Nutzer nur treffen, wenn er über die nötigen Informationen verfügt. Privacy-by-Default gewährleistet einen Schutzraum, aus dem heraus der Nutzer sich zunächst einen Überblick verschaffen und anschließend einzelne Einstellungen bewusst frei geben kann.

Auch erfahrene Nutzer können damit neue Produkte und Dienste entspannter ausprobieren. Sie müssen nicht stets die Sorge im Hinterkopf haben, dass ihre Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, nur weil sie ein neues Feature verpasst haben. Das Prinzip beinhaltet zudem die automatisierte Löschung von nicht mehr verwendeten User-Accounts. Das erhöht die Datensicherheit, denn nicht erfasste oder bereits gelöschte Daten können nicht gestohlen werden.

Im Namen aller Unterzeichner.

Jeder, der sich ebenso wie ich daran stört, dass die Voreinstellungen standardmäßig auf dem niedrigsten Niveau erfolgen, kann die Petition online unterzeichnen.



Zum Weiterlesen:

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)


(Quelle: vbz)

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Gorleben: Akten belegen politische Willkür


Quelle: Greenpeace Deutschland, Präsentation "Pressekonferenz Gorleben Akten"
(Zum Vergrößern bitte auf den "Vier-Pfeil-Button" unten rechts klicken)
In einem Artikel auf der Internetseite der der TAZ konnte man am 30.09.2011 lesen, dass die Entscheidung für den Salzstock bei Gorleben als Atommülllager aus politischer Willkür getroffen und innerhalb von drei Wochen durchgedrückt wurde. Das gehe aus neuen Akten des Gorleben-Untersuchungsausschusses hervor.

Die damalige Regierung des Landes Niedersachsen habe im Jahre 1976 aus rein politischen Gründen für den Standort entschieden. Das gehe aus einem vertraulichen Protokoll aus der niedersächsischen Staatskanzlei vom November 1976 hervor, in dem es ausdrücklich heiße, das Kabinett werde "politisch" eine "Vorentscheidung" treffen.

Nachdem Gerichte den Weiterbetrieb und den Neubau von Atomkraftwerken von einem Nachweis über den Verbleib des bei deren Betrieb produzierten hochradioaktiven Mülls abhängig gemacht hatten, habe die Entscheidung über einen Standort für ein Atommüll-"End"-Lager gedrängt. Da man an den drei ursprünglich ausgewählten Standorten wohl mit mehr Widerstand gerechnet hatte, sei der Landkreis Lüchow-Dannenberg zusätzlich zu den drei ursprünglich ausgewählten Standorten in die Liste aufgenommen worden.


Willkür und Manipulation

Herr Leisler Kiep (CDU, damals Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen) sei es gewesen, der "Gorleben" seinen eigenen Tagebuchaufzeichnungen zufolge nach einem Treffen mit dem RWE-Vorstand als Standort ins Gespräch gebracht habe. Im Untersuchungsausschuss habe er jedoch Erinnerungslücken geltend gemacht und sich widersprüchlich geäußert.

Der TAZ zufolge ist Herr Leisler Kiep heute 85 jahre alt. Als er den Schlamassel verursachte, war er demnach 50 Jahre alt. Und heute - nach nur 35 Jahren - kann er sich an die wesentlichen Entscheidungen von damals bereits nicht mehr erinnern. An diesem Fall wird einmal mehr deutlich, dass kein Mensch das Recht hat, Entscheidungen zu treffen, die über hunderte Millionen von Jahren hinweg eine tödliche Gefahr für die nachfolgenden Generationen darstellen.

Den "neuen" Akten zufolge war das Ergebnis einer angeblichen weiteren Nachuntersuchung durch die vom Bund beauftragte "Kernbrennstoff-Wiederaufbereitungs-Gesellschaft" (KEWA) bereits im Vorfeld genau festgelegt worden: Noch bevor "Gorleben" überhaupt offiziell als Atommülllager vorgeschlagen worden war - als die angebliche Nachprüfung durch die Kewa also noch gar nicht stattgefunden haben konnte(!) - heiße es in einem Vorschlag für das weitere Vorgehen: "KEWA hat diesen Gedanken aufgegriffen, aus ihrer Sicht untersucht und einige, vor allem Lüchow-Dannenberg, für gut befunden."


Bereits im Frühjahr 2010 hat die Umweltschutzorganisation "Greenpeace" Originalakten der Staatskanzlei und des Umweltministeriums des Landes Niedersachsen aus der Zeit von 1974 bis 1976 veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass es nie ein wissenschaftliches Auswahlverfahren mit dem Salzstock bei Gorleben als bestem Ergebnis gegeben hat. Gorleben wurde bei der Prüfung verschiedener Standorte des KEWA-Verfahrens mit keinem Wort erwähnt. Daher ist das alles für mich eigentlich nichts neues mehr, für einige unserer Politiker aber offensichtlich schon. Wenn ich aus der Naivität und der Unwissenheit von Politikern aber meine Schlüsse über deren Kompetenzen ziehe, die ihnen angeblich das Recht über Entscheidungen bezüglich des Baus und des Betriebes von Atomkraftwerken, sowie über den Umgang mit deren strahlenden Hinterlassenschaften gibt, dann wird mir Angst und bange.


Bis heute kein Entsorgungsnachweis

Nach der nun offiziellen Feststellung des Untersuchungsausschusses ist es meines Erachtens endgültig offensichtlich, dass jedes weitere Festhalten an "Gorleben" als nationales Atomklo für hochradioaktiven Atommüll ebenfalls nichts weiter als politische Willkür ist. Die Aussage der niedersächsischen Landesregierung, der Atommülllagerstandort Gorleben sei nach einer fachlichen Untersuchung ausgewählt worden, ist somit offenbar nicht länger aufrechtzuhalten.

Der von den Gerichten geforderte Entsorgungsnachweis für den beim Betrieb der deutschen Atomkraftwerke anfallenden hochradioaktiven Atommüll beruht auf einer Lüge - es hat ihn also nie gegeben. Beim weiteren alternativlosen Festhalten an "Gorleben" als nationalem Atomklo wird sich daran auch so schnell nichts ändern. Schon aus diesem Grund müsste der Betrieb der verbliebenen deutschen Atomkraftwerke aus meiner Sicht umgehend eingestellt werden.


Atommülllager: Unhaltbare Zustände

Bereits im Jahre 2000 war den damals verantwortlichen Politikern bekannt, dass der Salzstock - unter anderem aufgrund von Wasserblasen und Gasvorkommen - ungeeignet für die Einrichtung eines Langzeitlagers für hochradioaktiven Atommüll ist. Die rot-grüne Bundesregierung stellte deshalb die weiteren Erkundungsarbeiten ein.

Quellen: GNS, contrAtom
Im Jahre 1997 erfolgte der erste größere, aus vier Castoren mit abgebrannten Brennstäben und zwei Castoren aus La Hague bestehende Atomtransport in das Atommülllager bei Gorleben. Seit dem hat sich die Neutronen-Ortsdosis an der zwei Kilometer vom Lager entfernten Messstation in Gorleben bis 2002 von ursprünglich 0,05 Millisievert (mSv) auf 0,16 mSv mehr als verdreifacht. Soviel also zum Thema "Dichtigkeit und Abschirmung" der Castoren. Erst im August war bekannt geworden, dass der Jahresgrenzwert an der Grundstücksgrenze des Atommülllagers noch in diesem Jahr überschritten werden könnte:
"Während im letzten Jahr am Zaun des Lagers noch ein Halbjahreswert für Neutronenstrahlung in Höhe von 0,23 Millisievert (mSv) gemessen worden sei, habe die diesjährige Messung des Halbjahreswertes bei 0,27 mSv gelegen. Als Jahresgrenzwert seien dort 0,3 mSv festgelegt worden. Hochgerechnet sei eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes möglich ..." (weiterlesen ...)

Zudem wird die Menge des Atommülls, der in Gorleben eingelagert werden soll, um ein vielfaches höher ausfallen als bisher bekannt war. Das berichtete die Frankfurter Rundschau gestern in einem Artikel auf ihrer Internetseite. Mit der Antwort auf eine Anfrage der Grünen habe die Bundesregierung eingeräumt, dass "Gorleben" gegebenenfalls auch große Mengen anderer Atomabfälle aufnehmen müsse. Das Gesamtvolumen des Nuklearmülls könnte dadurch auf mehr als das Vierfache steigen.

Schätzungen bezüglich des zusätzlichen "anderen Atommülls" gehen von 44800 (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS) bzw. 105500 Kubikmeter (Bundesamt für Strahlenschutz, BfS) aus. Die einzulagernde Zusatzmenge hochradioaktiven Atommülls betrüge 29000 Kubikmeter.
  • Wie ich es erwartet habe, hat die Bundesregierung nach dem Super-GAU in der japanischen Atomanlage "Fukuschima" und den massiven Protesten der Atomkraftgegner nichts dazugelernt. Es wird weiterhin nur das zugegeben, was ohnehin bekannt ist. Alles darüber hinausgehende erfährt man bestenfalls nach offiziellen Anfragen seitens der Opposition im Bundestag.

Bereits jetzt sind die Zustände in für die in der Nachbarschaft des Atommülllagers bei Gorleben lebenden Menschen unhaltbar. Trotz alledem will die wespenfarbene Bundesregierung zum Ende dieses Jahres erneut einen Atommülltransport aus der französischen Aufbereitungsanlage bei La Hague in das Atommülllager bei Gorleben durchführen lassen.


Gorleben Castor 2011


(Quellen: Frankfurter Rundschau vom 05.10.2011, TAZ vom 30.09.2011, Greenpeace - Die Akte Gorleben, contrAtom vom 06.10.2011 und vom 25.08.2011, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg [BI] vom 05.10.2011, .ausgestrahlt, Bündnis gegen den Castor 2011)

Unter Pilzen


Solch ein Pilz am Wiesenrand
behütet dich vor Sonnenbrand.
Sollte Regen länger dauern
schützt er auch vor nassen Schauern.

Im Schutze dieser Pilzenhütten,
kann's draußen ruhig mal heftig schütten.
D'rum, solltest du mal Pilze seh'n,
brich sie nicht ab und lass sie steh'n.

© Jürgen Winkler