Der neueste Coup Herrn Gabriels (SPD, Bundeswirtschaftsminister) ist die im Rahmen der EEG-Reform geplante Einführung einer "Sonnensteuer". Die mit der "Strompreisbremse" gesegneten Bürger, sowie klein- und mittelständische Gewerbebetriebe, die ihren Photovoltaikanlagen für die eigene Stromversorgung nutzen, sollen drei Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) zur Kasse gebeten werden. Ihre Mieter sollen das doppelte (sechs Cent/kWh) dafür berappen.
Bisher zahlen Hausbesitzer, die den selbsterzeugten Solarstrom an ihre Mieter verkaufen, eine um 2 Cent verminderte EEG-Umlage. Wenn sie dadurch mögliche Kosteneinsparungen anteilig an ihre Mieter weitergeben, kommt der praktizierte Klimaschutz letztlich allen Bewohnern solcher Häuser zugute.
Wer bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung bisher vielleicht einer gleichwertigen Wohnung in einem Haus mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach den Vorzug gegeben hatte, wird sich zukünftig dann wohl eher für die Wohnung in einem Haus ohne klimaschützende Stromerzeugung entscheiden. Sollte der Gesetzentwurf Realität werden, dann käme das einer massiven Abstrafung zahlreicher privater Eigeninitiativen zur Beschleunigung der Energiewende gleich.
Zukunftsorientierte Vermieter, die aus Klimaschutzgründen einmal in eine Photovoltaik-Anlage investiert haben, wären aufgrund von zu erwartenden Wohnungsleerständen gleich doppelt bestraft. Auf der anderen Seite soll die Industrie für ihren Strom in eigenen Gas- und Kohle-Kraftwerken erzeugten Strom mit lediglich einem Cent/kWh belastet werden.
Kosten für konventionelle Energien
übersteigen Kosten für die EEG-Umlage
Das "Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft" (FÖS) hat im August 2012 im Auftrag von der "Greenpeace Energy eG" und des Bundesverband sWindEnergie e.V. (BWE) eine Studie mit dem Titel "Was die Energiewende wirklich kostet" veröffentlicht. In einem Auszug daraus brachte das FÖS im Februar 2014 die Fakten bezüglich der "Kosten und Nutzen der Energiewende" auf den Punkt (Zitat):
".. Die "versteckten Kosten" der konventionellen Energieträger, die im Strompreis bisher nicht abgebildet sind, hatten im Jahr 2012 ein Volumen von rund 40 Mrd. Euro. Zum einen sind dies staatliche Förderungen für Atom- und Kohlestrom, die zu großen Teilen den Staatshaushalt belasten und indirekt über die Beiträge der Steuerzahler finanziert werden müssen. Darüber hinaus verursachen die konventionellen Energieträger so genannte "externe Kosten" durch Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sowie dem Risiko nuklearer Unfälle, die letztlich ebenfalls von der Gesellschaft getragen werden müssen.
Wären diese Kosten nach EEG-Methode auf die Stromverbraucher umgelegt worden, hätte diese "Konventionelle-Energien-Umlage" im Jahr 2012 umgerechnet 10,2 Ct/kWh betragen*). Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh wären dies Kosten von umgerechnet 360 Euro pro Jahr. Die Kosten der EEG-Umlage im Jahr 2014 liegen mit 6,24 ct/kWh bzw. 220 Euro pro Jahr rund ein Drittel niedriger. ..
*) Die 10,2 ct/kWh beziehen sich auf eine Rechnung, in der genau wie beim EEG bestimmte Strommengen bzw. Nutzergruppen (z.B. Industrie) von der Zahlung ausgenommen werden. Selbst wenn die Konventionelle Energien-Umlage auf den gesamten Nettostromverbrauch erhoben würde, ergeben sich mit 7,5 ct/kWh immer noch höhere Belastungen als durch die EEG-Umlage. .."
Das demokratische Netzwerk "Campact" schreibt in einer "5-Minuten-Info", dass, während die Große Koalition den Ausbau der Nutzung regenerativer Energiequellen ausbremst (2013 fiel der Neubau von Solaranlagen auf den niedrigsten Stand seit fünf Jahren), gleichzeitig so viel Strom aus Braunkohle produziert wird, wie es seit dem Ende der DDR nicht mehr der Fall gewesen sei.
Klimaschutz, Energiewende:
Drohender Zubau von Solaranlagen
Für private Kleinanlagen mit weniger als 10 Kilowatt Leistung sollen aufgrund einer vorgesehenen Sonderregelung auch weiterhin keine Abgaben erhoben werden. "Campact" zufolge entfällt der Großteil der heute neu installierten Solarleistung jedocjauf größere Anlagen entfällt (82 Prozent).
Während der Mittagsstunden herrsche die höchste Stromnachfrage. Zulasten der Profite der Energiekonzerne dränge der Strom aus Photovoltaikanlagen dann den Strom aus Atom- und klimaschädigenden Kohlekraftwerken häufig aus dem Netz. Mit seiner "Sonnensteuer" betreibe Herr Gabriel Klientelpolitik für die Atomkonzerne und die fossile Industrie - denn ohne zusätzliche Belastungen "drohe" der Neubau von Solaranlagen wieder zuzunehmen.
Aufgrund der massiven Absenkung der Einspeisevergütungen für Solarstrom während der vergangenen Jahre sei selbsterzeugter Solarstrom in der Regel nur dann noch wirtschaftlich, wenn ein großer Teil davon für den eigenen Verbrauch genutzt wird. Die Einführung der "Sonnensteuer" würde dem Betrieb und dem Neubau privater Photovoltaikanlagen daher einen Riegel vorschieben.
Gegen diese am 08.04.2014 im Bundeskabinett beschlossene "Reform" des EEG wollen die "Verbraucherzentrale Bundesverband" (VZBV) und der Bundesverband Solarwirtschaft vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Einer Mitteilung auf der Internetseite des VZBV zufolge gibt es 'erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung gegen das Grundgesetz verstößt' (Zitat):
Vorrangiges Ziel des Energiewende-Gesetzes ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Kosten verursachergerecht auf die Lieferanten klima- und umweltgefährdenden Stroms zu verteilen. Da solarer Eigenverbrauch dem Gesetzesziel diene und die Energiewende praktisch umsetze, könne die geplante EEG-Abgabe als „unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz“ gewertet werden, so die Gutachter. Verfassungsrechtlich angreifbar sei die ab 1. August 2014 geplante anteilige finanzielle Belastung solarer Selbstversorger mit der EEG-Umlage auch wegen des möglichen Verstoßes gegen das Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Grundgesetz). Denn der Eigenverbrauch der stromintensiven und verarbeitenden Industrie soll gleichzeitig weitgehend von der EEG-Umlage befreit werden, auch wenn sie diesen aus fossilen Stromquellen deckt (!).
Appell
Campact schreibt, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hätten als erste Bundesländer bereits Widerstand gegen die "Sonnensteuer" angekündigt. Dies gelte es zu bestärken. Andere Bundesländer müssten hinzugewonnen werden.
Ab 8. Mai solle das Gesetz im Bundestag beraten werden. Auch viele SPD- und CDU/CSU-Parlamentarier seien dagegen, dass der Ausbau der Solarenergie in ihren Wahlkreisen abgewürgt wird weil mittelständische Handwerksbetriebe damit eine Einnahmequelle verlieren würden.
Wichtig sei jetzt, dass wir Bürger auf beide Gremien Druck ausüben. Campact hat deshalb einen Online-Appell an den Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder verfasst. Er lautet (Zitat):
Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
sehr geehrte Ministerpräsident/innen der Länder,
die Bundesregierung plant eine widersinnige Regelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG): Wenn Großunternehmen mit eigenen Kohle- oder Gaskraftwerken selbst Strom erzeugen, müssen sie pro Kilowattstunde nur 1 Cent EEG-Umlage zahlen. Wenn hingegen Bürger/innen und kleine Gewerbetreibende mit Solaranlagen für den eigenen Bedarf Strom herstellen, müssen sie 3 Cent zahlen, Mieter/innen sogar 6 Cent. Mit dieser absurden und ungerechten Regelung würde der Ausbau der Photovoltaik ausgebremst.
Stoppen Sie diese „Sonnensteuer“ – damit Photovoltaik weiter die Energiewende voranbringt! Sorgen Sie dafür, dass die exzessive Befreiung von Großunternehmen von der EEG-Umlage beendet wird!
Mit freundlichen Grüßen
- Der Appell kann auf der Internetseite von Campact
online unterzeichnet werden ...
PS: Hier gibt's eine weitere Gelegenheit zum "Druck ausüben" ...
(Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) vom 09.04.2014, Campact - 5-Minuten-Info Sonnensteuer, FÖS - Was Energie wirlich kostet und Kosten und Nutzen der Energiewende)
1 Kommentar:
@Anonym":
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