Sonntag, 3. Juli 2016

Letztens irgendwo an den Ufern des Amazonas ...

Original: © Christian (Wikimedia Common, Public Domain)

Nach "Letztens in der Hafencocktailbar ..." kommt hier endlich der langersehnte zweite Band aus der bisher unvollendeten "Caipiranha Trilogie". Die Geschichte handelt von einem leichtsinnigen Urlauber aus dem Süden Deutschlands dem im fernen Lande Brasilien der große Zeh seines linken Fußes, sowie einige weitere, nicht ganz unwichtige Körperteile abhanden kamen. Ein ortsansässiger Brasilianer, der glücklicherweise rudimentär der deutschen und der englischen Sprache mächtig war, hatte noch vergeblich versucht, den unvorsichtigen Touristen, der nach durchzechter Nacht aus einer Cocktailbar direkt ans Ufer des Amazonas gewankt war, von einem morgendlichen Bad im Fluss abzuhalten:

"Don't go schwimm in das Amazonas Fluss. It's dangerous - äh - Raubefish. Gefahrlick, you know?"

"Ah geh', do schwimm' doch Caipiranhas"

Tja, so kann man sich irren ...

Sonntag, 22. Mai 2016

Marode Kajen bei den Weserterassen

Wohngebäude Weserterassen auf der Halbinsel ...
Die Nordsee-Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 21.05.2016 über Schäden an den Bremerhavener Kajen. Dabei ging es unter anderem auch um die Kaje rund um die Weserterrassen. Dort seien die vor die alten Kajen gerammten Spundwände nicht nur - wie in anderen Breichen - korrodiert, sondern stellenweise komplett durchgerostet. Das Brackwasser setze dem Stahl dort besonders aggressiv zu.

Die Kosten für eine neue Spundwand, die vor die schadhafte gerammt werden müsste, werden der Nordsee-Zeitung zufolge mit 13 Millionen Euro veranschlagt. In der Sitzung des Bauausschusses habe Herr Grantz die Sanierung der Kaje mit einer Straßensanierung verglichen und laut darüber nachgedacht, dass die Anwohner demzufolge möglicherweise an den Kosten zu beteiligen seien.


... zwischen dem ehemaligen Schleusenvorhafen und der Geeste
Aus meiner Sicht ist es fraglich, ob die Sanierung der Kaje nur der Sicherung der Weserterassen, oder vielmehr auch der Sicherung der Wasserstraße "Geeste" dient. Die Wasserstraße wäre dann wohl - da sie überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen oder überörtlichen Durchgangsverkehr dient - eine Hauptverkehrsstraße. Wasserstraßen sind im Bremerhavener Straßenbaubeitragsortsgesetz allerdings kein Thema. Neben Hauptverkehrsstraßen ist im §5 des Straßenbaubeitragsortsgesetzes noch von Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen die Rede.


Gepflasterter Bereich zwischen dem Gebäude und den Kajen
Anliegerstraßen dienen der Definition im Gesetz zufolge ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. In "sonstigen Baugebieten" werden die Anwohner mit 75 Prozent der Kosten je sieben Meter Fahrbahn zur Kasse gebeten. Haupterschließungsstraßen dienen der Erschließung von Grundstücken und zugleich dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Dort wäre eine Beteiligung der Anwohner in Höhe von 40 Prozent der Kosten je acht Meter Fahrbahn fällig.


Blick vom Liegeplatz des Seenot Rettungskreuzers "Hermann-Rudolf-Meyer"
Ich bin einmal an dem betreffenden Kajenbereich entlang gegangen und habe nachgeschaut, wieviele Wohnungen es in den Weserterassen gibt. Dabei habe ich festgestellt, dass der in der Nordsee-Zeitung markierte Kajenabschnitt etwa 250 Meter lang ist. In dem Gebäude gibt es 35 Wohnungen. Da die gepflasterte Straße zwischen Kaje und den Weserterassen nur von den Anwohnern genutzt wird, vermute ich, dass es sich um eine Anliegerstraße handeln wird. Wenn ich das Gesetz richtig interpretiert habe, läge die Anwohnerbeteiligung dann überschlagsmäßig irgendwo zwischen sieben und achttausend Euro pro Wohnung.


Ehemaliger Vorhafen zur Schleuse ...
Das ist viel Geld für den einzelnen Wohnungseigentümer, aber nur "ein Tropfen auf den heißen Stein" für die Stadt. Die müsste dann nämlich immer noch rund 12,6 Millionen Euro für die Sanierung der Kaje aufbringen. Bezogen auf die Gesamtkosten für alle dringend sanierungsbedürftigen Kajen in Höhe von 43 Millionen Euro fiele eine Beteiligung der Weserterassen Bewohner erst recht nicht ins Gewicht. Im Bericht der Nordsee-Zeitung heißt es, Herr Grantz habe auf seine Überlegungen keine Antwort erhalten. Angesichts dieser Dimensionen wäre wohl auch jeder Kommentar überflüssig gewesen.


... des "Alten Hafens"
Ich habe den Eindruck, dass die "modernen" Spundwandkajen längst nicht so lange gehalten haben, wie die ursprünglichen, auf hölzernen Pfahlgründungen gemauerten Ziegelkajen. Dem Bericht der Nordsee-Zeitung ist zu entnehmen, dass anscheinend das - im Verhältnis zum Wasser der Weser - aggressivere Brackwasser ein Problem für den Stahl der Spundwände im Bereich der im Mündungsbereich der Geeste gelegenen Weserterassen darstellt. Demnach wäre bereits jetzt abzusehen, wann die nächste Sanierung fällig wäre. Ich habe leider keine Ahnung, ob es Alternativen gibt. Aber spontan stellte sich mir beim Lesen des Berichts in der Nordsee-Zeitung die Frage, ob der standardmäßig verwendete Stahl überhaupt das am besten geeignete Baumaterial für die Sanierung der Kaje rund um die Weserterassen ist.


(Quellen: Nordsee-Zeitung vom 21.05.2016, Straßenbaubeitragsortsgesetz )

Samstag, 21. Mai 2016

Landgang - Saisonstart vor der Saison

Führung an Bord der "Dar Młodzieży" (Bremerhaven, August 2012)
Unter dem neuen Namen "SeeStadtFest - Landgang Bremerhaven 2016" wird die bisherige "Bremerhavener Festwoche" mit überarbeitetem Konzept und erweitertem Programm bereits in der kommenden Woche starten.

Unter Einbeziehung der Fußgängerzone in der "Bürger" haben die Veranstalter das maritime Festival bewusst aus dem Sommer in die Vorsaison verlegt. Aufgrund der Häufung derartiger Veranstaltungen an den Küsten von Nord- und Ostsee gibt es im Sommer für die Großsegler immer einen dicht gedrängten Terminplan. Die Verlegung des "SeeStadtFests" in die Vorsaison soll dazu beitragen, den Termindruck, unter dem die Betreiber der Schiffe stehen, etwas zu entlasten. Das "SeeStadtFest" wurde außerdem in das Netzwerk "Maritime Feste an Deutschlands Küsten" aufgenommen. Insgesamt erhofft man sich davon, dass attraktive Groß- und Traditions-Segler leichter Zeit für einen Abstecher nach Bremerhaven finden.

Im Rahmen des "Landgangs Bremerhaven 2016" laden Dampf- und Motorschiffe, Traditions- und Großsegler zum täglichen Open-Ship ein. Dabei sind unter anderem Dampfschiffe wie der Bereisungsdampfer "Welle" oder der Eisbrecher "Wal", sowie Motorschiffe wie beispeilsweise der Seenot-Rettungskreuzer "Hermann Rudolf Meyer", das "Börteboot No. 3", das Vermessungsschiff "Seeadler" oder die "Quarantäne", die als ehemaliges Dienstboot des Bremerhavener Hafenarztes im Notfall als schwimmende Isolierstation für erkrankte Seeleute zum Einsatz gekommen wäre.
Mit der "Welle" verbindet mich ein persönliches Erlebnis, das mit der Seefahrt und der ursprünglichen Verwendung des Schiffes allerdings nichts zu tun hat. Einmal beschlossen meine Frau und ich während eines abendlichen Spaziergangs in Bremen auf der "Welle", die damals an der als Restaurantschiff "Schlachte" lag, einen Kaffee zu trinken. Wir waren die einzigen Gäste und wurden gleich nachdem wir Platz genommen hatten nach unseren Wünschen gefragt. Wir bestellten ein Kännchen Kaffee - also eines dieser kleinen Kaffeekännchen, in die ziemlich genau zwei Tassen Kaffee hineinpassen. Eigentlich gäbe es nur Kaffee in Tassen im Angebot, erhielten wir zur Antwort, aber man wolle sehen, was sich machen ließe. Nach kurzer Zeit wurde uns das größte "Kännchen" Kaffee serviert, das wir jemals erhalten hatten: Es war eine ausgewachsenen Kaffeekanne, die bis an den Rand mit Kaffee gefüllt war - zum Preis eines normalen Kännchens Kaffee. Nach diesem Erlebnis war die Welle so etwas wie "unser Schiff" ...



Für den "malerischen Rahmen" sorgen Großsegler wie das deutsche Schulschiff  "Alexander von Humboldt II", das Vollschiff "Dar Mlodziezy" aus Polen, die Viermastbark "Krusenstern" aus Russland, die portugisische "Santa Maria Manuela" oder die holländischen Segler "Mercedes" und "Artemis".

Ein interessantes Schiff ist auch die - neben den großen Seglern eher unscheinbare - "Cementesse": Auf den ersten Blick vielleicht nicht unbedingt zu erkennen ist, dass der Rumpf des von der Bremerhavener Schiffergilde betriebenen Stagsegelschoners aus Beton hergestellt wurde.


Für die Augen, die Ohren und das leibliche Wohl


Zum ersten Mal in Bremerhaven: Das Street Food Festival (Video: Street Food Festival)

Neu im Programm der Bremerhavener Festtage ist das "Hein-Mück Festival" mit Straßenmusikanten und Gauklern. Musiker, Zauberer, Akrobaten, Jongleure etc. aus ganz Deutschland werden nachmittags während des gesamten Wochenendes um die Gunst des Publikums buhlen.

Ebenfalls zum ersten mal ist das "Street Food Festival" dabei. Auf dem Theodor-Heuss-Platz werden "Straßenköche" kulinarische Spezialitäten aus aller Welt präsentieren.

Für die Ohren bietet das bewährte Rahmenprogramm wieder viel Musik aus den verschiedensten Stilrichtungen. Ein - im wahrsten Sinne des Wortes - Highlight wird das am Samstag, 28.05.2016 auf dem Plan stehende Höhenfeuerwerk mit Lasershow sein. Los geht es um 23 Uhr am Weser-Strandbad.


Mit der räumlichen Erweiterung des Festivals soll auch der Einzelhandel in der Fußgängerzone, im Columbus-Center und im Mediterraneo stärker eingebunden werden. Dafür werden die Geschäfte
im Columbus Center, in der Fußgängerzone und im Mediterraneo am Sonntag, dem 29.05.2016, geöffnet sein.
  • Aber mal unter uns gesagt: Wenn ich ein maritimes Festival besuche, dann werde ich meine Zeit bestimmt nicht in irgendwelchen Geschäften vertrödeln, in denen ich auch während der regulären Öffnungszeiten einkaufen kann. Aus meiner Sicht hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.


SeeStadtFest - Landgang Bremerhaven
- Vom 26. bis zum 29. Mai 2016 -
Offizielle Eröffnung
  • Am: 26.05.2016
  • Um: 19:00 Uhr
    vor der Großen Kirche

Das Programm zum "Landgang Bremerhaven 2016"
kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.


Montag, 16. Mai 2016

Da kann man doch nachts nicht auf die Straße gehen

Beleuchtung des Altstadtrundwegs im Goethe-Quartier (Bremerhaven Lehe)
Diese und ähnliche Meinungen hört man auch immer wieder über das Leher Goethe-Quartier. Im Rahmen ihrer nächsten Arbeitssitzung will die "Eigentümerstandortgemeinschaft Lehe e.V." (ESG-Lehe) belastbare Fakten zur Kriminalität im Goethe-Quartier aufzuzeigen, statt weiterhin überholte Vorurteile zu "pflegen".

Dazu hat die ESG-Lehe eine Expertin eingeladen, die sich auskennt. Unter TOP 2 der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird als Gastrednerin Frau N. Laue (Polizeioberrätin) über "die Situation der Kriminalität im Goethe-Quartier im Vergleich zu den anderen Bremerhavenern Stadtteilen" referieren.

Dieses Referat bildet den Auftakt zu einer neuen Vortragsreihe der ESG-Lehe zum Zwecke der "Image-Pflege im Goethe-Quartier". Anhand belegbarer Fakten und Vergleiche (engl. Benchmark) will die Eigentümer-Gemeinschaft auch mit anderen Vorurteilen "aufräumen", die sich im Laufe der Jahre in den Köpfen der Menschen verfestigt haben.

Hierzu lädt die ESG-Lehe alle Mitglieder und Immobilien-Eigentümer aus dem Goethe-Quartier ein.


Öffentliche Arbeitssitzung der ESG-Lehe
Themenschwerpunkt
"Kriminalität in Bremerhaven"
  • Am: 19.05.2016
  • Um: 19:00 Uhr

    Im Seniorentreff "Kogge"
    Goethestraße 23
    (Ecke Goethe-, Meidestraße)

(Quelle: Pressemitteilung der ESG-Lehe)

Samstag, 14. Mai 2016

Bundesregierung will Bürger-Windkraft abwürgen

Windkraftanlagen hinter dem Weserdeich bei Weddewarden (Bremerhaven)
Der Bundesregierung geht der Ausbau der Windenergie an Land zu schnell. Wenn der zügige Umbau der Energieversorgung auf Strom aus den klimaschonenden regenerativen Energiequellen Sonne, Wind und Wasser dafür sorgen würde, dass die Umsetzung der Energiewende früher zum Abschluss käme, als es der fossilen Industrie und ihrer politischen Handlanger lieb ist, dann würde es das frühere Aus der Braunkohle bedeuten, die aufgrund politischer Fehlentscheidungen der letzten Jahre gerade eine Renaissance erlebt.

Die Bundesregierung bereitet deshalb gerade die nächste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Im Ursprünglichen EEG gab es keine Obergrenze für den Ausbau der regenerativen Energiequellen. Das änderte sich mit der Einführung von Obergrenzen (EEG-Novelle 2014: 2500 Megawatt pro Jahr). Bis 2025 sollen maximal 45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. Zur Zeit liegt deren Anteil bei 33 Prozent.

Zulasten des Klimaschutzes und der Schaffung von Arbeitsplätzen infolge des Ausbaus erneuerbarer Energien, soll der Anteil des klimaschonenden Stroms künstlich klein gehalten werden. Weitere Einschränkungen sollen jetzt mit der Umstellung von den bisher garantierten festen Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen erreicht werden. Der günstigste Anbieter soll künftig den Zuschlag für neue Wind- oder Photovoltaik-Anlagen erhalten.

Wenn es die vielen kleinen privaten Initiativen oder Bürger-Genossenschaften nicht gegeben hätte, dann wäre die Energiewende noch längst nicht so weit fortgeschritten, wie sie es heute ist. Sie sind der Motor, der den Umbau des Energieversorgungssystems zum Vorzeigemodell für die ganze Welt gemacht haben. Mit der beabsichtigten Umstellung würde das Ende dieser Energiewende in Bürgerhand eingeläutet werden. Ausschreibungsverfahren sind langwierig und teuer. Am Ende bekommt einer der Anbieter den Zuschlag. Naturgemäß gehen deshalb die meisten Anbieter leer aus und bleiben auf ihren Kosten, die sie für die Ausschreibung aufgewendet haben, sitzen. Große, finanzstarke Konzerne können mit diesem Risiko leben - kleine Bürger-Genossenschaften können das nicht.

Dabei ist es aber gerade das in Deutschland marktbeherrschende Energieoligopol (Vattenfall, Eon, RWE und EnBW), das die Energiewende verschlafen hat und weiterhin auf fossile Energieträger und Atomstrom setzt. Während der Anteil an Kohle- und Atomstrom dieser vier großen Konzerne immer noch bei 83,9 Prozent*) liegt, haben sie inzwischen zumindest registriert, dass die Akzeptanz der Bürger für diese schmutzige, klimaschädigende Art der Stromerzeugung auf Kosten der Lebensbedingungen der nachfolgenden Generationen rapide zurückgeht. In der Werbung setzen sie deshalb zu 100 Prozent auf ihre "kleinen grünen Feigenblätter", deren Anteil an ihrem Strommix aber gerade einmal 14,2 Prozent*) ausmacht. Auf "neudeutsch" wird diese Art der Kundentäuschung gelegentlich auch als "Greenwashing" (sich grün /rein waschen) bezeichnet.


Anpassung der Ausbauziele ?!

Herr Gabriel (SPD, Bundeswirtschaftsminister) hat kürzlich gesagt, das Engagement der vielen kleinen Bürger-Genossenschaften für den Klimaschutz sei eine ernstzunehmende Konkurenz für die kleinen grünen Feigenblätter der des deutschen Energieoligopols. Deshalb sollten sie sich künftig im Rahmen von Ausschreibungsverfahren dem Wettbewerb stellen. Damit versucht Herr Gabriel von der Tatsache abzulenken, dass die geplante erneute Novelle des EEG lediglich dem Schutz und der Förderung der Braunkohleindustrie, sowie dem weiteren Hinauszögern des - aus Gründen des Klimaschutzes - ohnehin unausweichlichen Untergangs der fossil befeuerten Kraftwerke in Deutschland dienen soll.

Herrn Gabriel ist ausschließlich daran gelegen, dass die 'Ausbauziele für Wind, Sonne und Biomasse so angepasst werden, dass der festgelegte Korridor für den Ausbau nicht überschritten wird.' Um die "hohe Ausbaudynamik bei Wind an Land wieder auf den Ausbaupfad zurückzuführen", soll im ersten Quartal 2017 - zusätzlich zu den bereits genannten neuen Hürden - auch der garantierte Abnahmepreis für Strom aus Windenergieanlagen einmalig um 7,5 Prozent gesenkt werden.

Auf Drängen der CDU garantiert die geplante Novelle des EEG nicht einmal mehr, dass überhaupt noch Windanlagen an Land zugebaut werden dürfen. Eine so genannte "Mindestausschreibungs-Menge", die sicherstellen würde, dass die Zahl der im Gegensatz zu den Offshore Windparks kostengünstigeren Windkraftanlagen an Land noch zunimmt, ist nicht mehr vorgesehen. Bisher gab es zumindest eine garantierte Obergrenze.
  • Welch ein Irrsinn:
    Da soll die Zunahme des Anteils des klimafreundlichen Stroms aus regenerativen Energiequellen mit allen Mitteln der "politischen Kunst" abgewürgt werden, damit die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke noch möglichst lange zur Beschleunigung der globalen Erwärmung beitragen können.
Richtig und notwendig wäre es, die Ausbauziele für Wind, Sonne und Biomasse so anzupassen, dass die Energiewende in Deutschland schnellstmöglich zum Abschluss kommt!

Ein Hoffnungsschimmer

Auch wenn es im Bundesrat unterschiedliche Ansichten darüber gibt, besteht dennoch Hoffnung: In elf der sechzehn Bundesländer gibt es ernsthafte Vorbehalte gegen die Pläne der Bundesregierung. Die zehn Bundesländer, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind, werfen der Bundesregierung vor, mit dem Ausbremsen der regenerativen Energien die Vereinbarungen des Weltklimagipfels von Paris zu torpedieren. "Die Zeit" zitiert beispielsweise Herrn Habeck (Die Grünen, Schleswig-Holstein, Umweltminister) in einem Artikel auf ihrer Internetseite vom 12.05.2016 mit den Worten (Zitat):
"Bei allem Einigungswillen hat die Bundesregierung keinen Blankoscheck für die EEG-Novelle. Substanzielle Nachbesserungen der Vorschläge sind notwendig."

Herr Ramelow (Die Linke, Thüringen, Ministerpräsident) lehnt die bislang bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Novelle des EEG generell ab. Die "Thüringische Landeszeitung" zitiert ihn in einem Artikel auf ihrer Internetseite vom 12.05.2016 mit den Worten (Zitat):
"Schon der Geist des Gesetzes ist falsch." 
Bezüglich der geplanten Regelungen zur Biomasse, mit denen die Landwirtschaft massiv benachteiligt werde, weil nur noch Förderungen bei Neubauten vorgesehen sind, sei er mit Bayern einer Meinung und würde mit Ministerpräsident Horst Seehofer gemeinsam darum streiten, dass Altanlagen nicht ausgeschlossen werden.

In einem Bericht des "Tagesspiegels" vom 24.04.2016 heißt es, Herr Untersteller (Die Grünen, Baden-Württemberg, Umweltminister) habe das Öko-Institut beauftragt zu berechnen, welchen Einfluss verschiedene Ausbaukapazitäten von Windkraftanlagen auf die EEG-Umlage hätten. Dabei sei herausgekommen, dass die Bürger dadurch kaum entlastet würden. Der Ausbau der Windenergie würde jedoch empfindlich beschränkt werden. Die Einsparung für einen Haushalt, der im Durchschnitt 3500 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, läge allenfalls bei etwa zwölf Euro. Dafür falle der Zuwachs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bis 2025 um ein Drittel geringer aus - "mit allen Konsequenzen für den Klimaschutz". Der Tagesspiegel zitiert Herrn Untersteller mit den Worten (Zitat):
"Wir haben das Weltklimaabkommen in Paris unterzeichnet und damit versprochen, weniger Treibhausgase zu produzieren. Dieses Versprechen, das wir künftigen Generationen gegeben haben, können wir nur mit Hilfe der Erneuerbaren einlösen. Es wegen 12 Euro zu riskieren, ist kaum nachvollziehbar. Was die Bundesregierung für die Novelle des EEG plant, die massive Einschränkung der Windkraft und damit der kostengünstigsten Technologie, ist ein Irrweg."


Appell
an die Ministerpräsidenten der Länder


Um den Ministern der Bundesländer den Rücken zu stärken, hat das demokratische Netzwerk Campact einen Online-Appell initiiert. Darin heißt es (Zitat):
An die Ministerpräsident/innen der Länder

Die Pläne der CDU für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bedrohen die Energiewende - im Interesse der Kohle- und Atomkonzerne. Der Ausbau der Windenergie soll dort ausgebremst werden, wo er kostengünstig ist und häufig in Bürgerhand erfolgt: an Land.

Sorgen Sie dafür, dass jährlich weiterhin deutlich mehr als 2.500 Megawatt Windenergie an Land hinzugebaut werden dürfen. Nehmen Sie Bürgerenergieprojekte bis zu 18 Megawatt von der Ausschreibungs-Pflicht aus. Retten Sie die Bürgerenergiewende!

Der Appell kann auf der Internetseite von Campact online unterzeichnet werden ...

Damit die Bürgerenergiewende weiterhin eine Chance gegen die finanzstarken Konzerne hat, einigte sich der Bundesrat im April darauf, dass bürgerliche Bieter sich ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe würden sich dann nach dem höchsten Gebot bestimmen, das neben ihnen noch einen Zuschlag erhalten hat. Das Handelsblatt schreibt am 13.05.2016 auf seiner Internetseite, ein knapp dreistündiges Gespräch der Ministerpräsidenten mit Frau Merkel (CDU, Bundeskanzlerin) sei ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Ende Mai wolle sich die Runde erneut treffen, um über die EEG-Novelle zu verhandeln.


Kosten für Klimakiller kontra Klimaschutz
 (Quelle: Josef Göppel, CSU, MdB)
Die Preistreiberrei des deutschen Energie-Oligipols unter Verweis auf die EEG-Umlage ist so alt wie das EEG. Dazu lohnt sich ein Blick zurück in die Vergangenheit. Bereits vor etwa vier bis fünf Jahren schrieb Herr Göppel (CSU, MdB) in einem offenen Brief an "alle Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion" (Zitat):
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Debatte über Strompreiserhöhungen lohnt es sich, einen Blick auf die Entwicklung der letzten zwölf Jahre zu werfen. Im Jahr 2000 betrug der durchschnittliche Haushaltsstrompreis 14 Cent, bei einer EEG-Umlage von 0,2 Cent. Bis 2009 erhöhte er sich auf 23 Cent, obwohl die EEG-Umlage nur bei 1,3 Cent lag. Aktuell haben wir ein Verhältnis von 26 zu 3,6 Cent pro kWh (siehe Grafik “Haushaltsstrompreis und EEG-Umlage”). Der Großteil der Strompreiserhöhung fand also unbeeinflusst von der EEG-Umlage statt. ..."

(weiterlesen ...)

Daran hat sich bis heute nichts geändert - auch daran nicht, dass uns seitens der seit 2005 von der CDU/CSU dominierten Bundesregierung das EEG und die erneuerbaren Energien als Sündenbock für die steigenden Strompreise verkauft werden. Zur Erinnerung: Unter anderem wurde unter diesem Vorwand im Oktober 2010 mit tatkräftiger Unterstützung seitens der FDP die "Laufzeitverlängerung" für Atomkraftwerke durchgesetzt. Und heute ist es die SPD - in persona Herr Gabriel - die dafür verantwortlich ist, dass die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung der Braunkohle-Industrie und den Betreibern der fossil befeuerten Großkraftwerke mithilfe von Milliardensubventionen eine Zukunft beschert, die - wenn die eigentlich dringend notwendigen Maßnahmen zum Kampf gegen die drohende Klimakatastrophe ernst genommen und politisch tatsächlich durchgesetzt werden würden - eigentlich schon längst Vergangenheit sein müsste.

In einem Bericht der "Mittelbayerischen" vom 25.04.2016 beziffert Herr Kurzmann (Bund Naturschutz, Kreisgruppe Cham, Vorsitzender) die Subventionen für die Braunkohle mit sechs Milliarden Euro - das sind Steuergelder, die für die Bekämpfung des Klimawandels nicht mehr zur Verfügung stehen. Herr Kurzmann präsentiert in dem Bericht eine weitere Rechnung (Zitat):
"Effektiver Klimaschutz bis zum Jahr 2030 würde 30 Milliarden kosten. Wenn wir nichts tun, dann kostet es 800 Milliarden Euro."

Wären die sechs Milliarden Euro nicht in die Subventionen für die Braunkohle, sondern in nachhaltige Maßnahmen für einen effektiven Klimaschutz investiert worden, dann müssten dafür bis 2030 nur noch 24 statt 30 Milliarden Euro aufgebracht werden!


Zum Weiterlesen



*) Statista.com, Stand: 2015

(Quellen: Handelsblatt vom 13.05.2016, Thüringische Landeszeitung vom 12.05.2016, die Zeit vom 12.05.2016, Mittelbayerische vom 25.04.2016, Tagesspiegel vom 24.04.2016, Nachdenkseiten vom 09.08.2012, Josef Göppel, Campact - Windkraft und -5-Minuten-Info, Wikipedia )

Sonntag, 8. Mai 2016

Das musste mal gesagt werden ...

Ein Frühlingsspaziergang im südlichen Lehe (2010, Jürgen Winkler)

Beim Blättern in - mangels Zeit zum Lesen - liegen gebliebenen und daher eigentlich schon uralten Nordsee-Zeitungen, fiel mein Blick auf einen kurzen Artikel, in dem Herr Christoph Reiprich über den Bremerhavener Stadtteil Lehe schreibt.

Die Worte Herrn Reiprichs sprechen mir, wie man so sagt, aus der Seele. Deshalb gebe ich sie hier einfach mal im Wortlaut wieder:
Lehe ist kriminell. Lehe ist unsicher. Lehe ist dreckig. Lehe ist arm. Lehe, Lehe, Lehe. Ich kann die einseitig gefärbten Negativ-Berichterstattungen der überregionalen Medien nicht mehr lesen, hören und sehen. Es mag ja sein, dass der Stadtteil in diversen Statistiken schlecht abschneidet. Aber sind Zahlen wirklich alles? Als ich vor einem Jahr angefangen habe, bei der NORDSEE-ZEITUNG zu volontieren, war mir Lehe weitestgehend unbekannt. Seitdem laufe ich beinahe täglich durch die Straßen und treffe auf sympathische Menschen aus Lehe. Mein Eindruck: Sie sind stolz darauf, hier zu wohnen. Sie fühlen sich sicher. Sie lieben ihren Stadtteil mit all seinen Macken und schönen Plätzen. Davon liest man in den Boulevardmedien jedoch nichts. Das wäre wohl schlicht zu langweilig.

Genau: So ist es!
Das musste mal gesagt werden.

(Quelle: Nordsee-Zeitung vom 14.04.2016)

Mittwoch, 4. Mai 2016

Deshalb: Religionsfreiheit

Während ihres Parteitags am vergangenen Wochenende hat die AfD ihr beabsichtigtes Vorgehen gegen den Islam in Deutschland in ihr neues Grundsatzprogramm aufgenommen. Herr Tillschneider (AfD, Sachsen, Mitglied des Landesvorstands) sagte während des Parteitags (Zitat): "Der Islam ist 'uns' fremd. .."

Welch eine Erkenntnis. Einem Menschen, der an das glaubt, was ihm die Religion vermittelt, der er sich zugehörig fühlt, wird das eine oder andere dessen, woran Menschen glauben, die sich einer anderen Religion oder einer anderen Weltanschauung verbunden fühlen, wohl immer etwas "fremd" vorkommen.


Deshalb?

Aus seiner wenig überraschenden Erkenntnis leitet Herr Tillschneider in seinem darauf folgenden Satz her (Zitat): ".. Deshalb kann er sich nicht in gleichem Umfang auf die Religionsfreiheit berufen wie das Christentum."

Damit spricht sich Herr Tillschneider eindeutig gegen die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Religionsfreiheit aus. Diese Tatsache müsste zumindest denjenigenen durchaus bekannt sein, die am vergangenen Wochenende einem ihrer Parteikollegen zugehört haben. Die "Zeit" berichtet auf ihrer Internetseite in einem Beitrag vom 01.05.2016, ein Parteivertreter habe darauf hingewiesen, dass sich die AfD mit ihren Aussagen zum Islam gegen das Grundgesetz stellt.

Möglicherweise werden die meisten Parteitagsteilnehmer diesen "nicht ganz unwichtigen Hinweis"
aber erfolgreich ignoriert haben. Jedenfalls hatten die wenigen moderaten Stimmen nicht die geringste Chance, zu ihren "Parteifreunden" durchzudringen. So wurde beispielsweise ein Delegierter, der zum Dialog mit muslimischen Gemeinden vor Ort aufrief, ausgepfiffen. Ein Antrag, der zwischen einem abzulehnenden "politischen Islam" und einem "rein religiösen" Islam unterschied, wurde mit Buhrufen beantwortet.

Die AfD hat offensichtlich überhaupt nicht die geringste Absicht, in einen Dialog mit Vertretern des Islam in Deutschland einzutreten. Stattdessen setzt sie radikal auf Konfrontation. Große Zustimmung fand daher ein Antrag, der alle Glaubensrichtungen des Islam (Charidschiten, Schiiten, Sunniten, Sufis, Aleviten, Salafisten etc.) über einen Kamm schert, indem er behauptet, dass eine Aufklärung im Islam nicht realistisch und nicht wünschenswert ist. Der vom Bundesvorstand unterstützte Leitantrag, sogenannte "Islamkritiker" bei ihren Bemühungen um Aufklärung und Reformen des Islam zu unterstützen wurde damit abgelehnt.

Im Artikel 4, Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es unmissverständlich (Zitat):
  1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
     
  2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Die Garantie der Unverletzlichkeit der Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und des Rechts der ungestörten Religionsausübung ist einer der Grundpfeiler für das friedliche Miteinander und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.


Deshalb!

Die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit verpflichtet Angehörige aller Religionen in Deutschland zum respektvollen Umgang miteinander und zur Toleranz gegenüber Angehörigen einer jeweils anderen Religion. Nur die AfD nimmt für sich in Anspruch, gegen diesen fundamentalen Grundsatz für ein friedliches Miteinander verstoßen zu dürfen. Damit besteht die Gefahr, dass auch Andere dieses "Recht" für sich beanspruchen.

Während ihres gestern in Stuttgart zu Ende gegangenen Parteitags hat die AfD die - rechtlich wohl kaum haltbare - Ausgrenzung des Islam in ihrem Grundsatzprogramm festgeschrieben. Der Artikel 4 des Grundgesetzes gilt jedoch gleichermaßen für alle Religionen und weltanschaulichen Bekenntnisse. Jeder, der das infrage stellt und die Menschen ausgrenzt, die sich einer anderen Religion verbunden fühlen, sägt an diesem Grundpfeiler unserer Gesellschaft.
  • Deshalb sind die Herleitung Herrn Tillschneiders und das auf einem derartigen Weltbild aufbauende Grundsatzprogramm der AfD eine Gefahr für den sozialen Frieden in Deutschland.

Im Übrigen irrt Herr Tillschneider, wenn er meint, der Islam sein "uns" fremd. Da die muslimischen Gemeinden in Deutschland - im Gegensatz zu den christlichen Kirchen - keine Steuern erheben, kann die Zahl der hier lebenden Muslime zwar nur auf Grundlage anderer Quellen eingeschätzt werden, aber einer Grafik des Statistik Portals "Statistika" zufolge bekannten sich im Jahre 2010 hierzulande etwa vier Millionen Menschen zum Islam.

In einem Artikel auf der Internetseite des "Tagesspiegels" vom 13.11.2014 wird die Anzahl der Muslime in Deutschland mit 3,8 bis 4,3 Millionen angegeben. Diese Zahl entspreche der weithin anerkannten Hochrechnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Demnach lag die Anzahl der Muslime in Deutschland im Jahre 2014 bei etwa fünf Prozent der Gesamtbevölkerung.

Zumindest diesen etwa 3,8 bis 4,3 Millionen gemeinsam mit "uns" in Deutschland zusammen lebenden Menschen ist der Islam also keineswegs fremd. Darüberhinaus gibt es viele Christen, die - im Gegensatz zur AfD - den Dialog mit ihren muslimischen Mitbürgern suchen. Wenn man erst einmal miteinander ins Gespräch gekommen ist, dann ist man sich irgendwann nicht mehr fremd.

Wenn Herr Tillschneider also behauptet, der Islam sei "uns" fremd, dann spricht er vielleicht im Namen der AfD, ihrer Wähler und der Menschen, deren Ängste die AfD auszunutzen versucht, nicht aber in meinem  Namen und im Namen der Christen, die den Dialog mit ihren muslimischen Mitbürgern aufgenommen haben.


(Quellen: Die Zeit vom 01.05.2016, Frankfurter Rundschau vom 01.05.2016, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 01.05.2016, Tagesschau vom 01.05.2015, Tagesspiegel vom 13.11.2014, Gesetze im Internet, Statistik Portal "Statistika", Wikipedia )