Donnerstag, 20. Oktober 2016

CETA: BVerfG entscheidet gegen Eilanträge


Stopp CETA und TTIP - 17.09.2016: Auftaktkundgebung in Hamburg *)

13.10.2016 - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat gegen die Eilanträge der Kläger entschieden, der vorläufige Anwendung des Handelsabkommens mit Kanada (CETA) einen Riegel vorzuschieben. Die Bundesregierung darf damit der vorläufigen Anwendung des Abkommens im Ministerrat der EU ihre Zustimmung erteilen - unter Bedingungen.

Das Urteil, das für die Kläger auf den ersten Blick enttäuschend klingt, setzt der Bundesregierung aber enge Grenzen, von deren Einhaltung ihre Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA abhängig sein wird. Wenn Herr Gabriel nun auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verkündet (Zitat): "Diese Forderungen [juwi: die des BVerfG's] entsprechen der Haltung und Rechtsauffassung der Bundesregierung und werden nun von ihr entsprechend umgesetzt.", dann sagt er damit nicht, dass er der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens auch bedingungslos zugestimmt hätte, wenn die Kläger ihre Eilanträge nicht gestellt hätten.

Dazu schreibt Herr Bode (Foodwatch, Geschäftsführer) in einem Newsletter vom 13.10.2016 an den Verteiler, bereits in seinen Eingangsworten habe Herr Voßkuhle (Bundesverfassungsgericht, Präsident) gesagt (Zitat): "Es steht bereits jetzt fest, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen in einem späteren Hauptverfahren geprüft werden müssen." Das Höchste Gericht der Bundesrepublik halte die Bedenken gegen CETA offenbar für so schwerwiegend, dass die Verfassungsbeschwerde angenommen werden soll! Die Bundesregierung habe zuvor noch beantragt, diese als "offensichtlich unbegründet" und "unzulässig" abzuweisen… ..

Zwei Absätze weiter zitiert Herr Herr Bode die Ausführungen Herrn Gabriels (SPD, Bundeswirtschaftminister und Vizekanzler) vor dem Bundesverfassungsgericht am 12.10.2016 für den Fall, dass CETA scheitern sollte (Zitat): "Der Schaden für das Ansehen der Bundesregierung und der EU wäre gigantisch". Wenn Herr Bode angesichts dieser "ignoranten Argumentation" seine "Fassungslosigkeit" ausdrückt, dann trifft er damit genau den Punkt, der dazu geführt hat, dass die Gegner der demokratiegefährdenden Handelsabkommen CETA und TTIP Herrn Gabriel nicht mehr über den Weg trauen.

Herr Gabriel sei mitverantwortlich dafür, schreibt Herr Bode weiter, dass jetzt ein schlechtes Abkommen auf dem Tisch liegt (Zitat):
.. ein Abkommen, dass die Interessen von Verbrauchern und Arbeitnehmern den Interessen mächtiger Großkonzerne unterordnet. Und jetzt argumentiert er mit einem "Schaden für das Ansehen der Bundesregierung", um ein demokratieschädliches, vielleicht sogar verfassungswidriges Abkommen durchzuwinken? Und was ist mit dem Schaden für unsere Demokratie? Schließlich werden bei CETA die Handlungsspielräume unserer Parlamente beschnitten und gleichzeitig der Einfluss der  Konzerne verstärkt! ..

Der Entscheidung des BVerfG's zufolge darf die Bundesregierung der vorläufigen Anwendung von CETA nur dann zustimmen,
  • wenn sie zuvor sichergestellt hat, dass der geplante Beschluss des EU-Ministerrats über die vorläufige Anwendung von CETA ausschließlich die Bereiche umfasst, "die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen".
  • wenn sie im Vorfeld sicherstellen kann, dass der sogenannte "Gemischte Ausschuss" seine Beschlüsse nicht ohne einen gemeinsamen, einstimmig angenommenen Standpunkt des Ministerrates fassen darf.
  • wenn sie ihre Zustimmung einseitig wieder zurückziehen kann.
     

Die Bedingungen

Insofern führte die Entscheidung, gegen die Absichten der Bundesregierung bezüglich des Handelsabkommens vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, vorerst zumindest zu einem wichtigen Teilerfolg. Dafür ist - neben weiteren Klägern, wie beispielsweise dem Bündnis von "Campact", "Foodwatch" und "Mehr Demokratie" - insbesondere Frau Grimmenstein zu danken, deren Bürgerklage sich 68058 Menschen angeschlossen haben. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Forderungen des BVerfG so wasserdicht umsetzt, dass sie später auch tatsächlich eingehalten werden können.


Die 1. Bedingung:
Wie der Spiegel in einem Artikel auf seiner Internetseite vom 13.10.2016 berichtet, haben die Verfassungsrichter bezüglich der Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der EU fallen, beispielsweise ausdrücklich die Regelungen zum Investitionsschutz (insbesondere das geplante Gerichtssystem), zu sogenannten Portfolioinvestitionen, zum internationalen Seeverkehr oder zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und zum Arbeitsschutz genannt. All das mache zugleich deutlich, dass es bei CETA um mehr geht als nur ein reines Freihandelsabkommen. Sollten diese Punkte nicht ausgenommen werden, dürfte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nicht zustimmen.
Einer der Vertreter der Kläger, Herr Fischer-Lescano (Bremen, Rechtswissenschaftler), sehe ein erhebliches Konfliktpotenzial gerade darin, dass umstritten ist, "welche Teile das sind". So gehe das Gericht bei den Punkten Seeverkehr und Berufsqualifikationen über die Ausnahmen hinaus, die in den bisherigen Beschlüssen des Europäischen Rats genannt sind. Nehme man das Urteil genau, müssten auch Finanzdienstleistungen, nachhaltige Entwicklung, Arbeit und Umwelt, die Streitbeilegung, die Herstellungspraxis für pharmazeutische Produkte und das geistige Eigentum von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden (Zitat):
"Für all diese Bereiche fehlt der EU die unstreitige Kompetenz. .. Wenn man das ernst nimmt, bleibt für die vorläufige Anwendung kaum noch etwas übrig." 
Und genau das ist einer der Punkte, warum die Kläger ihre Eilanträge gestellt hatten, mit denen sie erreichen wollten, dass die vorläufige Anwendung vom BVerfG gestoppt wird. Wenn sich später herausstellen sollte, dass die EU die diesbezüglichen Forderungen des Gerichts zu ihren Gunsten als "Auslegungssache" begreift, dann wäre das eines der "Worst Case"-Szenarios und erheblicher Ärger wäre somit heute bereits vorprogrammiert.

Die 2. Bedingung:
Der "Gemischte Ausschuss" hätte die Möglichkeit, Inhalte des "Frei"-Handelsabkommens CETA nachträglich einseitig zu verändern. Herr Gauweiler (CSU, Rechtsanwalt) schreibt dazu in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 15.09.2016 (Zitat):
.. Die Ceta-Anwendung liegt in den Händen eines Gremiums, das nicht demokratisch legitimiert ist. An Stelle der Volksvertretungen und ihrer Parlamentsausschüsse soll ein "Gemischter Ceta-Ausschuss" die Regelungen des Vertrags auslegen, abändern und neue Auslegungen vornehmen dürfen. Diese Festlegungen und Fortschreibungen sollen - Demokratieproblem zum Dritten - für eine neu gebildete Ceta-Justiz verbindlich sein, die zur staatlichen Justiz parallel läuft. Mitglieder dieses allmächtigen Gremiums sollen auf europäischer Seite nur Funktionsträger der EU sein, nicht aber Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, die von den Volksvertretungen ihrer Heimatländer kontrolliert werden könnten. Der Ceta-Ausschuss soll mit seinen Entscheidungen neues "Recht" schaffen, das auch in Deutschland gelten, aber nicht - auch nicht indirekt - von den Wählern in Deutschland legitimiert sein soll. Dass die Bildung solcher Gremien an den Parlamenten vorbei mit dem im Grundgesetz garantierten Demokratieprinzip unvereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht auf meine Klage hin bereits mit seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon entschieden. ..
Die Bedingung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Bundesregierung ihre Zustimmung zu dessen vorläufiger Anwendung nur dann geben darf, wenn sie zuvor sichergestellt hat, dass die Beschlüsse des "Gemischten Ausschusses" eines gemeinsamen, einstimmig angenommenen Standpunkts des Ministerrates bedürfen, kommt faktisch der Forderung nach einem Vetorecht der Bundesrepublik - und damit letztlich des Bundestags - gleich. Die Bedingung des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung nur dann erfüllen können, wenn die Regierungen der anderen EU-Mitgliedstaaten sich darauf einlassen.
Die Unumkehrbarkeit von CETA und der Ausschluss der nationalen Parlamente von der politischen Einflussnahme auf die Entscheidungen des "Gemischte Ausschusses" sind jedoch genau die Teile des Handelsabkommens, auf welche die EU-Kommission und die Lobbyorganisationen bisher größten Wert gelegt hatten. Es ist daher aus meiner Sicht kaum anzunehmen, dass sie nun so einfach klein beigeben werden.

Die 3. Bedingung:
Mit ihrer dritten Bedingung wollen die Verfassungsrichter erreichen, dass die Bundesrepublik nicht an ihre Zustimmung zur vorläufige Anwendung von CETA gebunden sein wird, falls sich diese - oder Teile davon - später im Hauptsacheverfahren als verfassungswidrig erweisen sollte. Wie es in dem Bericht des Spiegel heißt, wäre es aus Sicht der Verfassungsrichter ausreichend gewesen, wenn die Bundesregierung sich mit einer völkerrechtlichen Erklärung auf dieses Beendigungsrecht berufen würde.
Herr Fischer-Lescano halte es jedoch für möglich, dass dafür auch die Beschlüsse des EU-Ministerrats noch einmal angepasst werden müssen. Diese "Gefahr" habe man auch bei der EU-Kommission erkannt: Dort halte man das einseitige Beendigungsrecht für das vielleicht wichtigste Detail des Karlsruher Urteils.
Und: Wenn Deutschland das Recht zugestanden wird, seine Zustimmung zur Vorläufigen Anwendung einseitig zurückziehen zu können, dann werden auch die Regierungen aller anderen EU-Staaten für sich das gleiche recht in Anspruch nehmen. Wenn auch nur ein einziges EU-Mitgliedsland seine Zustimmung zurückziehen sollte, könnte das unter Umständen eine Kettenreaktion auslösen, in deren Folge unter Umständen konsequenterweise die gesamte Vorläufige Anwendung seitens der EU einseitig ausgesetzt werden müsste. Kanada wäre darüber mit Sicherheit "not amused". 
In den letzten Tagen und Wochen war seitens der CETA-Befürworter oft zu hören, Europa werde sein "Gesicht verlieren", wenn es jetzt seine Zustimmung zur Vorläufigen Anwendung verweigern würde. Dieser "Schaden" wäre meines Erachtens jedoch nichts gegen den Schaden, der entstehen würde, wenn es später  zu Auseinandersetzungen zwischen den EU-Staaten und der EU-Kommission einerseits und Kanada und der EU-Kommission andererseits käme - ein weiteres "Worst Case"-Szenario.


Am 18. Oktober hätte bei einem EU-Ministertreffen auf europäischer Seite endgültig grünes Licht für die Vorläufige Anwendung des Abkommens gegeben werden sollen. Das Regionalparlament der Wallonie hatte inzwischen allerdings mehrheitlich beschlossen, der Vorläufigen Anwendung nicht zuzustimmen. Aufgrund dieser demokratischen Entscheidung hätte die Regierung Belgiens ihre Zustimmung verweigern müssen.

Die Minister beschlossen deshalb, ihre Abstimmung auf den EU-Kanada-Gipfel am 27.10.2016 zu verschieben, um bis dahin weiter mit dem Regionalparlament der Wallonie diskutieren zu können ...
  • ... will heißen: Um den Druck auf die Parlamentarier, insbesondere auf Herrn Magnette (Belgien, Wallonie, Regierungschef) zu erhöhen ...




    *) Am 17. September 2016 gingen in Hamburg 65.000 Menschen auf die Straße, um gegen die demokratiegefährdenden Handelsabkommen CETA (EU/Kanada) und TTIP (EU/USA) zu demonstrieren. Zeitgleich fanden in sechs weiteren großen deutschen Städten Demonstrationen statt. Auch in Österreich trugen die Menschen ihren Protest auf die Straße.

    In meinem Video sind die Reden der Auftaktkundgebung zu sehen und zu hören. Es sprachen:

    Claudine Nierth
    Mehr Demokratie
    Bundesvorstandssprecherin

    Stephanie Wild
    Netzwerk Solidarische Landwirtschaft Deutschland
    Geschäftsführerin

    Anneli Wehling
    Milchbäuerin, Schleswig-Holstein

    Helene Hohmeier
    NaturFreunde Deutschland, Hamburg
    Sprecherin

    Stefan Krug
    Greenpeace Deutschland
    Leiter der politischen Vertretung in Berlin

    Chris Methmann
    Campact
    Campaigner

    Moderation:
    • Clara Buer (Greenpeace, Campaignerin)
    • Gudrun Nolte-Wacker (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt)


    (Quellen: der Spiegel vom 13.10.2016, Pressemitteilung des BMWi vom 13.10.2016, Süddeutsche Zeitung vom 15.09.2016 , BUND - Online Appel, Marianne Grimmenstein - Bürgerklage gegen CETA, CETA-Verfassungsbeschwerde.de )

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